Wer haftet bei einem Diebstahl auf einer Houseparty?

4 Antworten

Lediglich der Dieb wäre in Anspruch zu nehmen. Die Handlung der Gastgeberin war reine Gefälligkeit und somit ohne rechtliche Wirkung.

Du selbst - deine Freundin hat sie ja mit deiner Zustimmung dort abgelegt und vertraglich keinerlei Aufsicht übernommen

Dir musste klar sein das sie als Gastgeberin nicht als Wächter neben den Dingen sitzt

Amxktp 
Fragesteller
 17.05.2020, 13:05

Aber ich habe sie ihr ja zum aufpassen gegeben, sie hatte meine Tasche ja von sich aus nach oben in ihr Zimmer gelegt.

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EphraimUlk  17.05.2020, 14:30
@Amxktp

Und du hättest sagen können: nein, danke. Ich hab keinen Bock, dass einer mir was klaut.

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hier muss genau abgewogen werden.

  1. Hat der Veranstalter die Tasche zur Verwahrung an sich genommen oder ist diese freiwillig abgegeben worden?
  2. Wenn diese von der Veranstalterin zur Verwahrung angenommen wurde, hat diese auch danach Sorge zu tragen, das diese zur Verwahrung genommenen Gegenstände für jeglichen anderen zugriff verschlossen werden. (extra Raum mit verschließbarer Tür)
  3. Wenn diese Sachen freiwillig abgegeben wurden, muss derjenige selber darauf achten, was damit geschieht. Das ist das gleiche wie in einem restaurant.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Schöffe am Amtsgericht

nujaaa...in zeiten von kontaktverboten musst du abwägen, was dir wichtiger ist! das knöllchen zu bezahlen...oder den verlust hinzunehmen! ;-)

Amxktp 
Fragesteller
 17.05.2020, 20:07

Das wäre wieder die nächste Geschichte denn die Polizei war da jedoch muss niemand etwas zahlen da die Leute eigentlich gar nicht eingeladen waren sondern gekommen sind als es hieß ein paar Freunde grillen und da sie nichts dafür konnte und die die Leute dann weg geschickt hat Die Leute die eingeladen waren durften auch nach Vorschrift da sein

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