Weihnachtsgeld für Werkstudenten Pflicht?

3 Antworten

Da liegst Du mit Deiner Vermutung völlig richtig!

Nach dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz ist es dem Arbeitgeber nicht erlaubt, einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen von ihnen von einer Leistung auszuschließen, die er ansonsten allgemein gewährt, wenn es dafür keine sachlich rechtfertigenden Gründe gibt.

Und alleine die Tatsache "Werkstudent" ist kein solch rechtfertigender Grund.

Diese Klausel in Deinem Vertrag, die den Anspruch auf Weihnachtsgeld (das der Arbeitgeber ansonsten allgemein gewährt) ausschließt, ist also rechtswidrig und damit unwirksam.

madariso 
Fragesteller
 23.01.2022, 23:11

Vielen Dank, der Auffassung war ich auch. Beste Grüße

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Ein Werkstudent ist nicht notwendigerweise mit anderen Arbeitnehmern gleichgestellt.

Hat der Werkstudent zB einen unbefristeten Arbeitsvertrag? Wenn nicht, müssen für ihn auch nicht alle Regeln gelten, die für die sonstige Belegschaft gültig sind.

Wenn das 13. Gehalt in deinem Arbeitsvertrag ausgeschlossen wurde, ist das so wirksam. Du hast dich mit deiner Unterschrift einverstanden erklärt.

Familiengerd  21.01.2022, 22:51

Deine Antwort ist falsch.

Siehe zur Erklärung meine eigene Antwort.

Klauseln sind nicht schon alleine deshalb wirksam, weil sie unterschrieben wurden, sie müssen auch einer Überprüfung nach Recht und Gesetz standhalten!

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