Wohnheim/Pflegeheim Diebstahl Einbruch?

2 Antworten

Das WH haftet nicht für privates Eigentum. Die Einrichtung ist dennoch für einen gewissen Schutz verpflichtet. (Zb Türschlösser usw.) ist das nicht gegeben, kann das angefechtet werden.

Wenn du mit deinem Schlüssel dein Zimmer abschließen kannst, bist du für die Sicherheit verantwortlich. Wenn der Betreuer das Zimmer aufschließt und nicht wieder abschließt UND du das Beweisen kannst, kann das auch angefechtet werden.

Das Wohnheim haftet sicher nicht. Das ist dann ein Versicherungsfall. Wie genau die Verträge bei solchen Einrichtungen aufgebaut sind, weiß ich nicht.

Aber in meiner Eigentumswohnung deckt die Hausratversicherung auch Einbruchdiebstahl ab und würde dann den Wert ersetzen.

xPaulausberlinx 
Fragesteller
 09.08.2021, 04:11

Kann man dann im Wohnheim nicht auch eine Hausratversicherung haben oder geht das nicht?

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Bonye  09.08.2021, 04:17
@xPaulausberlinx

Da bin ich wie gesagt überfragt. Wie genau das vertragliche Verhältnis Heim/Bewohner ist.

Wenn du eine Wohnung mietest musst du auch eine Hausratversicherung haben um deinen Krempel zu versichern. Ob das auch für Heimbewohner gilt??

Auf jeden Fall bist du nicht der Erste mit diesen Überlegungen und Fragen. Vielleicht bietet schon die Infoseite des Heims Antworten. Spätestens im Gespräch mit denen kannst du derlei klären.

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Bonye  09.08.2021, 04:25
@xPaulausberlinx

Ich kann mir nicht vorstellen das du eine normale Hausratversicherung abschließen musst, denn du willst ja nur einzelne Teile versichern TV, Laptop etc. Hausratversicherungen werden über Quadratmeter Wohnfläche berechnet und würden dann auch Einrichtung/Möbel abdecken. Aber die gehört ja dem Heim, das Zimmer/die Wohnung ist ja bereits möbliert was du da nutzt.

Ich vermute daher das läuft über die Versicherung des Heims und geht entsprechend auch aus dem Vertrag hervor den du mit ihnen schließt.

Daher am besten dort beraten lassen und auch derlei Detailfragen klären.

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