Gilt das Prinzip der Verhältnissmäßig in Deutschland nicht mehr?
60,01 gramm weed ist nach bgh eine schwere straftat mit mind 3 Monaten knast 60g eine ow mit 500 Euro bussgeld.
Warum ist das nicht verfassungswidrig
6 Antworten
Naja mit 13 Jahren und 364 Tagen kannst du einen Mord begehen und dir passiert strafrechtlich rein gar nichts.
Einen Tag später gehst du dafür bis zu 10 Jahre in den Bau.
Ist das nicht verfassungswidrig? Nein.
In deinem Fall wird das wohl das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Aber irgendwo muss nun mal die Grenze gezogen werden.
Irgendwo müssen Grenzen gezogen werden, anders geht es nicht. Zwischen 50 g und 60 g ist ja schon eine ziemlich breite Toleranzzone. Wenn man die Grenze überschreitet, ist man halt dran. Wie weit man die Grenze überschritten hat und warum, wird bei einer Straftat im Einzelfall geprüft und entsprechend berücksichtigt.
Das Problem ist ja halt das 3 Pflanzen auch manchmal oder eigentlich immer mehr rausspucken.
Mit lizenzierten Fachgeschäfte könnte man das Problem beseitigen
Das Problem ist ja halt das 3 Pflanzen auch manchmal oder eigentlich immer mehr rausspucken.
Man muss ja nicht 3 Pflanzen gleichzeitig anbauen. Man kann die auch nacheinander anbauen.
Mit lizenzierten Fachgeschäfte könnte man das Problem beseitigen
Richtig und das hatte Lauterbach auch vor. Da haben ihm aber die Gegner hierzulande und die Juristen in Brüssel einen Strich durch die Rechnung gemacht.
Ansonsten: sofern man sich unauffällig verhält und man hätte zu Hause tatsächlich mehr, ist die Gefahr der Entdeckung deutlich geringer als vor der Legalisierung. Dass man vor dem 1. April etwas bei sich hatte, hat häufig schon als Grund für eine Hausdurchsuchung gereicht. Der Grund fällt nun aber weg, weil man ja offiziell darf. Insofern dürfte ein Zweck des Gesetzes, u.a. die Anzahl der Hausdurchsuchungen zu senken, wohl erreicht werden.
Was ich auch irgendwie nicht verstehe ist warum Lauterbach immer sagt, dass es keine Fachgeschäfte gibt weil das System angeblich in den USA gescheitert wäre. Warum sagt er da nie, dass es an Brüssel liegt und wir gerne welche hätten?
Ich hab noch gar keinen Kommentar von Lauterbach direkt dazu gehört. Habe nur die Entwicklung seit längerer Zeit beobachtet und das Gesetz bzw. die Begründung dazu gelesen.
dass es keine Fachgeschäfte gibt weil das System angeblich in den USA gescheitert wäre.
Hast du dafür zufällig eine Quelle?
Ja auf dem yt Kanal der Bundesregierung. Er hatte dort das System der USA wegen der Kommerzalisierung kritisiert.
Das war so eine Frage Antwort runde
Ja, der endscheid vom BGH verstößt sogar gegen das Grundgesetz.
da wird es noch mächtig ärger geben beim BGH- der entschluss wird bestimmt bald wieder aufgehoben.
Weil nach deutschen Recht Grenzen gezogen werden müssen.
21 km/h zu schnell ist halt schlimmer als 20 km/h zu schnell.
Wenn Du das als verfassungswidrig ansiehst, kannst Du Dich ja an das zuständige Gericht wenden.
Und warum ist dann Autofahren mit 0,51 promille ne ow und keine Straftat mit 3 Monaten knast
Mit welcher Begründung.
Und hier im Cannabis Fall hat es ja nicht der Gesetzgeber entschieden
Mit welcher Begründung.
Mußt Du den Gesetzgeber fragen und nicht hier auf einer Laienseite.
Und hier im Cannabis Fall hat es ja nicht der Gesetzgeber entschieden
Selbstverständlich. Wer denn sonst.
Ich bin raus.
Das bgh hat entschieden. Die Ampel wollte was anderes, hää
Schlicht Grenze von nicht erlaubt, zu gänzlich nicht mehr erlaubt.
Warnschuss, Anschuss.
Es ist aber lächerlich, wie kann denn sein , das 60,01 gleich ein schweres Verbrechen ist. Gibt es keine leichte Straftat.
Wenn ich mit 0,6 promille Alkohol fahre ist es ja auch nicht direkt ne schwere Straftat