Wer haftet beim Paket Diebstahl?

2 Antworten

Um ehrlich zu sein, ich bin mir da nicht ganz so sicher. Wollte hier jetzt nur einmal einen kurzen Denkanstoss geben um ggf diese Möglichkeit mal zu überprüfen...

Klar kann es sein, dass der Nachbar, der das Paket angenommen hat, dafür haftbar gemacht werden kann.

Es kann aber auch sein, das, wenn du keine Abstellerlaubnis, oder einen Nachbarn abgegeben hast, der Paketlieferant dafür haftet, da er sich über diese Anweisung, die man meines Erachtens nach nicht extra angeben muss, hinweggesetzt hat.

Das dass in der Praxis gemacht wird, beim Nachbarn abgeben, ist mir klar. Ist aber interessant, wie die rechtliche Seite aussieht.

Dein Nachbar Wer annimmt hat das sicher zu verwahren bis es abgeholt wird.

Du wendest dich an den Versender, nur der kann einen Nachforschungsauftrag auslösen, so das eindeutig Klar ist wer unterschrieben hat. Heißt der bekommt dann die Mahnung.