Welche Wirkung hat die Handelsregistereintragung einer GbmH?
... Frage steht eben
Vielen dank im voraus (:
4 Antworten
Die Eintragung hat die Wirkung, dass die GmbH überhaupt erst entsteht. Davor handelte es sich um eine GmbH in Gründung.
Reihenfolge:
- Vorgründergesellschaft: ab Entschluss zur Gründung bis Abschluss des notariellen Gesellschaftsvertrags.
- Vor-GmbH bzw. GmbH in Gründung: Ab Abschluss Gesellschaftsvertrag bis Eintragung ins HR.
- GmbH: Ab Eintragung ins HR.
Handelsregistereintragungen können deklaratorisch (rechtsbezeugend) oder konstitutiv (rechtserzeugend) sein. So ist die Eintragung der Prokura z.B. deklaratorisch, d.h., es wird etwas bekanntgeggeben, das schon da war. Bei der GmbH ist es so, wie bereits hier gesagt, dass die GmbH erst mit der Eintragung existiert.
meinst vielleicht, dass mit Eintragung es eine juristische Person gibt, die also nur virtuell besteht?
Das ist eine hausaufgaben frage.. ich komm da absolut nicht weiter.
Villeicht hilft das.
Die aufgabe lautet. " Die diplomkaufleute adler,Berthold und clemens wollen eine buchführungsgesellschaft gründe, ohne mit ihrem privatvermögen zu haften. Adler hat 35.000e, berthold 30.000€ und clemens 45.000€ flüssige mittel zur verfügung. Sie wählen die rechtsform der gmbh. -> welche wirkung hat die handelsregistereintragung ?
- konstituierende Wirkung. 2. Deklaratorische Wirkung. zu 1) Mit Eintrag in HR entsteht die GmbH- zu 2) Beurkundende, rechtsfeststellende Wirkung.
Perfekt !! Das soltle mir weiterhelfen ! Vielen Dank Ronox !:)
Wieso kennst du dich so gut damit aus ? :)