Wenn ich jemanden Anzeige, erfährt derjenige meine Adresse?

6 Antworten

Ich will nur vermeiden, dass wenn ich jetzt eine Anzeige stelle und er den Brief bekommt das da drin steht "Sie wurden von XYZ Wohnhaft in....." angezeigt. Kein Bock das der mir dann die Hütte zerlegt.Also er kann ja gerne wissen das ICH es bin (Also Namentlich OK) Aber ich weiß das er meine Adresse nicht kennt und das soll auch so bleiben. Darum geht es mir.

Ich mache mir die Hoffnung das er
eingeschüchtert wird wenn ich wirklich zur Polizei gehe und es ernst meine. Ich
hoffe das genügt, dass er mich dann in Ruhe lässtt. Vielleicht geht es nichtmals
bis vor Gericht.


Jetzt wird es lustig .

Erstmal geht das auch anonym, kein Problem nur da ist es eine Frage der Beweislast ,

Du musst dann so viele stichhaltige Beweise haben , ohne dich als Zeugen damit etwas ermittelt wird.

Dann kommt es darauf an , welcher Sachverhalt , Straftat ...

Möglich ist es , meist nicht wirkungsvoll 

In der Phase, in der die Polizei anfängt Ermittlungen anzustellen, werden dem Verdächtigen keine Personalien von der anzeigenden Person / dem Zeugen mitgeteilt.

Erst in einem Gerichtsverfahren muss man als Zeuge seine Personalien öffentlich bekanntgeben. In aller Regel bekommt der Angeklagte auch die Zeugen zu sehen und hört ihre Personalien mit. Auch der Anwalt des Angeklagten hat Akteneinsicht.

Über die Rolle von Zeugen kannst du dich näher informieren unter:

https://www.justiz.sachsen.de/lgdd/content/568.htm

Hier steht u.a.:

"Besteht Anlass zur Besorgnis, dass durch die Angabe der  Adresse Sie
oder eine andere Person (z.B. ein Familienangehöriger) gefährdet werden
könnten, so kann Ihre Adresse geheim gehalten werden; dies sollten Sie
rechtzeitig den Ermittlungsbehörden bzw. dem Gericht mitteilen."

In ganz gravierenden Fällen kann man auch in ein Zeugenschutzprogramm kommen und eine neue Identität bekommen.

Ich finde, es ist ein Gebot der Fairness, dass ein Bürger nicht einfach anonym angeschuldigt, angeklagt und verurteilt werden kann, ohne je zu wissen, von welcher Seite die Behauptungen und Anschuldigungen kommen.

Durch eine Zeugenaussage vor Gericht kann man das Leben eines anderen Menschen zerstören. Daher sollte man sich gut überlegen, nach bestem Wissen und Gewissen nur die Wahrheit und die ganze Wahrheit zu sagen und zu seinem Wort zu stehen.

BBC888 
Fragesteller
 12.07.2017, 07:54

Ich will nur vermeiden, dass wenn ich jetzt eine
Anzeige stelle und er den Brief bekommt das da drin steht "Sie wurden von
XYZ Wohnhaft in....." angezeigt. Kein Bock das der mir dann die Hütte
zerlegt. Also er kann ja gerne wissen das ICH es bin (Also Namentlich OK) Aber
ich weiß das er meine Adresse nicht kennt und das soll auch so bleiben. Darum
geht es mir.

Ich mache mir die Hoffnung das er eingeschüchtert wird wenn ich wirklich zur Polizei gehe und es ernst meine. Ich hoffe das genügt, dass er mich dann in Ruhe lässt. Vielleicht geht es nichtmals bis vor Gericht.

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Paguangare  12.07.2017, 08:05
@BBC888

Wenn es um eine Tat geht, die der Täter gegen dich verübt hat, dann wird er doch schon wissen, worum und um wen es geht.

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Ja, denn wenn es vor Gericht kommt, musst du deine Personalien angeben. Sprich Name, Geburtsdatum, Wohnort, Schüler/Job, ...

Deine Personalien werden von der Polizei nicht weitergegeben, das nutzt Dir aber nichts.

Wenn er selbst, oder über einen Anwalt Akteneinsicht bekommt erfährt es. Selbst wenn er das nicht tut und der Staatsanwalt erhebt Anklage, steht Deine Anschrift in der Anklageschrift wenn Du als Zeuge geladen wirst.

Allerspätestens bei der Hauptverhandlung erfährt er es, Du mußt nämlich das bestätigen was der Richter Dir am Anfang vorliest.

Daß Deine Daten nicht bekannt werden ist so gut wie unmöglich, denn diese Transparenz gehört einfach zu einem rechtsstaatlichen Verfahren. Ausnahmen davon sind nur in eng begrenzten Fällen (Organisierte Kriminalität, Internationaler Terrorismus etc.) möglich.