Darf mein Vorgesetzter die Pause verwehren?
Hallo. Mein Vorgesetzter sagte zu mir, dass ich keine geregelte Pause bekomme, da die Pausezeit bezahlt wird. Ich könne ab und zu mal ins Butterbrot beißen aber wenn es wieder viel zu tun gibt muss ich anwesend sein, sprich ich kann mir nicht aussuchen wo ich meine Pause erledige. Die Dienstzeit beträgt täglich 8h. (08:30 - 16:30). Meine Frage lautet darf er das so machen oder gibt es da eine gewisse Regelung, da sie Pause bezahlt wird?
12 Antworten
Die bisherigen Antworten beziehen sich auf § 4 des ArbZG.
Dies ist in der Regel auch völlig richtig, wenn er sich nicht auf folgende Notfälle bzw. bedeutende Schadensvermindung berufen kann:
https://eventfaq.de/ausnahmen-bei-den-arbeitszeit-regeln/
Aber zu deiner Frage habe ich Rückfragen:
Bei deiner Frage fällt mir auf "Vorgesetzter" und "Dienstzeit". Also ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis, richtig? Als Angestellter oder als Beamter?
Ein kleiner aber feiner Hinweis dazu ist der § 2 des ArbZG -Begriffsbestimmung- mit der besonderen Erläuterung in Absatz 2. Deshalb meine Frage zu dem Dienstverhältnis. Dir fällt auch auf, dass Beamte dort nicht aufgeführt sind....
Meines Wissens -zumindest in den mir bekannten Vorschriften- wurden diese Arbeitszeitregelungen 1:1 auch für Beamte umgesetzt, dies müsstest du in den Vorschriften deines Bundeslandes/Bundes prüfen.
Hier ein Artikel zu den besonderen Dienstverhältnissen von Beamten und leitenden Angestellten usw.
Nein, darf er eigentlich nicht machen.
Aber wenn du damit klarkommst, mache es so, das ist besser für dich.
Weil sonst geht deine Arbeitzeit ab da an von 8-1630 oder 830-1700 und du bekommst das gleiche Geld, alles ist gleich und du hast dafür 30 min Pause.
Die nicht bezahlt werden.
Ja, ab da an wird sie natürlich nicht mehr bezahlt.
Der bezahlt nicht die Pause, die machen da einfach 8h ohne Pause, warum auch immer.
Es gibt gesetzliche Regelungen, die der Arbeitgeber keinesfalls umgehen kann oder darf.
Hahaha.. frag mal die Deutsche Bahn, dort gibt es die sogenannte "Kurzpausenregelung". Heißt: bis zu 12 Stunden Schicht ohne geregelte Pause, solange der Fahrplan die "Kurzpausen" von 5 Minuten zulässt. In dieser Zeit kann man dann mal kurz auf die Toilette oder etwas essen.
Was meinst du damit?
Aber noch mal kurz zusammengefasst:
Wir machen Schichten zwischen 6 und 12 Stunden, diese variieren je nach Tag. Bei uns aktuell gibt es die 12er Schicht nur sonntags, an meinem vorherigen Arbeitsplatz an Feiertagen, samstags und sonntags.
Festgelegte Ruhepausen von 30-45 Minuten gibt es nur nachts, wenn laut Fahrplan kein Zug fährt. Kommt jedoch ein Sonderzug, gibt es Arbeiten oder müssen wir aus anderem Grund arbeiten, dann dürfen wir die Pause durchschreiben.
Zwischen zwei Schichten müssen außerdem keine 11 Stunden liegen, wie vom Arbeitszeitgesetz vorgesehen, sondern nur 9. Teilweise gibt es sogar "Früh/Nacht-Schichten". Hier macht man die Frühschicht von 6 bis 12 Uhr und am selben Tag beginnt man die Nachtschicht um 21 Uhr. Das ist ja noch konform, sieht man mal vom Übergang ab.
Die DB nimmt sich da also einiges raus.. als würde das Arbeitszeitgesetz mit politischer Erlaubnis einfach mal zurechtgebogen werden dürfen, um den Personalaufwand geringer zu halten.
eine laxe zeiteinteilung , prima ! wer daran dreht schießt sich ins knie !
die im kostüm und anzug am fernbahnschalter, haben exakte pausenpläne !!
Wer mit seiner Arbeit um 8 Uhr morgens beginnt, muss spätestens um 14 Uhr eine Pause von 30 Minuten einlegen. Diese kann auch in 15-Minuten-Blöcken genommen werden (z.B. von 12:00 – 12:15 Uhr sowie von 13:45 – 14:00 Uhr). Wer länger als neun Stunden arbeitet, muss insgesamt 45 Minuten Pausenzeit nehmen.
Pause wird nicht bezahlt.
Es muss mindestens 30 Minuten Pause täglich geben, unabhängig davon wie bezahlt wird.
Er schreibt doch daß die Pausenzeit bezahlt wird
Genau deshalb will der AG ja verhindern daß er Pause macht