Dürfen Lehrer einen "heimlichen" Brief durchlesen und Strafarbeiten wegen inhaltlichen Beleidigungen erteilen?

3 Antworten

Nein, lesen darf er es nicht.

Aber natürlich darf er auch allein fürs Rumwerfen von Zetteln eine disziplinarische Maßnahme ergreifen.

adabei  05.07.2023, 15:34

So einen Zettelndarf der Lehrer auch lesen. Mit "Briefgeheimnis" hat das nichts zu tun.

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RedPanther  05.07.2023, 15:44
@adabei

Das sieht z.B. die auf Youtube aktive Kanzlei WBS anders. Die bezieht sich klar aufs Briefgeheimnis.

Aber du hast sicherlich auch eine Quelle für deine Sicht?

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adabei  05.07.2023, 15:52
@RedPanther

Habe ich nicht, aber ich meinte es irgendwo schon gelesen zu haben.

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Ach Maxilein.. Ihr werft den Kram rum und heult dann, dass er das liest und Ihr wegen Störung des Unterrichts Ärger kriegt.

Ein typischer Fall von 'darf der böse Lehra dat'= JA. DARF ER.

Benehmt Euch halt nicht wie die Baby-Vollhorsts.

Maximlwen 
Fragesteller
 06.07.2023, 18:55

Liebe Violetta ich finde es nett von dir dass du auf meine Frage geantwortet hast allerdings würde ich dich bitten etwas freundlicher unterwegs zu sein. Ich habe nur eine Frage gestellt und auf eine freundliche Antwort gehofft bitte formuliere deine Kommentare in Zukunft anders. Außerdem ist das Verhalten deinerseits nicht besser mich einfach zu beleidigen.

MfG

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GartenMoos  06.07.2023, 18:57

Wie alt sind sie#

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RobinSch854  10.07.2023, 14:33

Ach, Violettalein... lass doch den armen Maxi in Ruh!

Anstatt hier über eine simple Frage rumzuheulen, kannst du sie doch einfach ignorieren. Schon mal was von einem gesunden Menschenverstand gehört? Nein? Naja.

Danke.

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Hallo lieber Maxi,

Es kommt darauf an. Natürlich gibt es ein Briefgeheimnis, was auch der Lehrer einzuhalten hat und er nicht alles lesen darf. Zum anderen kann er schon Strafarbeiten verteilen, wenn es sich hier um Mobbing handelt innerhalb der Schule. WhatsApp Chats gehen den Lehrer nichts an. Nur Beleidigungen innerhalb der Schule also zb wie gesagt bei Mobbing.

Liebe Grüße

Woher ich das weiß:Berufserfahrung