Wenn die erste Ableitung einer Funktion ungleich null ergibt, bedeutet es keine Extrema hat?

2 Antworten

Es bedeutet, die Funktion hat kein Minimum "im herkömmlichen Sinn".

Wenn du dir die Funktion ansiehst: 2x+3 ist eine Geradengleichung, die hat prinzipiell kein Maximum/Minimum.

Durch den Betrag |2x+3| wird der negative Teil der Geraden ins Positive "geklappt" - an der Stelle x = -1,5 hat die Funktion deshalb einen Knick, sprich: sie ist dort nicht differenzierbar. Genau an jener Stelle ist aber das Minimum der Funktion.

Wenn eine Funktion f: (a,b) -> R differenzierbar ist, dann sind die Extremstellen die Punkte x, an denen f'(x) = 0 gilt. Deine Funktion ist aber nicht im gesamten Inneren differenzierbar, deshalb kann es sehr wohl auch andere Extremstellen geben.

In deinem Beispiel: Deine Funktion ist auf (-3,-1] definiert, aber nur auf (-3,-1.5) und (-1.5,-1) differenzierbar, deshalb sind deine möglichen lokalen Extremstellen:

  1. Die Punkte im differenzierbaren Bereich, an denen f'(x) = 0, also die herkömmlichen Extremstellen in (-3,-1.5)U(-1.5,-1)
  2. Die nicht-differenzierbaren Punkte, bei Dir der Punkt -1.5
  3. Die Randpunkte, bei Dir der Punkt -1. Diesen Punkt musst du hinzunehmen, da z.B. unabhängig von der Ableitung die Funktion (f: [0,1] -> R, f(x) = x) ein Minimum bei 0 und ein Maximum bei 1 hat.

Diese möglichen Punkte musst du Schritt für Schritt durcharbeiten, um lokale Minima und Maxima zu finden.

LG