Ja.

Natürlich darfst Du Deine Meinung frei in Wort, Schrift und Bild äußern (Art. 5 Abs 1 GG). Du solltest Sie aber auch begründen können und Dich nicht über Widerspruch wundern.

Aber auch die freie Meinung hat Grenzen, wenn Sie gegen die Grundrechte anderer, gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstößt. Und dann kann es auch Konsequenzen haben.

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Ja, man kann ohne Krankenversicherung in Deutschland leben.

Man kann durchaus ohne KV sein, obwohl diese Pflicht ist. Vermutlich sind bis zu eine Million Menschen in Deutschland ohne eigenes Einkommen und auch ohne KV.

https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/obdachlose-medizinische-versorgung-krankenversicherung-100.html

... der gute Herr Hönig ist vermutlich aus der KSK rausgeflogen, weil er die Einkommensuntergrenze nicht mehr erreicht hat.

... muss eine Mindesterwerbsgrenze von derzeit 3900,- Euro jährlich oder 325 Euro monatlich mit dieser selbstständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit erreicht werden.

https://www.krankenkasseninfo.de/personengruppen/kuenstler-publizisten/

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Nein! Der letzte Bruttolohn hat nichts damit zu tun, sondern ausschließlich wieviel Entgeltpunkte/Rentenpunkte Du in den Berufsjahren erworben hast. Die Zahl der Entgeltpunkte ergibt sich aus Deinen jährliche Rentenbeiträgen. Je mehr Beiträge desto mehr Entgeltpunkte bekommst Du (max. 2 pro Jahr).

Pro Entgeltpunkt bekommst Du aktuell 37,60€ Rente. Bei 50 Entgeltpunkten sind das dann 1.880€ Rente im Monat und das auch nur wenn Du die Regelaltersgrenze erreicht hast.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Services/Online-Rechner/Rentenschaetzer/rentenschaetzer_node.html

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Da möchte ich doch erst mal wissen, was im Mietvertrag über die Nutzung der Parkflächen steht.

Ein weitere Aspekt wäre nach meiner Ansicht die Frage der Zweckentfremdung:

Nutzt ein Mieter seine Wohnung auch für eine berufliche Tätigkeit (egal ob freiberuflich, mit Gewerbeschein oder im Homeoffice), kann der Vermieter dies als vertragswidrige Nutzung der Mietsache ansehen und den Mieter auffordern dies zu unterlassen und wenn er keine Einsicht zeigt, das Mietverhältnis kündigen.

https://deutschesmietrecht.de/mietvertrag/gewerbe/736-mietwohnung-gewerblich-nutzen.html

Da die Parkflächen Teil der Mietsache sind, muss nach meiner Ansicht der Vermieter einer gewerblichen Nutzung zustimmen.

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Was sagt dieses EKG aus?

Das sagt Dir der Arzt Deines Vertrauens.

Merke: Hier gibt es keine Experten für Humanmedizin!

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Ein interessanter Ansatz, der leider nicht mit unserem Grundgesetz vereinbar ist. Das betrifft auch den Vorschlag für ein Höchstwahlalter.

https://www.youtube.com/watch?v=q8HvDaTVAjo

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Wer kümmert sich um den Nachlass?

Dafür ist üblicherweise das "Nachlassgericht" zuständig. Die ermitteln, wer Erbe sein könnte. Gibt es keine Erben oder schlagen alle potentiellen Erben das Erbe aus, wird der Staat zum Erben!

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So ist nun mal das Gesetz!

... und wenn Du es für verfassungswidrig hältst, suchst Du Dir einen Anwalt und klagst Dich durch die Instanzen bis zum BVG. In etwa 10 Jahren kannst Du dann das Ergebnis hier posten.

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Wie sieht die Rechtslage bei Privatpersonen aus, die kein Geld vom Jobcenter beziehen?

Hallo Liebe Community,

ich hab mal eine Frage zum Jobcenter bzw zu den Rechten, die man als Privatperson hat, wenn man von dieser Institution kein Geld bezieht. Folgendes Szenario:

Also ich habe mit meiner Ex Partnerin Kinder (Sie und ich stehen im sehr guten Verhältnis), wohnen auch nicht zusammen und waren nie Verheiratet. Bei den Unterhaltszahlungen wurde zwischen uns Vereinbart dass ich nur einen Betrag X zahle und anstatt Erhöhungen wenn die dann anstehen, dann dafür Sportunterrichte/Vereine oder was dann so kommt. Natürlich weiß ich/wir, dass es im Gesetz anders Geregelt ist aber so ist/war es für uns am besten.

Jetzt ist es so, dass meine Ex Partnerin, für einen Zeitraum von einem halben Jahr Leistungen vom Jobcenter aufgrund eines Jobwechsels bezogen hat. Ich hingegen habe noch nie die Hilfe in Anspruch nehmen müssen. Ich würde daraufhin angeschrieben, ich soll alles von mir Preisgeben. Sämtliche Privatangaben sowie auch wirtschaftliche Verhältnisse. Ähnlich wie bei einer Eidesstattlichen Versicherung. Natürlich habe ich das verweigert und so tauchte iwann später eine Mahnung mit der Drohung einer Zwangsvollstreckung auf, in der Stand, dass ich die Rückzahlung von nicht geleisteten Unterhaltszahlungen von 2000€ an das Jobcenter zahlen soll. Unterhalt wurde natürlich immer gezahlt nur nicht die volle Summe in der Gegenseitigen Absprache. Selbst meine Ex Freundin hat versucht da was zu bewirken, aber ohne Erfolg. Es ergab sich dass das Jobcenter Infos über meinen Arbeitgeber gezogen hat und somit ausgerechnet hat dass keine Komplette Summe über dieses halbe Jahr gezahlt wurde, was diese nun bei mir einfordern. Ich habe dann mit verschiedenen Abteilungen beim Jobcenter telefoniert und auch auf Rechtswirksamkeit prüfen lassen. Ich habe daraufhin vorgeschlagen (im schreiben stand ich soll mich melden wenn die Summe nicht auf einmal beglichen werden kann), den Betrag auf 4 mal abzubezahlen. Jetzt bekomme ich Post, dass jetzt erst mal geprüft werden muss ob man mir eine Ratenzahlung genehmigt und ich muss wieder alles angeben Von Kontoauszügen über Private Verhältnisse. Natürlich steht dort dass Angaben, bis auf die Auszüge, Freiwillig sind, aber für einen Positiven Bescheid alle Angaben gemacht werden müssen(nicht O-Ton).

Wie soll ich jetzt am besten Vorgehen? Klar, möchte ich dass es schnell rum ist aber es kann ja nicht sein, dass man mit sagt "wenn's nicht auf einmal geht machen wir ne Ratenzahlung, nur mail schreiben". Dann komme ich auf die zu, mach einen Zahlungsplan, hohe Raten damit es schnell weg ist, und dann wird mir gesagt...."ziehen sie erstmal blank dann gucken wir mal und wenn nicht komplett, ist nicht sicher ob wir's machen und behalten uns vor sie komplette Summe auf einmal zu verlangen".

Bin da ein bisschen Ratlos. Vielleicht kennt sich jemand da gut aus oder ist da bei den Gesetzen gerade im Bezug aufs SGB sehr fit.

Danke!!!

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Schon mal mit einem Anwalt für Sozialrecht gesprochen? Der ist der Experte, wir nicht!

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Klar kostet das was. Wieviel, erfährst Du in der Filiale der Postbank (solange es die noch gibt). Und ich meine, die Vordrucke gibt es nur im 10er-Pack.

... und was auch wichtig ist: Der Einlöser des Barschecks zahlt bei seiner Bank durchaus deftige Bearbeitungsgebühren. Deshalb akzeptiere ich keine Barschecks mehr!

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Wann muss eine Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden?
Grundsätzlich darf erst ab dem Tag der Behandlung der Krankheit bescheinigt werden, dass eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt.
Gibt es Ausnahmen, in denen eine rückwirkende Krankschreibung erlaubt ist?
Ja, in Ausnahmefällen ist eine rückwirkende Krankschreibung gestattet. Es muss jedoch nachvollziehbar sein, dass der Patient vorher bereits arbeitsunfähig erkrankt war.
Wie lange darf ein Arzt rückwirkend krankschreiben?
Maximal drei Tage darf der Arzt rückwirkend krankschreiben.

https://www.arbeitsrechte.de/rueckwirkend-krankschreiben/

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Einer der vielen Wichtigtuer, die nur nacherzählen, was sie irgendwoanders gehört zu haben glauben. Außerdem...

Später wurde bekannt, dass Grusch in den Jahren 2014 und 2018 aufgrund einer Posttraumatischen Belastungsstörung, die Folge seines Kriegseinsatzes war, unter Depressionen und Alkoholabhängigkeit gelitten habe, dabei Selbstmord­absichten verlautet hatte und auch in eine psychiatrische Heilanstalt eingewiesen wurde und dort deshalb behandelt wurde.

https://de.wikipedia.org/wiki/Behauptungen_zu_UFOs_von_David_Grusch

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