Welches recht habe ich wenn mein Zug immer zu spät kommt?

RobertWeemeyer  23.11.2023, 10:38

In welcher Region, in welchem Verkehrsverbund treten diese Fälle auf?

JkkkkkJavs 
Fragesteller
 23.11.2023, 10:51

Mit der Rheinruhrbahn (NRW)

6 Antworten

Welches recht habe ich wenn mein Zug immer zu spät kommt?

Du hast das Recht der Regierung imaginär den Vogel zu zeigen und auf ein Auto umzusteigen...

Natürlich hast du Rechte - für jede einzelne Verspätung unter Betrachtung der Umstände. Es gibt bestimmte Erstattungsbeträge und Pauschalen die unter bestimmten Umständen gezahlt werden. Alles darüber hinaus müsstest du zivilrechtlich geltend machen und da spielt dann auch immer noch die Verhältnismäßigkeit eine Rolle. Viel Spaß dabei...

Die Erstattungsbeträge decken meistens nicht den zusätzlichen Schaden ab und eine Klage lohnt sich nur bei größeren Beträgen. Und da wundern sich die Grünen warum fast kein Pendler auf den ÖPNV umgestiegen ist. Das Deutschlandticket subventioniert am Ende nur die, die sowieso mit der Bahn gefahren wären...

Im Fernverkehr über die Fahrgastrechte

https://www.bahn.de/service/informationen-buchung/fahrgastrechte/rechtliche-regelungen

Im Nahverkehr guckst du die beim entsprechenden Verkehrsverbund nach.

PS So blöd das auch ist.

Was auch immer der Grund ist, wenn ein Zug liegen bleibt .

Personen Im Gleis/ oder noch radikaler/ Defekt. Es geht euch schlicht nichts an. Solang er nicht wieder fährt, fährt er nicht.


Soracent  23.11.2023, 18:35

Wenn eine Person auf dem Gleis ist und deswegen eine Verspätung oder Ausfall zufolge ist gibts seit den Änderungen der Fahrgastrechte im Sommer 2023 keine Entschädigung mehr

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MarSusMar  23.11.2023, 19:24
@Soracent
Wenn eine Person auf dem Gleis ist und deswegen eine Verspätung oder Ausfall zufolge ist gibts seit den Änderungen der Fahrgastrechte im Sommer 2023 keine Entschädigung mehr

Soll wo stehen?

In den Fahrgastrechten bei zu erwartender Verspätung über 60 min sind keine Ausnahme deklariert. Und genau da müsste das stehen

aus

https://www.bahn.de/service/informationen-buchung/fahrgastrechte/rechtliche-regelungen

Erstattung, wenn Sie wegen Verspätung, Zugausfall oder verpasstem Anschluss die Fahrt nicht antreten oder abbrechen
Bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielbahnhof von 60 Minuten oder mehr können Sie

Und

Ich dachte es war klar das ich das getrennt geschrieben habe, ein PS ist ja lediglich eine Ergänzung.

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Soracent  23.11.2023, 20:09
@MarSusMar

Nach anfrage bei DB Personenverkehr wurde mir mitgeteilt das seit den EU Weiten Anpassungen der Fahrgastrechte, die DB und alle anderen Bahnfirmen keine Entschädigung Zahlen müssen wenn der Verspätungsgrund nicht zum verschulden der DB zu führen ist. Als Verspätungsgrund gelten als Beispiel, Störungen an Zügen, Defekte an Zügen, Verspätung des Personal und Verspätung anderer Züge (Nur wenn diese auch eine Verspätung haben welche von der DB verschuldet ist). Nicht von der DB Verschuldete Verspätungsgründe welche keine Entschädigung geben sind als Beispiel: Medizinischer Notfall, Polizeieinsatz, Hilfe beim ein und aussteigen, Verspätung wegen Extrem hohe Auslastung und Personen im Gleis.

Vermerkt wird auf die von der EU mittgeteilte Änderungen der Fahrgastrechte welche frühzeitig von mehreren Zeitungen, dem ADAC, der DB und dem Eisenbahn-Bundesamt mittgeteilt wurden.

Quelle: Text der DB Personenverkehr

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MarSusMar  23.11.2023, 20:17
@Soracent

Tja das einzige was Passiert ist war das der link welche rechte man hat. jetzt über dem Formular steht.

Und als Quelle Text der DB Personenverkehr nicht mal als Link. Traurig.

Ist ne umwerfende Quelle DB Personenverkehr das gibt es bei Fazebook Twitter, also in den SM aber nicht als offiziell Website. Die ist Bahn.de Also was auch immer du da gehört hast ist nicht hinterlegt.

Schreib doch mal die Rufnummer auf. Eventuell führt die ja auf die Echte Bahn website.

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Soracent  23.11.2023, 20:31
@MarSusMar
Und als Quelle Text der DB Personenverkehr nicht mal als Link. Traurig.

Die Quelle bezieht sich auf das DB Personenverkehr Twitter Team, ich habe nun extra beim DB Kundendialog (Rufnummer 030 2970) und beim Exklusiven DB Status-Service welche nur für BahnBonus Gold und Platin Kunden sind, angerufen (Die Rufnummer des Status-Service darf ich nicht weiterleiten da diese nur für BahnBonus Status Gold und Platin Kunden gedacht ist). Beide konnten das, was vom DB Personenverkehr Twitter Team gesagt wurde, bestätigen.

Diese haben auch auf die Mitteilung welche vom ADAC geschrieben wurde und der Mitteilung des Eisenbahn-Bundesamtes vermerkt. Das Twitter Team hat mir diesen Link zukommen lassen: https://www.adac.de/reise-freizeit/ratgeber/reiserecht/bahnausfall-sturm-streik/

Mit vermerk auf:

Entschädigung
Die Bahn muss keine Entschädigung mehr zahlen, wenn die Verspätung auf einem dieser Gründe beruht:
- Außergewöhnliche Umstände (zum Beispiel extremes Wetter)
- Verschulden des Fahrgastes
- Verhalten Dritter (zum Beispiel Sabotage oder wenn Personen die Gleise blockieren)
Die Bahn kann sich aber nur auf außergewöhnliche Umstände und das Verhalten Dritter berufen, wenn das Ereignis trotz aller Sorgfalt unvermeidbar war. Streikt das Bahnpersonal, fällt das nicht unter diese Ausnahmen.

Laut DB gilt das "Verhalten Dritter" auch mit Personen im Gleis.

Quelle:

  • DB Personenverkehr Twitter Team
  • DB Kundendialog
  • DB BahnBonus Status Service
  • ADAC
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MarSusMar  23.11.2023, 21:40
@Soracent

Twitter und Adac? Mir langt es was zum Teufel sollen das für Quellen sein? Wenn dann MUSS das ihn den Fahrgastrechten stehen und damit ist bei mir Schluss.

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Soracent  23.11.2023, 21:43
@MarSusMar

Auf bahn.de steht auch das man auf Twitter bei denen nachfragen kann somit ist Twitter eine offizielle quelle.

Wenn du mir nicht glaubs ruf beim DB Kundendialog an und oder beim BahnBonus Status Service falls du überhaupt BahnBonus Gold oder Platin hast, diese werden das bestätigen.

Ps. beim Kundendialog arbeiten die selben leute wie beim Twitter Account also ist der Twitter Account offiziell eine Quelle.

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Soracent  23.11.2023, 22:09
@MarSusMar

Nach weitere Anfragen bei DB Personenverkehr wurde mir diesen Link mitgeteilt: https://www.deutschebahn.com/de/presse/suche_Medienpakete/Neue-EU-Fahrgastrechteverordnung-10674224

Mit vermerk:

Bei Eingriffen durch menschliche Dritte, z.B.
- bei Kabeldiebstahl oder Polizeieinsätzen am Gleis, wird den Kund:innen keine Entschädigung gezahlt. Hinweis: Diese verursachen aktuell nur einen verschwindend kleinen Teil an Fahrgastrechtefällen.
- Kulanz hat immer Vorfahrt: Oft werden Verspätungen durch mehrere Ereignisse verursacht. Im Zweifel hat Kulanz Vorfahrt. Die DB zahlt nur dann keine Entschädigung, wenn die Verspätung ausschließlich und zweifelsfrei auf einen Eingriff Dritter zurückzuführen ist.

Es ist eins zu eins das selbe was das ADAC geschrieben hat aber das ADAC ist anscheinend keine aussreichende Quelle nach dir.
Nach DB Personenverkehr gilt als Eingriff durch menschliche Dritte auch Personen im Gleis weshalb da keine Entschädigung gezahlt wird.

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Im Nahverkehr des Landes Nordrhein-Westfalen gilt eine Mobilitätsgarantie: https://www.mobil.nrw/fahren/mobigarantie.html

Unter bestimmten Bedingungen kannst du Kosten für ein alternatives Verkehrsmittel zumindest teilweise erstattet bekommen.

Du hast das Recht, den Bus zu nehmen.

Ganz ehrlich, da kann man nichts machen.

Der einzige, der Bahn fährt und immer pünktlich ankommt, ist Chuck Norris.

:-)

Keine. Zu Verspätungen kann es immer wieder kommen. Auch wenn es mühsam ist. Dann musst du einfach einen Zug früher nehmen, damit du da pünktlich ankommst wo du sein musst.