Paket aus Hausflur geklaut?

2 Antworten

Keiner kommt dafür auf, aber der Nachbar muss, weil er fahrlässig gehandelt hat.

Der einzige, den Du haftbar machen kannst, ist Dein Nachbar. Mit der Annahme geht er die Verpflichtung ein, die Sendung bis zur Abholung sicher zu verwahren.

Jetzt musst Du entscheiden, wieviel Dir gute Nachbarschaft wert ist! Man könnte versuchen die Hausratversicherung des Nachbarn in Anspruch zu nehmen, sofern er eine hat. Aber ich fürchte, dass diese das ablehnt!