Lehrer Freiheitsberaubung?

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Du bist ja Schulpflichtig und deswegen muss der Lehrer dich festhalten. Während des Unterrichts hat der Lehrer ja die Aufsichtspflicht für die Schüler. Aber sobald du deine Schulpflicht erfüllt hast und du freiwillig weiter zur Schule gehst kann dir der Lehrer nicht verbieten den Klassenraum zu verlassen.

DerHans  26.02.2020, 13:44

Wer mit 18 einfach aus dem Unterricht abhaut , bräuchte auch gar nicht wieder zu kommen. SCHLUSS PUNKT

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Blume925  26.02.2020, 18:01
@DerHans

Ja ich meine man muss sich davor abmelden und dan darf der Lehrer dich nicht aufhalten. Aber wenn man z.B. auf die Toilette gehen will dan braucht man den Lehrer nicht fragen oder wenn man einfach aus der Stunde raus will und dan zur nächsten Stunde wieder kommt dan darf der Lehrer dich nicht aufhalten. Also ich weiß ja nicht wie es in anderen Schulen abläuft aber bei uns ist das so.

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Den Lehrer kannst du nicht anzeigen, solange du schulpflichtig bist. Er hat die Aufsicht über euch und muss euch daher im Klassenraum festhalten. Wenn du die Schulpflicht jedoch erfüllt hast und volljährig bist, dann kann der Lehrer dir nichts mehr sagen und dich somit auch nicht festhalten, weil es deine freie Entscheidung ist, die Schule weiter zu belegen. Ans Anzeigen würde ich an deiner Stelle jedoch nicht denken, eben weil du dich für die Schule entschieden hast und zu nichts gezwungen worden bist. Wenn du nicht mehr schulpflichtig und volljährig bist, dann weiß das auch dein Lehrer und wird dich keinesfalls im Klassenraum festhalten.

Der Lehrer kann dich auch festhalten. In Abhängigkeit des Bundeslandes bzgl. des Schulgesetzes mal an einem Beispiel erklärt:

Nach Paragraph 141 SchulG MV werden die Grundrechte der Freiheit der Person und der Unverletzlichkeit der Wohnung ( Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 und Artikel 13 des Grundgesetzes ) nach Maßgabe der Vorschriften dieses Gesetzes eingeschränkt. Nach Paragraph 53 Abs 2 und 3 SchulG MV sind die Schülerinnen und Schüler verpflichtet, regelmäßig am Unterricht und an den pflichtmäßigen Schulveranstaltungen teilzunehmen, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen. Sie haben die Weisungen der Lehrerinnen und Lehrer zu befolgen, die dazu bestimmt sind, den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule zu erreichen und die Ordnung in der Schule aufrechtzuerhalten. Die Schulen überwachen die Einhaltung der Schulpflicht.

Somit steht es auch den Lehrern zu, dich festzuhalten, um die Ordnung aufrechtzuerhalten. Da der Besuch der Schule deine gesetzliche Pflicht ist und die Schulen die Überwachung inne halten. Auch im Hinblick der Aufsichtspflicht (Paragraph 61 SchulG MV) und dem Recht des Lehrers bzgl. Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach Paragraph 60 und 60a SchulG MV wäre dies vertretbar.

Theoretisch schleichen sich sogar viele Schüler aus dem Unterricht: Sie sind dann einfach mit den Gedanken woanders. Und wenn der Lehrer dich dann festhält, indem er sagt: "Fußballträumer, schlaf nicht ein!" ist das keine Freiheitsberaubung.

Was das praktische Entfernen angeht:

Du bist überhaupt kein freier Bürger und darfst auch nicht hin, wo du willst, sondern du bist 14 Jahre, und die Erziehungsberechtigten, in diesem speziellen Fall der Lehrer, haben das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Der Lehrer wird dich überhaupt nicht festhalten. Er wird dich überhaupt nicht anfassen.

Aber die Folgen für dich sind voraussehbar.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
ich darf ja als freier Bürger, wohin ich will!

Ich vermute, als das Grundgesetz unterrichtet wurde, warst Du auch nicht da, oder?

Fuballspieler 
Fragesteller
 26.02.2020, 13:26

ich war immer da! ich wollte es wissen.

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