WEG Gemeinschaft: Garagentore Gemeinschafts- oder Sondereigentum?


23.06.2021, 19:44

Auszug aus teilungserklärung

schwarzwaldkarl  23.06.2021, 08:26

Mich würde jetzt grundsätzlich interessieren, wie alt das Garagentor und was genau defekt ist? Wieviel Garagentore gibt es dort?

Sternhimmel0607 
Fragesteller
 23.06.2021, 08:29

Ja, das Garagentor wurde 1972 eingebaut und ist extrem schwergängig geworden, das kriegt man nur mit starker Kraft auf, daher muss er ersetzt werden.

schwarzwaldkarl  23.06.2021, 08:32

Nach fast fünfzig Jahren ist das auch mehr als verständlich und wahrscheinlich müssten dann auch die anderen Tore ersetzt werden?

Sternhimmel0607 
Fragesteller
 23.06.2021, 08:36

Korrekt, mehrere Garagentore müsen gemacht werden, die könnte man streichen, kein Thema, aber die Tore sind einfach durch das alter verrostet und die beweglichen Teile ausgeleiert.

schwarzwaldkarl  23.06.2021, 09:00

Da sind jetzt bestimmt Kipptore drin und wenn dort eine Feder bricht ist das lebensgefährlich. Schon aus Sicherheitsgründen müssen alle Tore ausgetauscht werden...

Sternhimmel0607 
Fragesteller
 23.06.2021, 09:01

Ja, Kipptore sind das, wie gesagt, die Mutter ist über 70 und fährt täglich noch zur Arbeit mit dem Auto, die federn sind vollständig durchgerost

6 Antworten

Bild zum Beitrag

Instandhaltung = Angelegenheit des Wohnungseigentümers

Außenantrich usw. = Gemeinschaft / Instandhaltungsrücklage

 - (Recht, Weg, Wohneigentümergemeinschaft)
Sternhimmel0607 
Fragesteller
 23.06.2021, 19:58

Dss weiss ich. Was sind nun garagentore?

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GutenTag2003  23.06.2021, 20:00
@Sternhimmel0607

Garage und Garagentore sind eine Einheit und gehören zur Wohnungseinheit. Es gibt keine Garagentore ohne Garage als Wohnungseigentum/Wohnungseinheit.

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GutenTag2003  23.06.2021, 20:04
@Sternhimmel0607

Wieso kannst Du nicht vernünftig lesen ?

Außer Außenanstrich ... zahlt der Wohnungseigentümer alle Kosten.

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Sternhimmel0607 
Fragesteller
 23.06.2021, 20:08
@GutenTag2003

Ich habe das so verstanden dass der verwalter bzw. Die gemeinschaft das garagentor ersetzen wird. Mehr habe ich nicht verstanden.

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GutenTag2003  23.06.2021, 20:10
@Sternhimmel0607

Du willst es so verstehen, obwohl in der Teilungserklärung "NUR" der Außenanstrich von der Gemeinschaft getragen wird.

Lese doch einfach mal nach. Du hast doch alles.

... habe es auch in meiner Antwort hineinkopiert.

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Das 50% - 50% entbehrt jeder rechtlichen Grundlage.

Die Garage mag Sondereigentum sein, die konstruktiven Teile wie Dach, Tor usw. sind Gemeinschaftseigentum. Die Instandsetzung wird daher von der Gemeinschaft getragen.

Meine Meinung. Wenn es die Verwaltung anders sieht würde ich einen Anwalt befragen. Der darf beraten.

Normalfall:

Die Tore sind Gemeinschaftseigentum. Dann bedarf es für die Erneuerung einen Beschluss der Gemeinschaft und die Kosten sind durch die Gemeinschaft zu tragen.

Sonderfall:

In der Teilungserklärung ist es abweichend geregelt. Dann geht dies vor.

Sternhimmel0607 
Fragesteller
 23.06.2021, 08:51

Super, vielen Dank, die Gemeinschaft hat beschlossen, doch ein Eigentüer stellt sich quer und droht mit rechtlichen Konsequenzen.

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AnglerAut  23.06.2021, 08:53
@Sternhimmel0607

Das nützt ihm nichts mehr. Das WEG-Gesetz wurde reformiert. Ein einzelner Eigentümer kann so etwas nicht mehr blockieren. Eine 2/3 Mehrheit reicht aus um auch die Kosten auf alle zu verteilen.

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Sternhimmel0607 
Fragesteller
 23.06.2021, 09:05
@AnglerAut

Okay, ich schaue bei uns in die Teilungserklärung rein, was dort geregelt ist. Wie gesagt, das gebäude wurde renoviert, auch die Wände der Garagen, jedoch wurden die defekten tore nicht erneuert, weil die Federn bei den Kippturen vollständig durchrostet sind und die Tore nur schwer aufgehen, die sind schließlich schon 50 Jahre alt.

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50 50 ist schon schwachsinn weil die Anteile klar geregelt sind. Wem 80% des gebäudes gehören zahlt auch 80% und nicht 50% um ein Beispiel zu nennen.

Da Garagen mit hoher wahrscheinlichkeit Sondereigentum sind, da höchstwahrscheinlich nur der Mieter/Eigentümer der Wohnung darin parken darf und nicht für die Gemeinschaft genutzt wird, zahlt dies auch nur der Eigentümer alleine. Das mal ein Tor kaputt geht gehört schlicht zur Instandsetzung.

Die Garage ist Sondereigentum, wenn sie zur Wohnung gehört (also mit im notariellen Vertrag steht), wovon ich ausgehe, weil es normalerweise so ist. Dann muss sie selber zahlen.

ichMMVV  23.06.2021, 08:24
@Sternhimmel0607

Okey, dass die Tore grundsätzlich Gemeinschaftseigentum sind, war mir neu, bei uns war es so, dass die Tore vom jeweiligen Eigentümer ersetzt wurden, weil es in dem Fall (scheinbar aufgrund der Teilungserklärung) Sondereigentum ist. Aber in deinem Link steht ja auch, dass die Kostenaufteilung in der Teilungserklärung abweichend geregelt sein kann. Also einfach mal da reinschauen.

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bmke2012  23.06.2021, 08:26
@Sternhimmel0607

Wie ichMMVV schon sagte, ist entscheidend, was in Eurer Teilungserklärung steht.

Bei uns ist die Garage Sondereigentum und der Tausch des Tores ist somit Privatsache. Das kann aber bei Euch auch anders geregelt sein.

Der Blick in das trockene Papierwerk ist also durchaus gut investierte Zeit.

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