Welche Strafe erwarten die Eltern, wenn sie ihre Kinder schlagen?

6 Antworten

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Hallo,

die Konsequenzen können sehr unterschiedlich sein.

Mit fallen Begriffe wie Körperverletzung und Misshandlung ein. Beides sind Straftatbestände. Diese müssen angezeigt und nachgewiesen werden, damit es zu einer Verurteilung kommen kann. Anzeigeberechtigt ist das Opfer (bzw. dessen gesetzliche Vertreter).

Eventuelle Schäden (körperlich / psychisch) werden gegenüber einem Zivilgericht in einem zweiten Verfahren geltend gemacht und ggf. ausgeglichen (Schmerzendgeld, Rente).

Selbst bei Verdacht auf Misshandlung müssen Fürsorgeverpflichtete (z.B. Ärzte, Lehrer etc.) das Jugendamt einschalten. Andere Personen (z.B. Nachbarn, Freunde) können das tun. Das ist unabhängig von der möglichen Anzeige durch das Opfer. Bei einer Anzeige informiert die Polizei das Amt.

Wenn beim Amt der Eindruck entstehen sollte, dass das Wohl des Kindes gefährdet ist, kann den Eltern das Sorgerecht entzogen und das Kind in Obhut (d.h.aus der Familie heraus) genommen werden.

Die Inobhutnahme kann auch bei Verdacht auf eine schwere Gefährdung vorab, d.h. vor einer Überprüfung der Vorwürfe erfolgen (dann kommen zwei Leute vom Jugendamt und - wenn nötig - Polizei, um das Kind in Sicherheit zu bringen).

Viel Erfolg!

das ist körperverletzung oder misshandlung von kindern. strafen findest du dazu bei google im strafgesetzbuch.

gründe zum aufhören wären genau diese. wird aber in der regel nichts fruchten. also muss der gang zur polizei und jugendamt. da die sache immer individuell zu betrachten ist und nix mit deiner theorie in der ethik zu tun hat, wirst du darauf kein patent finden.

Wird das bekannt, wird das Jugendamt eingeschaltet . Wenn es feststellt, dass das Kindeswohl in der Familie gefährdet wird, wird das Kind aus der Familie genommen und in ein Heim oder eine Pflegefamilie gebracht. Das ist keine Strafe für die Eltern, sondern dient dem Schutz des Kindes.
Es kommt dann auf die Kooperation und Lernfähigkeit der Eltern an, ob sie (irgendwann) eine Chance haben, das Kind wiederzubekommen.

Eine Anzeige wg Körperverletzung kann ggf auch auf die Eltern zukommen .

scharrvogel  09.10.2016, 17:10

erstmal kommt ne lange zeit der familienhilfe. bevor überhaupt irgendjemand rausgenommen wird aus der familie

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StopTheBull  09.10.2016, 17:18
@scharrvogel

Die Familienhilfe wird idR vom Jugendamt geschickt, nachdem es informiert wurde. Kindeswohlgefährdung kann allerdings auch festgestellt werden, ohne dass die FH "ne ganze zeit lang" kommt.

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Es gibt zum Beispiel §171 StGB und §1631 BGB. Beide sagen aus, das die Fürsorgepflicht nicht verletzt werden darf (daraunter fallen auch körperliche Züchtigungen). Strafe liegt von Geldstrafe bis 3 Jahren Freiheitsstrafe!

das Kind kann einfach so argumentieren dass es in kürze das Jugendamt über diese Schläge ausführlich informieren wird