Wenn in der Hotelbeschreibung "Nichtraucherhotel" steht, heißt das dann auf dem ganzen Gelände Rauchverbot oder nur im Hotel drinnen?

5 Antworten

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Das Rauchverbot betrifft die Räumlichkeiten und kann sich auch im Einzelfall ausdehnen auf die Balkone und öffentlichen Bereiche (Pool-Bereich), etc.

Die meisten Hotels haben aber im Aussenbereich Plätze wo rauchen erlaubt ist. Und auch in vielen Nichtraucher-Hotels ist das Rauchen auf den Balkonen und Aussenbereichen der Restaurants gestattet.

Wie weit das Rauchverbot geht ist also von Hotel zu Hotel unterschiedlich. Wer das Hausrecht hat darf bestimmen und es gibt da keine gesetzliche Vorgabe.

Das bedeutet in allen geschlossenen Räumen des Hotels (auch auf den Zimmern) ist das Rauchen verboten. Auf ausgewiesenen Flächen im Freien und eventuell auf den Balkonen (das wäre aber zu erfragen!) ist es gestattet.


Ich habe hier mal einen Auszug aus den AGB eines Nichtraucherhotels in DD: 

3. Rauchen ist im gesamten Hotelgrundstück untersagt, dies bezieht die
Hotelzimmer, alle öffentliche Räume wie die Restaurants: Wintergarten
und Weinkeller sowie den Gesellschafts- bzw. Seminarraum,
Rezeptionsbereich als auch den Gästegarten ein. Wird z.B. auf dem
Hotelzimmern geraucht sind sämtliche Kosten, wie Zimmereinigung,
sämtliche Renovierungsarbeiten und eventuelles Anschaffen von neuem
Mobiliars etc. Vom Kunden zu 100% zu tragen.Quelle: http://www.das-nichtraucher-hotel.de/hotel-privat/preise/agbs/




Quelle: http://www.das-nichtraucher-hotel.de/hotel-privat/preise/agbs/

Das musst du im Hotel erfragen. Ich habe schon verschiedene Varianten erlebt. In jedem Fall wird das Rauchen in allen Gebäuden untersagt sein. Dazu zählen meist auch die Balkone. Im besten Fall ist es auf dem gesamten Gelände nicht gestattet.

im gesamten Hotel wird Rauchverbot sein, ausserhalb nur in den ausgewiesenen Zonen.