Wenn ich im Unterricht Zettel schreibe und ein Lehrer was bemerkt darf er dann denn Zettel lesen oder was darf er machen und was nicht?

3 Antworten

Soweit ich weis darf er den Zettel bis zum Ende behalten es aber nicht lesen. das kommt aber auch ganz auf die Situation an wie alt die Schüler sind oder ob ein verdacht besteht das etwas schlimmes über den Lehrer verbreitet wird. etc. Wenn der Lehrer den Zettel liest wirst du sowieso nicht viel gegen Ihn in der Hand haben. 

Er darf ihn einsammeln und lesen, denn er kann berechtigterweise davon ausgehen, dass dein Zettel eine zum Unterricht beitragende Leistung ist. ;)

matmatmat  16.07.2016, 22:51

Wir hatten mal einen Lehrer der hat Noten drauf vergeben auf die Zettel (was aber wie er sagte nicht in die Halbjahresnote einfließt).

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Kuhlmann26  18.07.2016, 09:34
@matmatmat

Ja, so macher Lehrer glaubt, sinnvoll beschäftigt zu sein, wenn er die Zahlen zwischen 1 und 6 unter schriftlichen Arbeiten von Schülern schmieren darf. Und diejenigen Lehrer, die dabei in erhöhte Erregung geraten, nutzen auch noch die kleinste Gelegenheit um diesen Zustand aufrecht zu erhalten.

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Wenn alles mit rechten Dingen zu ginge, würde er den Zettel UNGELESEN bis zum Ende der Stunde verwahren und ihn Dir dann wieder zurückgeben.

Es geht aber nicht immer mit rechten Dingen zu. So weiß längst nicht jeder Lehrer, dass er gegen das Briefgeheimnis - unter das auch Postkarten fallen - verstoßt, wenn er solche Zettel ließt. Es gibt auch Lehrer, die wissen das und schmeißen die Zettel ungelesen in den Papierkorb. Auch das ist eigentlich nicht richtig.

Ausgenommen davon sind nur Spickzettel. Ich gehe jetzt davon aus, dass Du die nicht gemeint hast

Gruß Matti

RobertLiebling  17.07.2016, 13:44

Auch für Dich gerne noch mal ein Zitat aus § 202 StGB (Briefgeheimnis):

Wer unbefugt einen verschlossenen Brief oder ein anderes verschlossenes Schriftstück...

Erst mal ist die Frage, ob das tatsächlich "unbefugt" ist - denn wie sollte man z.B. einen Spickzettel identifizieren, ohne ihn zu lesen? Und zweitens ist ein zusammengefalteter Zettel eben kein verschlossenes Schriftstück.

Und Postkarten fallen ebensowenig unter das Briefgeheimnis - für den Zusteller aber möglicherweise unter das Postgeheimnis.

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Kuhlmann26  17.07.2016, 20:22
@RobertLiebling

Ich will gerne zugeben, dass ich mich mit dem von Juristen benutzen Begriffen und deren spitzfindigen Unterscheidungen nicht  so genau auskenne und danke Dir für die Aufklärung bezüglich des Unterschieds zwischen Post- und Briefgeheimnis.

Dass der vom Schüler geschriebene Zettel unter das Brief-/Postgeheimnis fällt, habe ich inzwischen mehrfach gelesen. In dieser Lehrerhandreichung ....

http://www.grundrechtefibel.de/fileadmin/grundrechtefibel/pdf/lehrerhandreichung/lhr_artikel_10.pdf

.... ist nebenbei bemerkt auch vom Briefgeheimnis die Rede, unter welches auch das Zettelchen fällt, welches der Schüler schreibt. Aber vielleicht liegt hier ebenso eine sprachliche Ungenauigkeit vor, wie in meiner Antwort. 

Einen Spickzettel, den ich im Übrigen für ein nützliches Werkzeug halte und deshalb niemals verbieten würde, kommt wohl eher dann ins Spiel, wenn irgendeine Form von Kontrollarbeit geschrieben oder mündlich geprüft wird und nicht im gewöhnlichen Unterricht. Davon war in der Frage aber nicht die Rede, weshalb ich davon ausgegangen bin, dass es dem Fragesteller nicht um diesen Sonderfall des Zettelschreibens ging.

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