Wenn jemand ausschreibt dass er Tänzerinnen sucht ohne dass in Klammer (w/d/m) steht ist das nicht diskriminierend, weil doch immer alle genannt werden müssen?

3 Antworten

Als Arbeitgeber hat man doch das Recht die Person nach seinen Vorstellungen und Bedingungen einzustellen, wenn der / die Arbeitgeber explizit eine Frau machten ist das legitim und vollkomnen in Ordnung.

freestylefuzzi 
Fragesteller
 24.12.2023, 00:25

Aber bei Aushilfe in Bäckerei steht auch drin (m/d/w), oder Friseur. Ich habe gelesen, dass immer alle Geschlechter bei Stellenanzeigen reingeschrieben werden müssen. Tut das der AG nicht, werden 1 bis 3 Monatsgehälter fällig.

Schliesslich kann sich der AG immer noch entscheiden wen er einstellen möchte. Das erlaubt ihm aber nicht, das Weglassen von Geschlechtern bei Ausschreibungen.

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freestylefuzzi 
Fragesteller
 24.12.2023, 00:47
@LaVieMoLiDea

Sie können die Namen auch ausschreiben und müssen keine Abkürzungen nennen. Müssen aber alle Geschlechter angeben.

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Grundsätzlich gibt es das AGG - das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Durch dieses Gesetz gilt, dass unter anderem das Geschlecht kein Grund sein darf, dass Arbeitgeber Bewerber*innen ablehnen. Wenn man in eine Stellenausschreibung nur die weibliche oder männliche Form der Stellenbezeichnung schreibt, kann das also ein Verstoß gegen dieses Gesetz sein, da man damit ja Personen des anderen Geschlechts schon mit dieser Formulierung ausschließt.

ABER: auch dabei gibt es natürlich Ausnahmen. Wenn das Geschlecht ein zwingendes Merkmal für die Ausübung der jeweiligen Tätigkeit ist, dann stellt es keinen Verstoß gegen dieses Gesetz dar, wenn in der Ausschreibung oder dann auch im weiteren Bewerbungsprozess Personen des anderen Geschlechts wegen des Geschlechts abgelehnt werden.

Dies muss der Arbeitgeber natürlich gut begründen können! Aber wenn es zum Beispiel darum geht, dass in einer Ballett-Kompanie die Stelle der Primaballerina zu besetzen ist, dann wäre das so ein Fall, wo mit hoher Wahrscheinlichkeit Gerichte urteilen würden, dass hier die geschlechtsspezifische Ausschreibung und Auswahl gerechtfertigt und somit rechtlich okay ist.

freestylefuzzi 
Fragesteller
 24.12.2023, 00:39

Und wenn es in einem Saunaclub ist der Tänzerinnen sucht. Muss er das auch begründen, weil da ja aucht theoretisch Tänzer arbeiten könnten.

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HappyMe1984  24.12.2023, 00:40
@freestylefuzzi

Klar muss er das begründen. Aber auch da sehe ich die Begründung als problemlos. "Saunaclub" ist ja nur eine Umschreibung von Bordell. Und wenn es nun mal ein Bordell ist, was sich an heterosexuelle, männliche Kundschaft richtet, dann wäre das weibliche Geschlecht nun mal ein zwingendes Merkmal für die Ausübung dieser Tätigkeit.

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freestylefuzzi 
Fragesteller
 24.12.2023, 00:42
@HappyMe1984

Ich denke du hast Recht.

Aber in der Bäckerei habe ich das auch mal gesehen und da stand, suche Bäckereifachverkäuferin und nicht Verkäufer. Da wird es aber dann problematisch oder?

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HappyMe1984  24.12.2023, 00:45
@freestylefuzzi

Es wird dann problematisch, wenn sich ein Mann auf die Stelle bewirbt, eine Absage bekommt und dann vor Gericht geht. Da wäre diese Ausschreibung dann ein starkes Beweismittel dafür, dass die Ablehnung aufgrund des Geschlechts war. Allerdings auch nur, wenn er nachweisen kann, dass er grundsätzlich die Kriterien und Qualifikationen für die Stelle vorweisen kann!

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Wenn er will das Frauen auf der Bühne sind - dann kann er keine Männer einstellen ?!?

freestylefuzzi 
Fragesteller
 24.12.2023, 00:26

Aber bei Aushilfe in Bäckerei steht auch drin (m/d/w), oder Friseur. Ich habe gelesen, dass immer alle Geschlechter bei Stellenanzeigen reingeschrieben werden müssen. Tut das der AG nicht, werden 1 bis 3 Monatsgehälter fällig.

Schliesslich kann sich der AG immer noch entscheiden wen er einstellen möchte. Das erlaubt ihm aber nicht, das Weglassen von Geschlechtern bei Ausschreibungen.

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Repwf  24.12.2023, 00:30
@freestylefuzzi

Nehmen wir ein anderes Bsp… ein Bordell sucht Personal was mit den Gästen Sex hat…

Was willst du da in die Anzeige mach Männern suchen wenn du sie nicht „brauchen“ kannst?

Ist doch nicht diskriminierend sonders zeitsparend fur alle Seiten !

Gibt nunmal Jobs die auch Geschlechter bezogen sind !

Wenn ein Schauspieler gesucht wird der zb Thomas gottschalk spielen soll - ja, ich gucke gerade RTL - dann suchst du auch nur männliche Schauspieler

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freestylefuzzi 
Fragesteller
 24.12.2023, 00:39
@Repwf

Aber der Saunaclub könnte auch Tänzer einstellen.

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