Eine Beleidigung gemäß § 185 StGB ist das nicht. Es kann sich aber unter Umständen um eine Bedrohung gemäß § 241 StGB handeln. Ob das so ist hängt aber vom Einzelfall ab.

Der Satz, dass du nichts machen kannst, weil dein Gegenüber Uniform trägt und nicht alleine ist, lässt darauf schließen, dass du ein ziemlicher Wichtigtuer bist. Lerne dich zu benehmen und deinen Gegenüber mit Respekt zu behandeln.

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Du hast einen festen Mobilfunkanbieter, zum Beispiel O2. Wenn du nun keinen Empfang bei O2 hast kannst du nicht telefonieren. Es ist aber möglich, dass du gleichzeitig das Telekom-Netz empfängst. Ein Notruf über die 112 ist nicht netzgebunden und kann über jedes verfügbare Netz abgesetzt werden. Voraussetzung ist aber, dass irgendeines verfügbar ist. Denn ganz ohne Netz auch kein Notruf.

Übrigens:

  • Bei einem Anruf bei der Rettungsleitstelle wird immer die Rufnummer mit übertragen. Egal ob diese unterdrückt wird oder nicht.
  • Wenn die Netze überlastet sind, z.B. an Silvester, fliegt jemand anderes aus der Leitung, damit du bei der 112 durch kommst.
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Wenn die Fahrzeuge keinerlei Beschriftung hatten kann man natürlich schwerlich sagen, wo diese zugeordnet werden können.

In Frage kommt meines Erachtens da vor allem die Polizei. Diese verwendet zu unterschiedlichen Zwecken zivil gehaltene Transporter und Kleinbusse. Das können zum Beispiel Fahrzeuge bei Bereitschaftspolizeien sein (Befehlskraftwagen oder Beweissicherungs- und Dokumentationskraftwagen) oder aber Fahrzeuge von Spezialeinsatzkommandos. Es könnte sich aber natürlich auch um ein bislang noch unbeklebtes Fahrzeug einer Hilfsorganisation handeln, wobei das zusammen mit dem zweiten Fahrzeug unwahrscheinlich erscheint.

Auf der Homepage www.bos-fahrzeuge.info kann man sich Bilder von unzähligen Einsatzfahrzeugen ansehen. Vielleicht ist ja ein passendes dabei?

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Wenn ein Notruf abgesetzt wird und sich abzeichnet, dass die Person nicht mehr öffnen kann wird neben dem Rettungsdienst auch die Feuerwehr und die Polizei alarmiert.

Die Feuerwehr wird die Tür dann notfalls gewaltsam öffnen oder z.B. durch geöffnete Fenster einsteigen. Die Öffnung der Tür erfolgt mittels speziellem Öffnungswerkzeug, notfalls aber auch mittels Axt oder Kettensäge.

Es wäre ggf. sinnvoll, wenn man sich überlegen würde einen Hausnotrufdienst zu beauftragen. Die Person erhält in dem Fall einen Notrufeinrichtung (idR einfach ein Knopf zum Umhängen) über den die Telefonzentrale des Betreibers erreicht werden kann. Diese veranlasst dann alles weitere. Zudem können dort auch Kontaktadressen hinterlegt (z.B. deine) und sogar ein Schlüssel deponiert werden. Diese Angebote gibt es unter anderem vom DRK, den Johannitern, anderen Hilfsorganisationen und privaten Anbietern.

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In den Notrufzentralen der Polizei arbeiten Polizisten, die auch schon längere Diensterfahrung haben und zudem entsprechend geschult sind.

In den Rettungsleitstellen arbeiten ebenfalls keine medizischen Laien. Die dort Arbeitenden verfügen sowohl über feuerwehrtechnische wie auch rettungsdienstliche Kenntnisse. Diese haben sie durch mehrjährige aktive Tätigkeit in diesem Bereich erworben. Zudem sind sie speziell als Disponenten ausgebildet worden.

Fazit: Keine Chance als Kaufmann oder ähnliches.

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Dienstkleidung unterscheidet sich von Organisation zu Organisation und auch von Region zu Region. Ich selbst bin nicht beim DRK, kenne graue Hosen dort aber auch. Meines Wissens aus den Technik-Abteilungen im Kat-Schutz. Im Rettungsdienst kenne ich keine grauen Hosen.

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GARD hat nach allem was man so hört einen sehr hohen Mitarbeiterschwund. Das lässt auf eine geringe Zufriedenheit schließen. Prämien für das Melden von Mitarbeitern wegen Verfehlungen sind da nur ein Punkt. GARD muss nicht schlecht sein, nach diesen Dingen würde ich mich da aber nicht bewerben.

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