Wasseranschluss nicht unter frostgrenze - wer weiss was .

4 Antworten

Du musst reklamieren und die müssen das ändern.

Da bleibt leider nix als der Firma ein Mängelschreiben zuzusenden mit Fristsetzung der Nachbesserung. Kommt das Unternehmen dieser Nachfrist nicht nach, dann kann ein anderes Unternehmen mit der Mängelbeseitigung beauftragt werden. Ggf. Mehrkosten können dann eingeklagt werden. Sorry, leider gibts keine bessere Antwort...

Ganz klarer Mangel der Unternehmers! Behebung erforderlich!

ggf. Sachverständigengutachten anfordern.

Normalerweise sollen die Rohre "frostsicher" verlegt werden. D. h. Mindesttiefe 70 cm. Der Wasserversorger hat Recht, wenn er Bedenken anmeldet. Was da zu tun ist ? Ich würde aufs Bauamt gehen und mir die technischen Vorschriften für den Einzelfall geben lassen. Tiefe der Rohrverlegung. Genauer Standort des Technikraumes. Welche Rohre wurden verlegt, welche Rohre sind vorgeschrieben. Hast du für die 3 Vorgänge vom Bauamt die fachkompetente Auskunft, dann sofort die Herstellerfirma (Baufirma und evtl. andere beteiligte Firmen) schriftlich und unter Fristsetzung auffordern, die Mängel zu beseitigen. Am besten du lässt dir vom Bauamt noch die Vorschriften ausdrucken, oder notierst dir die Hinweise, wo was festgehalten ist, wie es auszuführen ist. Notfalls muss du einen Bausachverständigen hinzuziehen, damit du später keine Probleme hast. Die Kosten für den Sachverständigen würde ich den Mangelverursachern anlasten, da hier eindeutig gegen die Regeln der Baukunst verstossen wurde. Zuvor solltest du der Baufirma aber die Möglichkeit geben, die Mängel zu beheben. Dies innerhalb eines akzeptablen Zeitraumes. Z. B. 4-6 Wochen. Die Möglichkeit dem Unternehmer eine Frist zur Mängelbeseitigung einzuräumen, das schreibt auch die VOB vor. Lässt der Mängelverursacher die Frist verstreichen, kannst du nochmals kurz eine Frist zur Nachbesserung einräumen. Verstreicht auch diese erfolglos, kannst du zu Lasten der Mängelverursacher die Beanstandungen von anderen Firmen beheben lassen. Weigert man sich, die Mängel für dich kostenlos zu beseitigen, kommst du nicht umhin einen Sachverständigen zu beauftragen.. Das sollte man aber den Mängelverursachern auch schriftlich mitteilen.

Seehausen  28.04.2013, 13:26

"Das Bauamt" wird Dir nicht helfen, weil es nicht zuständig ist. Es gibt mindestens 17 Bauämter, die alle für Privatrecht, d.h. die Qualität der Bauausführung oder die Einhaltung der Verträge, nicht zuständig sind.

Es hilft nur: Mängelrüge, nichts bezahlen und Nachbesserung verlangen.

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Alleswirdgut70 
Fragesteller
 28.04.2013, 13:43

... Vielen Dank für die gute Antwort .... Der bauträger regiert nie !! Und ich habe doch keine 6 wochen zeit - es ist warlich richtig so vorzugehen, jeoch haben wir durch viele andere mängel schon einen Bauverzug von 6 Monaten und auch schon erhebliche Mehrkosten - gibt es nichts schnelleres ??

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Ontario  28.04.2013, 14:18
@Alleswirdgut70

Hallo Alleswirdgut70! Ich habe nur versucht, dir Möglichkeiten aufzuzeigen, wie du vorgehen könntest. Dass kein Bauamt hilft, wie ein anderer Forumteilnehmer erwähnt, stimmt so nicht. Es gibt Vorschriften die einzuhalten sind und dazu sind Bauämter zuständig. Bei uns ist das so. Vertragsinhalte interesssieren die nicht, das ist richtig, aber darum geht es auch nicht. Es geht darum dem Bauträger/Hersteller des Hauses nachzuweisen, was er falsch gemacht hat und zur Nachbesserung verpflichtet ist. Es gilt nachzuweisen, was falsch gemacht wurde und dieser Nachweis muss eben genau erbracht werden. D. h. man muss sich auf Vorschriften ect. berufen können. Alles andere hilft nicht weiter.Und diese Vorschriften muss man sich beschaffen. Vorzugsweise mittels Gutachter. Die Frist zur Nachbesserung die ich mit 4-6 Wochen angegeben habe, beruht auf meiner berufliche Erfahrung. Freilich kann man die Frist auch verkürzen auf 2 Wochen. Die Frist muss a n g e m e s s e n sein , so die VOB. Wie ich jetzt lese, bist du schon 6 Monate in Verzug. Ich würde dir dringend raten, umgehend einen Bausachverständigen einzuschalten. Alle Zahlungen aufgrund nicht beseitigter Mängel einzustellen. Glaube mir, du wirst die Beauftragung eines Gutachters nicht bereuen. Das kann ich dir als Bauleiter sagen, der fast 25 Jahre in einem Baukonzern tätig ist. Mehrkosten für Mängelbeseitigung müssen nicht anfallen. Leider wissen Laien nicht, wie da vorzugehen ist um für Pfusch zusätzlich Geld ausgeben zu müssen, damit dieser beseitigt wird. Ein Gutachter kennt die Vorschriften, weiss was falsch gemacht wurde und du hast Rechtsicherheit. Wenn schon 6 Monate Verzug, dann sollte es auf 2 oder 3 Wochen mehr nicht ankommen, obwohl ich deinen Frust nachvollziehen kann.

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Alleswirdgut70 
Fragesteller
 28.04.2013, 21:26
@Ontario

Wir hatten schon einen gutachter wegen den fenstern und auch einen anwalt - alles kostet viel viel geld und gebracht hat es bisher leider wenig - denn fasse mal einem nacktem mann in die tasche - da kommt wenig bis gar nichts raus - leider !!

Aber ich mache das so wie du schreibst - denn du hast recht - finde ich klasse das du so gute anrworten gibts !

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Ontario  29.04.2013, 08:51
@Alleswirdgut70

Hallo Alleswirdgut70 ! Habe eine Frage zu Deinem Problem. Du hast einen Bauträger beauftragt. Kann ich davon ausgehen, dass er das Haus schlüsselfertig erstellt , also alle Gewerke vom Bauträger ausgeführt werden ? D. h. er beauftragt die einzelnen Handwerksfirmen, oder sind auch Firmen beteiligt, die von dir beauftragt werden oder wurden ? Wenn du schlüsselfertig baust, dann sofort die Zahlungen einstellen, bis alle Mängel beseitigt sind, die ein Gutachter festgestellt hat. Besteht der Bauträger auf Zahlungen analog des Baufortschrittes, diese nicht leisten bis die Mängelbeseitigung komplett erfolgt ist.und das dem Bauträger schriftlich mitteilen. Der Gutachter sollte den restlichen Bauablauf noch begleiten, um sofort auftretende Mängel zu dokumentieren. Die Kosten für den Gutachter würde ich bei Zahlung der Schlussrechnung in Abzug bringen, auch die Anwaltskosten. Empfehlenswert wäre, dass nach Erledigung eines Gewerkes, eine Abnahme der Leistung durch den Gutachter erfolgt. Wie weit ist denn das Haus fertiggestellt ?

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