Detailfragen zu Bahn-Fahrgastrechten?
Hallo!
Muss demnächst leider mal wieder mit der dt. Bahn fahren und das dazu auch noch leider mal wieder zu Zeiten mit Streikgefahr. Ein paar Details kommen aber aus der Fahrgastrechte-Seite der Bahn nicht so eindeutig rüber.
Angenommen man nimmt ein Taxi, weil wegen von mir unverschuldeter Verspätung das Ziel erst nach Mitternacht bzw. am nächsten Morgen erreichbar ist:
- Gilt das dann als Abbruch der Bahnfahrt an dem Ort wo man das Taxi nimmt? D.h. man kriegt zusätzl. zu den Taxikosten noch den Teil des Bahntickets für die dann doch nicht mit der Bahn zurückgelegte Strecke zurück?
- Kann das mit dem Taxi negative Auswirkungen auf die Erstattung für die Verspätung an sich haben (>=1 bzw. 2h), weil man eben die Bahnfahrt abbricht oder ggf. sogar früher daheim ist als wenn man mit dem Zug weitergefahren wäre (wenn eben wg. der Verspätung einen Zug nehmen müsste, der kurz nach Mitternacht am Ziel-Bhf. ankommt).
Alle Webseiten die ich gefunden habe, geben eigentl. nur das wieder was auf der Bahn-Webseite steht, wo das was ich frage eben nicht so konkret steht.
Danke.
notting
2 Antworten
wenn man die Fahrt abbricht bekommt man natürlich keine Taxikosten erstattet.
entweder Fahrtabbruch oder mit einem Alternativen Verkehrsmittel ( z.B. Taxi) die Fahrt beenden...
Taxikosten bekommt man nur ab 0:00 erstattet oder wenn keine keine Reisemöglichkeit bis 24 Uhr möglich ist> Nachweis erforderlich.....
Entschädigung bekommt man dann, wenn der Ursache auch unbekannt war.
Ergo, wenn Streik angekündigt wird wirst du wohl nichts bekommen.....
Fahrabbruch wäre dann das richtige
wenn man die Fahrt abbricht bekommt man natürlich keine Taxikosten erstattet.
Ich meinte den genau umgekehrten Fall: Gilt Taxinutzung als Fahrabbruch (mit Erstattung des entspr. Teil des Ticketpreises) dort wo man ins Taxi steigt?
Ergo, wenn Streik angekündigt wird wirst du wohl nichts bekommen.....
Das stimmt nicht: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/reise-mobilitaet/unterwegs-sein/bahnstreik-diese-fahrgastrechte-gelten-wenn-die-zuege-stillstehen-32226
Wenn Sie wegen eines Streiks viel zu spät oder gar nicht an Ihr Ziel kommen, haben Sie ein Recht auf Entschädigung. Die Deutsche Bahn und private Eisenbahnunternehmen bieten dafür ein Formular an.
notting
Meines Wissen nach bekommst du das Taxi bezahlt, wenn die Unterlagen einreicht. Am besten du lässt dir im verspäteten Zug schon die Unterlagen und Bestätigung geben, was vorgefallen ist. Zudem bekommt du ab 30 min 10%, ab einer Stunde 25%, ab 1,5h 50% und bei mehr als 2h 75% vom Ticket zurück. Ich glaube ab 2,5 oder 3h bekommt man das Ticket ersetzt. Zudem besteht die Möglichkeit, auf Kosten der Bahn in einem Hotel zu übernachten, wenn du keine Anschlüsse mehr bekommst und die Fahrt nachhause länger als 1h dauert.
Kannst du mir die Stelle bei bahn.de mit den 10% zurück ab 30min Verspätung zeigen und komplett fahren und das komplette Ticket erstattet bekommen wenn's noch länger geht? Bei bahn.de steht 25% ab 1h und 50% ab 2h.
Dass das Taxi nur gegen Beleg bezahlt wird (und auch dann nur <=120EUR, was in meinem Fall zu wenig sein kann), war mir klar.
Nochmal: Im Kern geht's mir darum, ob nicht die Verspätungserstattung durch die Taxi-Erstattung defakto reduziert werden könnte, weil man dazu die Bahnfahrt abbrechen muss und ggf. früher daheim ist.
notting