Wer haftet bei Verlust einer BüWa - Privatverkauf?
Hallo, ich habe eine BÜWA in den Briefkasten geworfen und habe nur die Kaufbestätigung der Versandmarke, da ich die Online gekauft hatte. Meine Freundin war beim Einwerfen mit dabei, aber ich denke das ist irrelevant?
Der Käufer hat sich bei mir gemeldet ( 6 Tage nach Einwurf). Einen Nachforschungsantrag habe ich bereits gestellt.
Wer haftet für den Verlust? Gibt es irgendwelche Rechte, Gesetzte, Klauseln etc. die einen Privatverkäufer schützen? Muss ich als Privatverkäufer die Summer erstatten?
Der Käufer hat nicht nach einem versichertem Versand gefragt. Später fragte er nach einer Sendungsnummer und ich teilte ihm mit das bei der BüWA keine dabei ist. Er hat daraufhin geschrieben das es länger dauert…
2 Antworten
Diese Antwort ist falsch !
Der Verkäufer hat grundsätzlich um sicher zu gehen das die Ware ankommt versichert zu versenden.
Die Kopie einer Versandmarke von BÜWA ist kein Beweis eines Versandes. Es steht weder die Adresse noch der Name des Empfängers drauf. Eine Sendungsverfolgung ist auch nicht möglich und ein Suchauftrag ist ebenso nicht möglich . Es gibt ja keinen Anhalt auf Grund dessen man suchen könnte.
Was den Ersatz bzw. die Rückerstattung betrifft ist der Verkäufer auf jeden Fall verpflichtet eines der beiden zu leisten.
Sollte der Käufer sogar korrekt ( also mit Käuferschutz ) bezahlt haben kann er sowieso über PayPal sein Geld zurück fordern. .
Ansonsten kann er zu einem Anwalt gehen und die Sache einfordern , sollten Sie eine Rückerstattung dann noch immer verweigern kann er das auch zur Anzeige / vor Gericht bringen.
Internet Kriminalität - als was das dann behandelt wird - hat ein hohes Strafmaß
Bei Privatverkaeufen haftet der Verkaeufer nur dann fuer den Verlust, wenn er an eine andere Anschrift oder auf eine andere Art versandt hat als vereinbart. Wenn es also keine Vereinbarung ueber die Versandart gab und du glaubhaft versichern kannst, dass du die Sendung tatsaechlich abgeschickt hast, bist du auf der sicheren Seite. Hierfuer sollte die Zeugenaussage in Verbindung mit dem Kaufbeleg fuer die Versandmarke im Normalfall voellig ausreichen.
Super ! Vielen Dank für deine schnelle & hilfreiche Antwort!
Wenn der Verkäufer nicht versichert versendet kann er nicht nach weißen das er tatsächlich versendet hat
Das muss er auch nicht. Er muss es lediglich glaubhaft versichern.
Diese Antwort ist unwahr !
Wenn der Verkäufer nicht versichert versendet kann er nicht nach weißen das er tatsächlich versendet hat und ist haftbar.
Deshalb niemals unversichert versenden.
Wenn ein Käufer auf unversicherten Versand besteht grundsätzlich nicht darauf eingehen.
Meistens handelt es sich um Betrüger die es von vorne herein auf die Ware abgesehen haben , sie dann erhalten und das Geld zurück holen.