Welcher Versandweg ist zu empfehlen?

6 Antworten

Gar keiner.

Warum willst du einen kostenpflichtigen Dienst nutzen für eine Sache die du selber kostenfrei oder zumindest günstiger haben könntest.

Wenn du schriftlich per Post kündigen willst, dann in jedem Fall min. per Einschreiben nur so kann bewiesen werden, das der Umschlag der die Kündigung enthalten sollte auch wirklich zugestellt wurde.

Aber wenn du in die nächste Postfiliale gehst und dort den Brief abgibst, dann kostet Einschreiben statt 80ct (normaler Brief) 2,20€ (Einwurf) oder 2,50 (Übergabe) mehr. Das ganze kannst du sogar online machen in dem du bei deutschepost.de eine entsprechende Onlinemarke kaufst (du musst dir dann zu Sendungsverfolgung nur die Sendungsnummer notieren wie bei Paketen auch).

und das Kündigen geht sogar noch günstiger.

1) per E-Mail oder Online. Viele Firmen bieten inzwischen auch Online die Möglichkeit zu kündigen an. Sollte das nicht möglich sein kannst du auch per Textverarbeitung (Office Word, Google Docs oder Open/Libre Office Text) eine Kündigung schreiben (einfacher zwei Zeiler genügt: ... hiermit kündige ich zum xx.xx.xxxx oder nächstmöglichen Termin meinen Vertrag mit der Nummer yyyyy bei Ihnen.) (Kunden und Vertragsnummer am besten immer mit angeben). Diese druckst du aus, unterschreibst scannst die als PDF ein (oder setzt eine gescannte Unterschrift darunter und speicherst gleich als PDF). Die PDF schickst du dann per E-Mail im Anhang.

2) per FAX mit qualifizierten Sendebericht (erste Seite wird verkleinert mit dem Sendeprotokoll gedruckt) deine (wie bei 1 kurz beschrieben) ausgedruckte Kündigung.

Eine Kündigung zu schrieben ist eine Sache von 5Min und dafür bezahle ich doch keinen Dienstleister, vom dem ich dann auch im Streitfall lange auf entsprechende Bestätigungen warten muss.

Kündigungen generell mindestens per Einwurf Einschreiben, aber selbst hier gut es Firmen, die dann den Erhalt dementieren, daher am besten per Übergabe-Einschreiben

Stadewaeldchen  23.10.2021, 09:10
daher am besten per Übergabe-Einschreiben

Nope, Kündigungen immer und nur als Einwurfeinschreiben. Bei einem Übergabeeinsschreiben kann der Empfänger die Annahme verweigern und die Kündigung gilt dann als nicht zugestellt. Bei einem Einwurfeinschreiben ist das nicht möglich.

Einwurf Einschreiben, aber selbst hier gut es Firmen, die dann den Erhalt dementieren

Können sie gerne machen, jedoch ist die Zustellung dokumentiert.

https://mainanwaelte.de/sichere-kuendigung-per-einschreiben-rueckschein-fehlanzeige/

https://www.meyer-koering.de/meldungen/1528/kuendigung-beweisqualitaet-von-einwurf-einschreiben

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MichaelSAL74  23.10.2021, 09:47
@Stadewaeldchen

Theorie und Praxis, zwei Schweinehunde die von jeher so unterschiedlich sind wie Tag und Nacht

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Stadewaeldchen  23.10.2021, 09:49
@MichaelSAL74

Was auch immer du mir damit sagen willst. In der Praxis ist es jedenfalls sehr leicht möglich (und kommt auch tatsächlich oft genug vor) die Annahme eines Übergabe-Einschreibens zu verweigern und damit ist dann keine wirksame Kündigung eingegangen.

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Hallo,

du bekommst ja einen Nachweis, auch bei der einfachsten Form, dann würde ich de einfache nehmen.

lg

Harry

Issaa388 
Fragesteller
 23.10.2021, 08:59

Danke ☺️

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Kündigungen mit der Post am besten als Einwurfeinschreiben versenden. Ein Übergabeeinschreiben (wie auch Einschreiben mit Rückschein) kann vom Empfänger verweigert werden und die Kündigung gilt dann als nicht zugestellt.

Besser ist nur noch: Persönlich mit Zeugen übergeben oder mit einem Boten.

Variante 3, da muss es einer annehmen und unterschreiben.

Stadewaeldchen  23.10.2021, 09:15

Und wenn dieser jemand die Annahme verweigert ist die Kündigung dummerweise nicht zugestellt und damit unwirksam.

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MoritzDerGrosse  23.10.2021, 10:05
@Stadewaeldchen

und wenn einer die email löcht ist die auch nicht zugestellt.....
eine Kündigung per Einschreiben zu senden ist eine gänige Methode!

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Stadewaeldchen  23.10.2021, 10:07
@MoritzDerGrosse
eine Kündigung per Einschreiben zu senden ist eine gänige Methode!

Ja durchaus. Aber nicht per Übergabe-Einschreiben (hier kann wie gesagt einfach die Annahme verweigert werden) sondern per Einwurfeinschreiben.

Von Kündigung per E-Mail habe ich an keiner Stelle gesprochen.

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Stadewaeldchen  23.10.2021, 10:18
@MoritzDerGrosse

Das ist richtig, aber das Einschreiben wurde vorher zugestellt. Eine Kündigung muss wirksam zugestellt sein, damit sie wirksam ist. Ob der Empfänger sie liest spielt keine Rolle.

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