Unversicherter Versand - wer haftet bei Verlust? - Versandart nicht vorab geklärt!

8 Antworten

Normal bekommt man eine Quittung bei der Post. Auserdem MUSS der empfänger beim empfangen des päckchen unterschreiben. somit sollte ide DHL eigentlich wissen ob ers bekommen hat.


nemesis303 
Beitragsersteller
 13.09.2012, 12:35

Ist das wirklich so, dass auch eine Unterschrift beim Zustellen eine Päckchens gegeben werden muss?

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Sixtsense  13.09.2012, 12:39
@nemesis303

ja normalerweise schon. alles was die dhl bringt muss unterschrieben werden meines wissens. also ich musste es immer.

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user1673  13.09.2012, 14:25
@Sixtsense

Never ever: Päckchen werden ohne Unterschrift übergeben!

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Hier nochmal mein Post von eben (hatte durch zu schnelles Klicken meinen Post selbst beanstandet...):

Vorab: Vielen Dank für Eure Antworten!

Also, Porto war auch nicht vereinbart. Insofern wurde die Versandart auch nicht "indirekt" vorab geklärt. Den Kassenzettel hab ich noch, allerdings wird der rechtlich und technisch kaum in Verbindung mit dem Päckchen gebracht werden können.

Die Leute müssen beim Empfang eines Päckchens unterschreiben? Sicher? Ist das nicht nur bei Paketen (versicherten Sendungen) der Fall? Falls es doch so ist, wird es sicherlich einfach sein, festzustellen, ob es geliefert wurde, oder nicht.

Ich will konkreter werden: es geht um ein Handy (Neuware). Ich hab die Rechnung und die Registrierungsnummer dazu (IMEI). Kann ich das Handy irgendwie sperren lassen? Evtl. durch eine Anzeige gegen Unbekannt? Sowas müsste doch technisch sehr einfach sein.

Update: Es war eine ebay Kleinanzeige - es wurde keine Versandart festgelegt - somit auch kein Porto.


MissesPiggy  13.09.2012, 14:45

alles über 20 € sollte man lieber versichert versenden , seriöse verkäufer machen das so , natürlich erzählt man das dem interessenten VOR dem kauf und auch was der versicherte versand kostet

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Die Antworten sind absoluter Müll.

Privatverkauf eine Sendung geht verloren, Pech für den Käufer. Ausser es wurde versicherter Versand vereinbart. Wurde nichts vereinbart und man einigt sich z.B. auf 100€ inklusive Versand dann kann der Käufer nichts machen. Er kann eine Anzeige machen, diese wird aber eingestellt sofern wir hier nicht von einer großen Serie an verschwunden Sendungen sprechen.

Händler: Der Händler haftet für den Versand. Geht etwas verloren, ist der Händler in der Schuld. Er sollte daher nur mit Nachweis versenden. Tut er es nicht, sein Problem. Geht eine Sendung mit Sendungsverfolgung verloren haftet der Händler gegenüber dem Kunden, der Händler kann aber vom Versandunternehmen das Geld zurück fordern.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Also Anzeige gegen unbekannt macht keinen Sinn.

Da ich annehmen, dass Du Privatverkäufer bist geht das Versandrisiko bei unversicherten Versand auf den Käufer über. Was stand denn in Deiner Artikelbeschreibung und welchen Versand hat der Käufer bezahlt? Du musst ja bei der Artikelbeschreibung angeben wie Du versendest und die Versandkosten muss ja der Käufer übernehmen. Und das was er bezahlt hat musst Du dann auch machen, egal ob etwas abgesprochen ist oder nicht.

Also nochmal konkret: wieviel Versandkosten hat der Käufer bezahlt und was stand in Deiner Artikelbeschreibung?


nemesis303 
Beitragsersteller
 13.09.2012, 12:38

Es war eine ebay-Kleinanzeige. Kein Wort über Versandart - kein Wort über Porto. Er hat bezahlt, und ich habe versendet (wenn man so will, kostenlos).

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Jessi779  13.09.2012, 12:41
@nemesis303

Ach der Käufer hat nur den Wert des Produkts bezahlt? Dann ist es Dir überlassen wie Du versendest. da er nichts bezahlt hat hat er also auch nicht automatisch versichert "gebucht".

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Vorab: Vielen Dank für Eure Antworten!

Also, Porto war auch nicht vereinbart. Insofern wurde die Versandart auch nicht "indirekt" vorab geklärt. Den Kassenzettel hab ich noch, allerdings wird der rechtlich und technisch kaum in Verbindung mit dem Päckchen gebracht werden können.

Die Leute müssen beim Empfang eines Päckchens unterschreiben? Sicher? Ist das nicht nur bei Paketen (versicherten Sendungen) der Fall? Falls es doch so ist, wird es sicherlich einfach sein, festzustellen, ob es geliefert wurde, oder nicht.

Ich will konkreter werden: es geht um ein Handy (Neuware). Ich hab die Rechnung und die Registrierungsnummer dazu (IMEI). Kann ich das Handy irgendwie sperren lassen? Evtl. durch eine Anzeige gegen Unbekannt? Sowas müsste doch technisch sehr einfach sein.

Update: Es war eine ebay Kleinanzeige - es wurde keine Versandart festgelegt - somit auch kein Porto.


AvatarLuffy  13.01.2022, 22:21

Und wie ist es ausgegangen?

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