Was tun bei komplizierten Familienstrukturen?

4 Antworten

Die Tochter deiner Frau mag zwar deine Stiefmutter (und Stieftochter) sein, das macht aber deine Mutter nicht zu deiner Großmutter, sondern nur zur Stiefgroßmutter. Leiblich verwandt bist du durch die Ehe mit der Mutter der Gattin deines Vaters weder mit der Gattin deines Vaters, noch mit deren Mutter (deiner Frau). Damit umgehst du auch geschickt den möglichen Straftatbestand des Beischlafs mit Verwandten, § 173 StGB.

Der Sohn deines Vaters ist dein Bruder, nicht aber dein Enkel, auch wenn er ein Enkel deiner Frau ist. Du bist mit ihm verschwägert, § 1590 BGB.

Und deswegen ist deine Frau auch nicht deine Großmutter, sondern nur über deine Frau mit dir verschwägert. Deshalb bist du auch nicht dein eigener Großvater.

Durch Erwachsenenadoption, § 1767 BGB könntest du die Tochter deiner Frau als Kind annehmen, aber dadurch würde nur dein Bruder zu deinem Enkel und dein Vater dein Schwager (was er bisher trotz der Ehe mit der Tochter deiner Frau NICHT ist, weil er seinerseits ja auch nur mit deiner Frau verschwägert ist).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Examinierter Jurist

Nein, das ist zwar alles ein bisschen kompliziert musst du aber trotzdem nicht. Ihr könnt euch ja mal drüber unterhalten. Vielleicht geht es dir dann ja besser?!

LG Leyla

Ich würde jeden so ansprechen ,wie du ihn auch davor genannt hast .

Mit den "angeheirateten" bist du doch überhaupt nicht verwandt.