Welche rechtliche Wirkung hat die Handelsregistereintragung für einen eingetragenen Kaufmann?

2 Antworten

"Als Istkaufmann gelten Sie automatisch als Kaufmann, egal ob Sie schon ins Handelsregister eingetragen sind oder nicht. Sie sind allerdings verpflichtet, sich ins Handelsregister eintragen zu lassen."

"Falls Ihr Gewerbe „nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert“, Sie beispielsweise Kleingewerbetreibender mit einem Jahresumsatz unter 600.000 Euro bzw. einem Jahresgewinn unter 60.000 Euro sind, dann müssen Sie sich nicht zwingend als Kaufmann eintragen lassen. Sie können es aber trotzdem freiwillig machen, wenn Sie von den Vorteilen profitieren möchten. Sie sind dann ein sogenannter Kannkaufmann. Dazu müssen Sie sich ins Handelsregister eintragen".

Habe ich hier gefunden und fands sehr verständlich: https://www.rehmann.de/eingetragener-kaufmann/

Wenn er Istkaufmann ist (§ 1 (1) HGB) ist die Wirkung der Eintragung deklaratorisch (rechtsbezeugend).

Als Kannkaufmann (§ 2 HGB) ist die Eintragung dagegen konstitutiv (rechtserzeugend)