Darf der Arbeitgeber mir Minijob verbieten, weil ich nicht geimpft bin?

8 Antworten

Dein Chef darf dir tatsächlich eine Nebentätigkeit verbieten, wenn dadurch deine Einsatzfähigkeit bei deiner Hauptbeschäftigung negativ beeinflusst wird bzw. wenn er damit rechnen kann, dass das passiert.

Wenn dein Chef dir eine Nebentätigkeit verbietet, muss Covid nicht mal ein Grund dafür sein! Der Chef hat das volle Recht dazu dir eine Nebentätigkeit zu verbieten wenn er der Meinung ist, das diese deine Einsatzfähigkeit bei deiner Hauptbeschäftigung negativ beeinflussen könnte.

Familiengerd  05.08.2021, 12:26

Ganz einfach: Nein!

Verbieten darf er nur, wenn es sich um eine Konkurrenztätigkeit handelt, wenn dabei gegen Gesetze (z.B. Arbeitszeitgesetz) verstoßen wird oder wenn die auf Tatsachenbbegründete Befürchtung der Beeinträchtigung der Ausbildung besteht - die bloße "Meinung" des Arbeitgebers Recht dafür überhaupt nicht aus.

Im Übrigen muss der Arbeitgeber nicht einmal um Erlaubnis gefragt, sonder lediglich informiert werden.

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Dein Chef kann sich auch andere offiziell legitime Gründe aus den Fingern saugen, um Dir einen Nebenjob zu verbieten. Also solltest Du lieber froh sein, dass er es Dir überhaupt unter den Umständen erlaubt. Außerdem ist es ohnehin bekloppt, sich angesichts einer Pandemie nicht impfen zu lassen.

Familiengerd  05.08.2021, 12:37
auch andere offiziell legitime Gründe

Welche denn?

Siehe meinen Kommentar zur Antwort von Dg31one.

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X3CHO  05.08.2021, 12:48
@Familiengerd

Hier ein paar Gründe:

https://www.juraforum.de/ratgeber/arbeitsrecht/nebentaetigkeit-ist-eine-genehmigung-vom-arbeitgeber-noetig

Unabhängig davon kann einem der Chef auch sonst das Leben schwer machen, einen nicht mehr befördern und nicht mehr fördern oder aus betrieblichen Gründen kündigen, sofern kein unbefristeter Vertrag besteht oder auch einfach versetzen oder rausekeln. Es gibt mehr als genug Dinge, die ein Chef einem unliebsamen Untergebenen antun kann und trotzdem unangreifbar bleibt. Also sollte der TE sich gut überlegen, ob er sich dies alles wegen einer Impfweigerung antun möchte, nur um egal wie seinen Trotz durchzusetzen.

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Familiengerd  05.08.2021, 13:21
@X3CHO

Die möglichen Verbotsgründe habe ich ja selbst angeführt!

Im Übrigen handelt es sich um ein Ausbildungsverhältnis, und wir reden nicht von Gemeinheiten oder rechtswidrigem Verhalten des Arbeitgebers.

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X3CHO  07.08.2021, 13:08
@Familiengerd

Es geht einfach darum, dass man sich dem Vorgesetzten nicht querstellt. Vor allem dann nicht, wenn die Beweggründe komplett nachvollziehbar und vernünftig sind. Was kannst Du Dir davon kaufen, wenn Du eine komplett praxisuntaugliche Argumentation ins Feld führst? Seinen Job wäre der TE so oder so los oder würde eine beschissene Dauersituation vorfinden, ganz gleich wie "gemein" Du oder er das fände.

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Familiengerd  07.08.2021, 13:19
@X3CHO

Natürlich: "Können" kann jeder Mensch immer viel; ich "kann" auch einen anderen Menschen bestehlen, egal, wie "gemein" er das findet oder ob ein Gesetz es verbietet.

Darum geht es aber nicht bei einer Frage, bei der es zunächst einmal zu klären gilt, wie die rechtliche Situation aussieht. Ob sie beide Seiten dann dementsprechend auch verhalten können oder wollen, ist dann erst die nächste Frage.

Seinen Job wäre der TE so oder so los

Nicht als Auszubildender und auch nicht als Arbeitnehmer, wenn das Kündigungsschutzgesetz anzuwenden ist.

oder würde eine beschissene Dauersituation vorfinden

Dann wäre es ein Arbeitgeber, dem man nicht "nachweinen" müsste - aber die gibt es ja auch zur Genüge ...

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X3CHO  08.08.2021, 11:24
@Familiengerd
Dann wäre es ein Arbeitgeber, dem man nicht "nachweinen" müsste

Tja, das ist Ansichtssache. Ein Arbeitgeber, der einen Arbeitnehmer, der das Virus durch einen Zweitjob in die Firma schleppen könnte (vor allem bei solch einem exponiertem Job wie der Arbeit in einem Club/Bar), dazu anhält, sich demensprechend impfen zu lassen, verhält sich komplett vernünftig. Wem man nicht nachweinen müsste, wäre einem egoistischen, bornierten Arbeitnehmer, der lieber vor Gericht ziehen würde, als sich und sein Umfeld zu schützen.

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Bin kein Experte in dem Bereich aber ich würde behaupten im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht als AG darf er das

Familiengerd  05.08.2021, 12:33

Dann dürfte er mit der gleichen "Logik" auch verbieten, dass sein Auszubildender in seiner Freizeit eine Disco, ein Festival o.ä. besucht.

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yamat501  05.08.2021, 13:12
@Familiengerd

wie gesagt bin kein Experte in dem Bereich, wenn du meinst, dass es nicht zulässig ist okay kann ich jetzt nur so hinnehmen

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Familiengerd  05.08.2021, 13:24
@yamat501

Wann der Arbeitgeber ein Verbot aussprechen datf, steht in meinem Kommzzr Antwort von Dg31one.

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Ja, vermutlich kann dein Arbeitgeber dir den Nebenjob verbieten - und dadurch einen erheblichen Druck auf dich ausüben, eine möglicherweise schädliche medizinische Prozedur über dich ergehen zu lassen.

Lass dir das mal auf der Zunge zergehen.

Unter anderem wegen sowas, ist es Mist, angestellt zu sein.