Welche Strafe droht mir (Kinderpornographie)?

5 Antworten

Da du offensichtlich bereust und wenn die Vorgeschichte glaubhaft ist, kannst du auch mit einer milderen Strafe davon kommen.

Und so wie ich es verstehe, kommst nicht nur du dran, sondern auch der Kollege, den du gebeten hast das zu schicken.

Und das Mädel wird hoffentlich ebenfalls daraus lernen.

Anonym2buch 
Fragesteller
 19.12.2020, 20:02

Ja klar, der Typ wird sogar sicherlich doller bestraft, als ich, da er die Bilder von ihr an mich geschickt hat. Aber das kann mir egal sein. Wichtig ist mir, was aus mir wird. Ich möchte gerne viel in meinem Leben erreichen, gehe immer den geraden Weg, baue keine Scheiße, hatte noch nie was mit der Polizei zu tun. Und jetzt bekomme einen Eintrag in meine Akte, und habe echt Angst, ins Gefängnis zu kommen, weil ich "Nacktbilder" eines 13 jährigen Mädchens gesehen habe, welches nicht mal wie 13 aussieht, also ist das ja nicht "pädophil", aber gut, was soll ich sagen.

Ist halt meine Dummheit, wenn ich mich nicht informiere, ob das überhaupt legal ist, was ich mache. Bisher wusste ich nur, Sex unter 14 ist verboten, aber dass man wegen Bildern so hart bestraft werden kann, war mir nicht bewusst.

Und natürlich bereue ich das. Alles an dem Ganzen bereue ich. Aber würde jetzt auch zu lange dauern, das zu erklären.

Mir ist es sogar lieb, wenn ich meinetwegen 2 Monate ins Gefängnis komme, oder Sozialstunden machen muss, Hauptsache ich fliege nicht von der Schule. Denn das Abitur ist mir SEHR wichtig. Und mein Vater sagt, wegen so einem Fall kann ich von der Schule fliegen. Ich weiß aber nicht, ob das wirklich so ist, oder ob er das sagt, weil er denkt, so komme ich zur "Vernunft".

annie80  19.12.2020, 20:08
@Anonym2buch

Selbst wenn du eine "richtige" Strafe bekommst - wenn du zu deiner Tat stehst und auch Reue zeigst, wird da später jeder, dem du das so erzählst, hoffentlich merken dass du kein Wiederholungstäter bist. Das betrifft auch die Schulleitung.

Und das Abi kannst du nachholen, wenn wirklich.

Was ich nicht weiß, ist wie sich eine solche Vorstrafe langfristig auswirkt wenn du nachweisen müsstest, "sauber" zu sein.

peti12314  19.12.2020, 20:15
@annie80

Du redest ja so, wie als wäre das eine totale Bagatelle und wie als wäre alles mit "Entschuldigung, ich zeige Reue." getan.

Da wird niemand eine Vorstrafe in dem Sinne bekommen, aber so einige Sozialstunden werden da aufjedenfall bei rumkommen. Als würde man nicht wissen, das es falsch ist Nacktbilder von einem 13 Jährigem Kind auf seinem Handy zu haben...

annie80  19.12.2020, 20:17
@peti12314

Nein, das ist keine Bagatelle. Ja, eine Strafe wird es sicher geben. Aber es ist ein Unterschied ob man ob man Sozialstunden bekommt oder ins Gefängnis muss.

peti12314  19.12.2020, 20:08

Man bereut es immer, wenn man erwischt wurde... plötzlich.

annie80  19.12.2020, 20:09
@peti12314

Nein, nicht immer. Aber wenn, dann ist es hin und wieder auch glaubhaft.

Offensichtlich sind sich hier ja alle einig. Ich sehe das allerdings ein wenig anders.

Nacktphotos sind nicht das Gleiche wie pornoraphische Bilder. Waren das lediglich
2 "normale"Bilder eines unbekleideten Frauenkörpers ist das keine Pornographie.
Ich zitiere mal aus Deinem Link:

"Bloße Nacktaufnahmen und sonstige Darstellungen, die nur kindliche Körper oder Körperteile zeigen, werden nicht erfasst, anders, wenn sich die sexuelle Handlung aus der unnatürlichen Körperhaltung ergibt. Insbesondere muss eine objektive Gesamtbetrachtung des Werkes ergeben, dass dieses ausschließlich oder überwiegend auf die Erregung eines sexuellen Reizes abzielt."

Von daher ist es sehr fraglich, ob da überhaupt eine Straftat vorliegt.

Das du scheiße gebaut hast, ist dir ja schon mal bewusst.

Ich denke nicht, das du dafür ins Gefängnis kommen wirst. Das werden wohl Sozialstunden werden, aber genauso würde ich dir als Staatsanwalt oder Richter auch nicht abkaufen, dass du die Bilder nur als "Beweis" haben wolltest, das dieses Mädchen wirklich welche versendet hast.

Und ab jetzt, mach so einen Blödsinn einfach nie wieder. Was in der Vergangenheit liegt kannst du nicht ändern, aber jetzt liegt es an dir, sowas in der Zukunft nicht mehr zu machen.

Anonym2buch 
Fragesteller
 19.12.2020, 20:23

Also damit das glaubwürdig ist, könnte ich das ganze ja erklären. Kurz zusammengefasst für dich. Ich war mit dem Mädchen befreundet. Dann kam ein Junge und meinte, dass sie ihm Nacktbilder geschickt hat. Ich war sauer auf das Mädchen und kurz davor, Kontakt abzubrechen. Als endgültigen Entschluss dafür wollte ich einen "Beweis" haben, dass sie ihm solche Bilder geschickt hat. (sehr knapp gefasst)

Und jetzt mal ehrlich, es ist doch logisch, dass Jungs in meinem Alter auf reife, erwachsene Frauen stehen, die wissen, was sie wollen, und nicht nur Händchen halten.

Und wenn ich so dringen Nacktbilder haben wollen würde, im Internet gibt´s genug Bilder, von richtigen Frauen. :)

Ja klar, sowas wird nicht wiederholt!

Da hat der Kollege der Staatsanwaltschaft völlig richtig entschieden.

Sie haben sich leider, wie angeklagt, strafbar gemacht.

Da Sie von der Minderjährigkeit wussten und die Bilder absichtlich angefordert haben, ist der volle Tatbestand erfüllt.

Ich rate Ihnen dringend einen Fachanwalt für Strafrecht aufzusuchen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

500 Sozialstunden + Vorstrafe

Anonym2buch 
Fragesteller
 19.12.2020, 19:54

Ist das ernst gemeint?

Hinweis23  19.12.2020, 19:55
@Anonym2buch

Ja daneben musst du noch die Kosten übernehmen.

DerRoll  19.12.2020, 20:01
@Anonym2buch

Lass dir keine Angst machen. Wenn das was du geschrieben hast stimmt besteht die Chance dass du mit der Mindeststrafe (das währen 3 Monate zur Bewährung oder eine entsprechende Zahl von Sozialstunden, vielleicht 50) davon kommst, damit wärst du nicht vorbestraft. Eventuell wird das Verfahren auch eingestellt. Nimm dir trotzdem einen Anwalt. Ja, das kostet, aber am Ende hast du was davon. Sieh es als Lehre für die Zukunft, mit dem StGB treibt man kein Schindluder.

Hinweis23  19.12.2020, 20:03
@DerRoll

Hab den gleichen Fall gerad mitverfolgen können weil ich so ein Mädl kannste. gleiches Alter, gleiches vergehen...

Anonym2buch 
Fragesteller
 19.12.2020, 20:07
@DerRoll

Natürlich sehe ich das als Lehre!!!

Aber warte mal, die Mindeststrafe ist 3 Monate zur Bewährung? Also klar, das ist natürlich auch nicht schön, aber ich dachte, ich muss "absitzen".

Und Sozialstunden wären natürlich das beste finde ich. Also Bewährung ist auch nicht unbedingt schlimm für mich, da ich eh anständig bin und keinen Mist baue, aber ich glaube, wenn ich mal schön 50 Stunden irgendwo putzen muss, dann lerne ich besser daraus. ;)

DerRoll  19.12.2020, 20:07
@Hinweis23

Gleiches Alter wie beim Fragesteller? Gleiches Verhalten?

Hinweis23  19.12.2020, 20:08
@Anonym2buch

Mit 3 Monaten ist man übrigens in diesem Land vorbestraft.

DerRoll  19.12.2020, 20:10
@Anonym2buch

Wichtig ist dass du dir darüber klar bist und dass du GLAUBHAFT machst dass du weißt dass du Mist gebaut hast. Ich habe eine Tochter 17 und einen Sohn 15. Beide haben verdammt viele Freiheiten und ich kontrolliere ihr Verhalten im Internet nicht. Es gibt aber eine ganz klare Regel: KEINE NACKTBILDER versenden. Weder die eigenen noch die von anderen. Das Internet vergisst nichts. Aufgrund dessen hat sich leider inzwischen das Verhältniss zur Nacktheit wieder zum konservativen wandeln müssen. Denn eigentlich finde ich am Nackt sein nichts verwerfliches.

Anonym2buch 
Fragesteller
 19.12.2020, 20:13
@DerRoll

Natürlich weiß ich, dass ich Mist gebaut habe.

Aber dagegen kann ich ja leider nichts machen. Ich habe etwas getan, was nicht rückgängig machbar ist. Aber gut. Anfang 2021 habe ich meine Aussage, da werde ich dann die Wahrheit sagen, mehr kann ich eh nicht tun.

TabrisTheMAP  19.12.2020, 20:18
@Anonym2buch

Das kann nur ein Richter entscheiden.

Musst du nur aussagen oder bist du auch Angeklagter?

Anonym2buch 
Fragesteller
 19.12.2020, 20:25
@TabrisTheMAP

Ich weiß nicht, ob ich "Angeklagter" bin.

Der Brief ist eine Vorladung. Also für eine Aussage.

In der Überschrift steht aber: Gegen Ihren Sohn xy wird ein Ermittlungsverfahren aus folgendem Grund geführt.

§184 b StBG Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften
§33 KunstUrhG, Straftat nach dem Kunsturheberrechtsgesetz

TabrisTheMAP  19.12.2020, 20:48
@Anonym2buch

Okay, klingt so, dann würde ich einen Anwalt nähmen. Du musst nichts vor Gericht sagen, was dich selbst belastet. Es kann auch sein, das von einer Strafe abgesehen wird. >>> Aber wie, das in deinem Fall aussieht, können wir nur schlecht bewerten.

DerRoll  19.12.2020, 20:01

Das ist sicher total hilfreich für den Fragesteller.