DHL eBay-*Päckchen* verloren, wer haftet?
Hallo,
ich habe am 30.12.20 ein eBay-Päckchen im Wert von 170€ nach Frankreich versendet (unter 2kg, ohne tracking & Versicherung - hinterher ist man immer schlauer, also soviel dazu).
Der Käufer hat direkt über PayPal bezahlt.
Die Versandmarke habe ich über eBay gekauft und die Sendungsnummer wurde auch direkt bei eBay hinterlegt, mit dem Käufer stehe ich in Kontakt.
Lauft Deutsche Post Brief ging wurde das Paket am 4.1. dann in einem Logistikzentrum verarbeitet seitdem hat sich nichts getan, weshalb ich einen Nachforschungsauftrag gestartet habe, dieser ergab nun, dass das Paket verloren ging.
Meine Frage ist wer haftet in diesem Fall, PayPal hat das Geld mittlerweile freigegeben, das Paket scheint aber verloren.
Ich brauche nachfolgend keine Belehrungen wie ich es doch hätte anders machen können, ich möchte lediglich wissen ob das Geld jetzt einfach zurück an den Käufer geht und die Sache erledigt ist oder ob rechtlich der Käufer haftet nachdem ich das Paket übergeben habe und er auf den kosten sitzen bleibt.
3 Antworten
"Eigentlich" trägt bei Privatverkäufen der Käufer das Versandrisiko, wenn er nicht versicherten Versand vereinbart und bezahlt hat. Das nützt dir aber nichts, wenn er bei PayPal einen Käuferschutzfall eröffnet. Dann wird das Geld zurückgebucht. Du kannst den Versand nicht nachweisen. Das Ausdrucken der Versandmarke ist ja kein Nachweis für das Abschicken.
Der Käufer hat direkt über PayPal bezahlt.
Dann eröffnet er demnächst einen Käuferschutzfall, PayPal verlangt einen Versand- und Zustellnachweis von Dir, den hast Du nicht, also bucht PayPal das Geld wieder zum Käufer zurück.
Und wenn Du das Geld schon ausgegeben hast, dann wandert Dein PayPal-Konto ins Minus und PayPal verlangt dessen Ausgleich, notfalls auch per Inkasso.
Ich brauche nachfolgend keine Belehrungen wie ich es doch hätte anders machen können...
Kein Problem, dann sparen wir uns das. ;-)
Der K trägt das Risiko bei Privatverkauf, zumindest nach deutschem Recht (BGB). Jetzt stellt sich die Frage welches Recht für den Käufer gilt. Das ist nicht so einfach zu beantworten.
Find am besten selbst raus ob es in Frankreich auch so aussieht mit der Haftung und dann kannst ihm eine Forderung schicken über das Geld. Eintreiben musst du natürlich nun selbst. Notfalls über den gerichtlichen Weg.