Wenn ich an einem Sonntag arbeiten muss, darf mein Ausgleichstag ein Feiertag sein?
Ich mache einen Bundesfreiwilligendienst und muss am Sonntag bei einer Messe aushelfen. Ich habe nach einem Ausgleichstag gefragt, aber da am Donnerstag Christi Himmelfahrt ist, soll das wohl reichen. Aber ist das denn korrekt so? Es ist für mich ein gesetzlicher Feiertag und kein Ausgleichstag.
3 Antworten
Der Ausgleichstag darf dir natürlich NICHT an einem Feiertag angeboten werden, an dem du sowieso frei hast. Damit würde ja das Feiertagsgebot unterlaufen.
Der Ausgleichstag muss ein Werktag sein, also kein Sonn- oder Feiertag. Es darf allerdings auch ein ohnehin arbeitsfreier Werktag sein, z.B. bei einer 5 Tage Woche Mo - Fr kann es der arbeitsfreie Samstag sein.
Als Ersatzruhetag kommt nach der Rechtsprechung jeder Werktag in Betracht, also auch ein „ohnehin arbeitsfreier“ Samstag oder ein schichtplanmäßig freier sonstiger Werktag (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.03.2006 - 6 AZR 497/05.).
Das kann aber kein Feiertag sein.