Was tun, wenn ein Lehrer einen Schüler vor der ganzen Klasse bloßstellt?

7 Antworten

Meine Erfahrungen mit extrem-Rechts-Denkern besagen, dass doch einige gerne mal provozieren und ihre Gesinnung ständig an die große Glocke hängen, um möglichst viel Getöse zu veranstalten. Auch habe ich schon mal erlebt, dass sich der eine oder andere dann hinter einer intellektuellen Schutzmaske verbirgt und sich dann als abgewertetes Opfer gibt. Das scheint so eine Masche zu sein...

Ich gebe dir erst einmal recht, dass niemand dich wegen deiner persönlichen Meinung abwerten darf. Schon gar nicht ein Lehrer.

Meine o.g. Erfahrungen allerdings haben mich da vorsichtig werden lassen. Ich kann und möchte diese Situation nicht beurteilen, ohne einen Kontext zu kennen.

Wenn du einen Rat möchtest, dann schlage ich dir vor, die komplette Politik erst mal aus der Schule draußen zu lassen. Denn so wie du dich zeigen willst, so wirst du halt auch wahrgenommen. Wenn du als politsch sehr aktiver Rechter auftrittst, dann werden die Menschen darauf in ihrer Art und Weise reagieren.

Obwohl ich mit deinen Ansichten nicht viel anfangen kann, hast du in dieser Hinsicht vollkommen recht. Das ist nicht nur Bedingung, sondern Diskriminierung aufgrund deiner politischen Ansichten. 

Du kannst natürlich zum Direktor oder besser erst einmal zum Vertrauenslehrer gehen. Der wird dir dann sagen, was du machen kannst, damit sich das bessert. Leider haben Lehrer meist den längeren Hebel und bei vielen wirst du es danach sehr schwer haben, wenn es Konsequenzen für sie gibt. Denk auch daran!

OhOh! Beschwerde über das seelisch verletzende Verhalten von Lehrern.

Politische Aktivitäten im Privaten dürfen nicht durch Lehrer geahndet werden solange diese nicht in der Schule stattfinden.

Der Lehrer stellt Kinder mit Schwächen bloß. Das ist Persönlichkeitsverletzung, wenn er zum Beispiel öffentlich persönliche Eigenschaften der Schüler kritisiert.

  • Es handelt sich bei dieser entwertenden Haltung Schülern gegenüber um eine grundsätzliche Missachtung des pädagogischen Taktes. Pädagogischer Takt besagt, heißt es in der Pädagogik:
  • Lehrer vermeiden in allen Unterrichtssituationen, Schüler bloßzustellen und zu beschämen, geistige und seelische Schwächen des Kindes aufzuzeigen, die Schüler durch Schimpf- und Spottnamen zu demütigen, sie auszulachen.

Beleidigung ist eine Straftat!!! Und kann mit Gefängnis und oder hohen Geldstrafen geahndet werden! Die höhe der Geldstrafe errechnet sich aus dem Schaden die der betroffenen Person dadurch entsteht.

Sobald dritte Personen im öffentlichem Raum die Beleidigungen hören wird es teuer!

Die Staatsanwaltschaft und Richter werden ein Strafmaß ermitteln.

Dann kommt deine Privat Klage!

Ist der durch die Beleidigung entstandene Schaden dauerhaft, sind die Kosten für den Verursacher nicht absehbar.

Folgen dadurch Psychische Probleme für das Opfer kann der Verursacher einpacken und für den Lehrer der eine besondere Funktion gegenüber dem Schüler hat wird es fatale folgen haben!

Den Lehrauftrag den der Lehrer in der Schule hat wird er sicherlich VERLIEREN!

Lehrer die Schüler öffentlich beleidigen haben ein großes Problem, wenn das zur Strafanzeige kommt und an die dafür vorgesehene Dienstelle offiziell weitergeleitet wird!!!

Betroffene Personen sollten sich unbedingt einen Fachanwalt nehmen!

Strafanzeige bei der Polizei machen!

Beratung durch Erziehungswissenschaftler und Psychologen einholen.

Beschwerde schreiben an: Aufsichtsbehörde, Schulleiter, Elternbeirat, Schulpsychologin, Schulforum, Schulrat, Bezirksregierung, Abgeordnete, Bürgermeister.

Das sind nur einige Wege.

Verstoß gegen das Grundgesetz: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“

Der Lehrer verletzt die Persönlichkeitsrechte der Kinder

Bei den Verletzungen der Persönlichkeitsrechte gegen Kinder handelt es sich nicht nur um „pädagogische Ungeschicklichkeiten“, sondern, um Verstöße gegen die Bestimmungen des Strafgesetzbuches. Danach sind Beleidigungen strafbar, etwa wenn der Lehrer

  • ein Kind beleidigt: Ein Junge hatte eine Rechenaufgabe nicht verstanden und fragte den Lehrer. Der antwortet nicht, sondern beschimpft den Schüler: „Wie kann man nur so dumm fragen; hättest du besser aufgepasst.“
  • Oder wenn er über einen Jungen ein abfälliges Werturteil fällt: „Wie blöd du dich anstellst, mit dir ist ja überhaupt nichts anzufangen.
  • Oder wenn er seine Missachtung einem Schüler gegenüber vor der Klasse ausdrückt: „Du bist für mich der letzte Sargnagel.“
  • Oder wenn er Kindern ihre Minderwertigkeit attestiert: „Du aufs Gymnasium? Dich nehmen sie nicht einmal in der Sonderschule für geistig Behinderte.“
  • Oder wenn er Schülern vor der Klasse negative Qualitäten zuschreibt: „Deine Faulheit stinkt zum Himmel.“
  • Oder wenn er eine diskriminierende Meinung äußert: „Dafür reicht dein Spatzenhirn nicht aus.“
  • Oder wenn er die Klasse als Ganzes beleidigt: „Bin ich froh, wenn ich euch nicht mehr anschauen muss.“

Keine Angst vor Lehrern!

Die Angst wird der Lehrer haben!

Viel Erfolg!

Selbst wenn ich deine Einstellung nicht vertrete (bin selber Ausländerin) gilt es als Beleidigung dich als nazi dazustellen also darf das der Lehrer natürlich nicht und wenn du mir der Schulleitung redest sollte schon mindestens ein Gespräch zwischen Schulleitung und Lehrer diesbezüglich rausspringen und dein Lehrer würde sowas wohl nicht mehr sagen immerhin hast du deine Meinungsfreiheit und Wahlfreiheit er verletzt streng genommen deine Grundrechte

baehrchen2  23.08.2016, 07:15

Ich will diese Frage nicht selbst beantworten, weil meine Antwort vermutlich nicht mal in die Nähe der Qualität von deiner käme und mir da jede Objektivität fehlt. Deshalb ziehe ich einfach nur den Hut vor dir, Ljubavi!

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Unsinkable2  23.08.2016, 18:43

er verletzt streng genommen deine Grundrechte

Blödsinn! Er verletzt gar nix, außer vielleicht das Ego des Fragestellers. Und erst recht verletzt er keine "Grundrechte". 

gilt es als Beleidigung dich als nazi dazustellen 

Kannst du nicht lesen, oder willst du nicht, Ljubavi00? Der Fragesteller sagt, dass er in der NPD aktiv ist. Diese Partei ist eine NEO-NAZI-ORGANISATION. (Und nein, dieser Begriff ist nicht meine Erfindung.)

... also darf das der Lehrer natürlich nicht und wenn du mir der Schulleitung redest sollte schon mindestens ein Gespräch zwischen Schulleitung und Lehrer diesbezüglich rausspringen und dein Lehrer würde sowas wohl nicht mehr sagen ...

Angenommen, der Lehrer ist selbst nicht NPD-Mitglied oder anderweitig in dieser Partei aktiv: Woher könnte er wohl erfahren haben, dass der Fragesteller in der NPD aktiv ist? 

Im Übrigen ist es nun wirklich komplett naiv, zu glauben, dass "ein Gespräch zwischen Schulleitung und Lehrer herausspringen" würde, nur weil ein Lehrer einen bekannten Fakt benennt...

Es ist bekannt, dass Nazis stets auf Meinungsverbote abstellten und abstellen, wenn ihnen eine Meinung nicht gefiel oder gefällt. Doch noch gilt die Meinungsfreiheit für JEDERMANN; sowohl für den Fragesteller, als auch für dessen Lehrer. 

Und wenn valentinomaxi eine so sensible Seele hat, dass er es nicht einmal verträgt, "Nazi" genannt zu werden, wenn er in einer bekennenden "Nazi-Apologeten-Partei" politisch aktiv ist, sollte er einen Psychologen aufsuchen und nicht die Schulleitung.

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Bevor man diese Frage beantworten kann sollte man zunächst eine gemeinsame Basis zur Abgrenzung von Bloßstellung und Tatsachenbehauptung schaffen.

Ich tendiere eindeutig zur Tatsachenbehauptung.