was passiert wenn man nur mit mofa schein einen roller ohne drossel fährt und erwischt wird?

10 Antworten

@rausflieger mit 21 jahren soweit ich weiß. da dein schein nicht für die 50ccm eines rollers ist erlischt er sozusagen und du kriegst ne anzeige wie welfensammler sagte.

dann bist du deinen Führerschein los und bekommst eine ordentliche Geldstrafe.

Ihr seit sooooo Vollidoten! Ich hab das gleiche gemacht und wurde erwischt, und ich musste zu einer nachschulung 5-6 Unterricht einmal fahrn und fertig war das, aber es ist nicht bei jedem gleich manche bekommen auch sozialstunden was besser ist ;). Und für die anderen beim 1sten mal bekommt man keine Führerschein sperre kann deine B klasse mit 16 und halb oder halt 17 - 18 so wie du das willst ganz gewohnt machen ohne das da probleme aufkommen ich wurde vor noch keinem jahr angehalten und mache jetzt grad denn A1 also mach einfach und lass dich ned von so dummen Leuten irgend ein scheiß aufschätzen. (und es gibt auch kein fall eine Freiheitsstrafe!!!!!!!)

Strafrechtlich:

  • Fahren ohne Fahrerlaubnis: Straftat! Strafe bis zu einem Jahr Freiheitsentzug oder Geldstrafe
  • Fahren ohne Betriebserlaubnis: Straftat! Strafe bis zu einem Jahr Freiheitsentzug oder Geldstrafe
  • Fahren ohne Versicherungsschutz: Straftat! Strafe bis zu einem Jahr Freiheitsentzug oder Geldstrafe

Verkehrsrechtlich:

  • Bußgeld
  • Punkte in Flensburg
  • vermutl. Fahrverbot
  • wenn du noch keinen Führerschein hast eine Sperre für dessen Erwerb

Wenn ein Unfall passiert zahlst du mit etwas Pech bis an dein Lebensende, schließlich bist du unversichert unterwegs. Und da das Fahrzeug eben nicht für höhere Geschwindigkeiten ausgelegt ist, ist es auch garnicht so unwahrscheinlich, dass man einen Unfall baut. Lohnt sich nicht wirklich, oder?

Dann gibt es eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Die möglichen Konsequenzen sind in § 21 STVO festgelegt.

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
  2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer

  1. eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,
  2. vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder
  3. vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.

(3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter

  1. das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war,
  2. als Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, dass jemand das Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder gegen den eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs angeordnet war, oder
  3. in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Tat nach Absatz 1 verurteilt worden ist.

Siehe: http://dejure.org/gesetze/StVG/21.html