Wie sieht die Rechtslage bei Privatpersonen aus, die kein Geld vom Jobcenter beziehen?

10 Antworten

Ich verstehe das Problem nicht!

Sie hat soziale Leistungen bezogen und du kannst nicht einfach aus der Verpflichtung entlassen werden, weil ihr privat was anderes regelt.

Natürlich wird geprüft, ob eine Unterhaltsverpflichtung deinerseits erfüllt wurde. Und da du keine Angaben meinst machen zu müssen, wird es eben angenommen und das Geld gefordert.

Denn warum sollte der Steuerzahler zahlen, wenn es einen Unterhaltspflichtigen gibt?

Wie du ja selbst schreibst, könnt ihr intern regeln was ihr lustig seid, solange keine sozialen Leistungen fließen!

Und wenn du eine Ratenrückzahlung wünschst, dann wird natürlich auch geprüft, ob man es gewähren sollte. Aber dazu benötigt man eben entsprechende Unterlagen. Es liegt ja an dir dort mitzuwirken oder nicht. Man ist nicht verpflichtet dir entgegen zu kommen!

Also um was geht es dir denn da nun?

Zumal es dir ja auch frei steht nach dem Bescheid Widerspruch einzulegen. Aber was man eben benötigt, sind deine kompletten Unterlagen um entscheiden zu können!

Es wäre also nicht ratsam sich dem zu verweigern, wenn du eine Ratenzahlung wünschst.

Wenn deine Ex Freundin Sozialleistungen bezieht, dann auch für das Kind. Unterhaltszahlungen werden bei dem Satz aber angerechnet und du bist verpflichtet den vollen Satz zu zahlen, um die Last auf den Steuerzahler zu verringern. Das ist geltendes Gesetz, an dem nicht zu rütteln ist.

Ratenzahlung kann genehmigt werden, muss aber halt nicht. Da wird halt auch die Bonität geprüft, wenn du beispielsweise 2000 € monatlich über hast rechnerisch und Summe 2000 € offen sind, wird halt ne Ratenzahlung verwehrt. Das Angebot bezieht sich ja spezifisch auf ein "wenn nicht machbar" und nicht "wenn nicht gewollt"

MindMan00 
Fragesteller
 26.04.2024, 09:54

Aber ist es denn Rechtens mir zu schreiben, dass wenn die Freiwilligen Angaben (sich Angaben die nichts mir dem Sachverhalt zutun haben), nicht gänzlich ausgefüllt wurden, mir das mit den Raten eher verwehrt wird, als wenn ich's ausfülle? Schließlich sind es dich Freiwillige Angaben und warum interessiert es wer alles bei mir wohnt zb. Und in was für Verhältnisse diese leben?

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ihr seid nicht verheiratet (?) und wohnt nicht zusammen, du bist damit nicht teil der Bedarfsgemeinschaft. Der übliche weg bei falschen Bescheiden -> widerspruch (fristen beachten!) und ggf. klage vor dem Verwaltungsgericht.

LePetitGateau  26.04.2024, 09:19

Das Kind ist aber Teil der Bedarfsgemeinschaft, das ist das Thema hier

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geheim007b  26.04.2024, 09:20
@LePetitGateau

das Kind hat aber keine einnahmen. Die Expartnerin und die kinder waren Teil, nicht der Fragesteller.

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LePetitGateau  26.04.2024, 09:22
@geheim007b

Glaube du verstehst mich nicht. Dem Kind stehen ein geringerer Sozialleistungssatz zu wenn Unterhalt gezahlt wird. Das Kind hat in der Zeit aber rechnerisch den vollen Satz erhalten.

Hier wurde der Unterhalt aber nicht ordnungsgemäß gezahlt, also ist die Differenz, die das Jobcenter unnötigerweise ausgelegt hat, zurückzuzahlen. Und eingefordert wird das natürlich vom Unterhaltspflichtigen

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ErsterSchnee  26.04.2024, 09:23
@geheim007b

Und der Fragesteller ist seiner Unterhaltspflicht nicht in vollem Umfang nachgekommen...

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geheim007b  26.04.2024, 09:23
@LePetitGateau

ok, jetzt habe ich es. Aber das müsste durch die ex Partnerin eingefordert werden, nicht über das Jobcenter. Der Bescheid ist IMHO falsch.

Sprich es ist eine zivilrechtliche forderung erstmal. Und ob das Jobcenter die Partnerin verpflichten kann zu klagen... k.a.

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ErsterSchnee  26.04.2024, 09:25
@geheim007b

Das Jobcenter hat den Unterhalt vorgeschossen. Und fordert ihn jetzt natürlich vom Unterhalts-Pflichtigen zurück - nicht vom Empfänger. Das ist immer so.

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LePetitGateau  26.04.2024, 09:25
@geheim007b

Nein, weil die Ex Partnerin nachweislich nicht den höheren Unterhalt erhalten hat und entsprechend keine Schulden gemacht hat ;) D.h. sie ist nicht in der Pflicht zur Rückzahlung. De fakto hat das Jobcenter hier Unterhalt vorgestreckt (wie das Jugendamt dies auch macht), und der Schuldner ist der Unterhaltspflichtige

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geheim007b  26.04.2024, 09:26
@LePetitGateau

puh... ich weiß nicht ob das jobcenter rechtlich unterhalt vorstrecken kann, wenn hätte das übers jugendamt laufen müssen IMHO. Genauso wie die Frage ob das Jobcenter verpflichten kann den Ex zu Verklagen zur not. Aber das wäre wirklich ne sache für nen Fachanwalt.

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ErsterSchnee  26.04.2024, 09:20

Frage nicht gelesen, Thema verfehlt...

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MindMan00 
Fragesteller
 26.04.2024, 09:24

Genau. Aber dadurch, dass das Jobcenter wohl wissen wollte über welche Einkünfte meine Ex Freundin verfügt und der Unterhalt dazu zählt wurde ich angeschrieben. Es wurde belegt das Unterhalt immer gezahlt wurde, nur nicht die volle Summe (was ja abgesprochen war) nun will sich das Jobcenter das fehlende bei mir einklagen. Das Geld geht dann in den Besitz des Jobcenters über, NICHT zu meiner Ex. Würde es zu meiner Ex gehen, wäre das alles nicht so das Problem.

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ErsterSchnee  26.04.2024, 09:26
@MindMan00
nur nicht die volle Summe 

Und damit hat deine Ex auf einen Teil des Unterhalts für das Kind verzichtet, was rein rechtlich nicht möglich ist.

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florestino  26.04.2024, 11:04
@MindMan00

Das Geld ist bereits bei deiner Ex: sie hat Unterhaltsvorschuss bekommen. Den holt sich das Jobcenter nun von dir als Unterhaltspflichtigem zurück.

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Es gibt Leute, die sich da sehr gut auskennen, die nennen sich Rechtsanwälte. Klar, die kosten Geld, aber so wie ihr das im Moment praktiziert, läuft das in Deutschland nunmal nicht. Welche Beweise gibt es denn für die Telefonate? Schon mal etwas von der Schriftform gehört?

Schon mal mit einem Anwalt für Sozialrecht gesprochen? Der ist der Experte, wir nicht!