War das betrug?
hallo an alle ich habe eine Anzeige bei Kleinanzeige gestellt iPad einer hatte Interesse der ist 40 Kilometer von einer anderen Stadt hierhergekommen ich habe ihn eine andere Adresse gegeben er ist also denn weg für nichts gefahren er sagte er macht, anzeige wegen betrug Nötigung kann er das? Ich hatte Langeweile, ernste frage.
hat er deine handynummer, adresse oder irgendwelche privaten informationen von dir?
jaaaa ich idiot habe ihn meine nummer gegeben
10 Antworten
Bietest Du das i-pad noch an? Oder gab's das garnicht? Dann wäre es zunächst mal Täuschung. Betrug wird es, wenn Du kassiert hast, aber nicht lieferst. Dann solltest Du das iPad noch liefern.
Er kann von Dir auf jeden Fall die entstandenen Fahrtkosten verlangen.
Zu einer Anzeige wegen Betrug kommt es, wenn Du kassiert hast und ihn vorsätzlich an eine falsche Adresse gelockt hast, Nötigung kommt da weniger in Betracht.
Ich denke ja und war ja auch bisschen gemein von dir😂
Ja das kann er, durch den Nachrichten Verlauf kann er das auch beweisen. Na dann viel Spaß.
Und ?
Wer durch eine Straftat einen Schaden erlitten hat und diesen ausgeglichen haben möchte, kann ein Zivilverfahren in Gang setzen. Dafür muss die oder der Betroffene vor dem zuständigen Gericht eine Klage einreichen.
Dies wird dein Käufer machen....
nein der kann kaum deutsch ehehehhe denke nicht das er so ein aufwand machen wird
Aber sicher sein Anwalt...gerade ausländische Mitbürger kennen ihre Rechte oft wesentlich besser als die Deutschen.
Natürlich kannst du dafür zur Rechenschaft gezogen werden.
Warte den Anhörungsbogen der Polizei ab, wenn du es nicht glaubst..
Und das Schreiben seines Anwalts dann mit dessen Kostennote, denn der arbeitet nicht umsonst. Bockst du dann geht es vor Gericht und du trägst dann auch noch die Gerichtskosten.
Die Unkosten für Fahrt, Zeit, Anwalt trägst natürlich du, der oder dessen Rechtsschutz muss die paar hundert Euro nur vorstrecken bist du verurteilt bist.
Mach ihm ein Angebot wegen des Schadens und der Unannehmlichkeiten und hoffe das Beste - muß er aber nicht annehmen, das Recht ist auf seiner Seite.
Wau, wie detailliert und ausführlich dein Widerspruch....
Bleib besser beim Wissen über Schambehaarung..
Nein, aber er kann Schadensersatz geltend machen.
dAFÜR Müsste er klagen oder? eine aneige würde ncht reichen
das isz ziilrecht