Man sieht sich immer 2mal im Leben > Beamtenbeleidigung?

17 Antworten

Eine Beleidigung gemäß § 185 StGB ist das nicht. Es kann sich aber unter Umständen um eine Bedrohung gemäß § 241 StGB handeln. Ob das so ist hängt aber vom Einzelfall ab.

Der Satz, dass du nichts machen kannst, weil dein Gegenüber Uniform trägt und nicht alleine ist, lässt darauf schließen, dass du ein ziemlicher Wichtigtuer bist. Lerne dich zu benehmen und deinen Gegenüber mit Respekt zu behandeln.

Artus01  06.02.2014, 13:53

Wo beinhaltet der Spruch in irgendeiner Form die Drohung mit einem Verbrechen?

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Reiswaffel87  06.02.2014, 17:24
@Artus01

Der bloße Satz nicht. Deswegen schrieb ich ja auch "unter Umständen" und "im Einzelfall". Abhängig davon wie man sich in der Situation gibt und was davor und danach für Sätze fallen ist das durchaus möglich. Zumal der Fragesteller ganz offensichtlich der Auffassung ist, er könnte hier mal eine Abreibung verteilen.

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Beleidigung iSd § 185 BGB ist die nach außen gerichtete Kundgabe der Nichtachtung.

Dies würde ich hier durchaus annehmen, sodass hier eine strafbare Beleidigung vorliegen dürfte.

kayo1548  06.02.2014, 00:20

Du bist im falschen Gesetzbuch gelandet ;)

Belelidigung heißt vereinfacht gesagt, dass eine Aussage getätigt wurde, die die Ehre eines Invidiuums oder einer klar abgetrennten Personenvereinigung verletzt.

Davon ist hier nicht auszugehen.

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HH1887  06.02.2014, 00:27
@kayo1548

Du bist im falschen Gesetzbuch gelandet ;)

Verdammt! Aber zumindest die Hausnummer war richtig. ;-)

Davon ist hier nicht auszugehen.

So einfach würde ich mir das nicht machen. Ich denke, da müsste man den direkten Wortlaut und auch die Gebärden der Fragestellerin in der konkreten Situation kennen, um das beurteilen zu können. Aber wenn ich von dem äußeren Erscheinungsbild der hiesigen Frage Rückschlüsse auf die Situation mit dem Polizisten schließen würde, dann halte ich das Vorliegen einer Beleidigung durchaus für warscheinlich. ;-)

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kayo1548  06.02.2014, 14:21
@HH1887

"Ich denke, da müsste man den direkten Wortlaut und auch die Gebärden der Fragestellerin in der konkreten Situation kennen,"

naja klar - wenn da jetzt z.b.l noch der berrühmte mittelfinger dazu kommt sieht das anders aus^^

aber der wortlaut alleine ohne irgendwas anderes (also ohne irgendwelche Handlungen oder ein Wort davor oder danach) reicht dafür nicht, da dieser kaum als Beleidigung sondern eher als Bedrohung einzustufen ist (bzw um Bedrohung handelt es sich ja noch nicht - es tendiert aber in diese Richtung)

Natürlich müsste man um da genau etwas sagen zu können die ganze Situaiton kennen und vor allen Dingen auch die Meinung des Gegenübers hören. Je nach Situation sind die Grenzen ja fleßend, gerade was das hier angeht.

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john4711  06.02.2014, 00:31

Beleidigung iSd § 185 BGB ist die nach außen gerichtete Kundgabe der Nichtachtung.

Die bloße Kundgabe der Nichtachtung reicht aber für eine Strafbarkeit nicht aus. Vielmehr muss „dem Betroffenen der sittliche, personale oder soziale Geltungswert […] durch das Zuschreiben negativer Qualitäten ganz oder teilweise abgesprochen“ werden. (vgl. Schönke/Schröder-Lenckner/Eisele, § 185, Rn. 2) Die Zuschreibung negativer Qualitäten fehlt hier aber, sodass ich eine Strafbarkeit recht sicher verneinen würde.

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HH1887  06.02.2014, 00:41
@john4711

Wobei Herr Hettinger hier den "Ausdruck einer herabsetzenden Bewertung" ausreichen lässt. Hierbei hat er wohl auch das OLG Karlsruhe auf seiner Seite, wobei ich die von ihm angeführte Quelle nicht verifiziert habe.

Dies könnte auch in diesem Fall gegeben sein. Wie gesagt, ohne den genauen Wortlaut und Gebährden werden wir das hier nicht beurteilen können.

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Rollin81  06.02.2014, 13:27
@HH1887

Das kann unmöglich eine Beleidigung sein. Egal wie man es dreht und wendet.

Es hat den Hauch einer 'Bedrohung'. Und da IHM hier nachgewiesen werden muss, das es das war, würde ich eher von einem Freispruch ausgehen. In dubio pro reo

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HH1887  06.02.2014, 13:42
@Rollin81

Das kann unmöglich eine Beleidigung sein. Egal wie man es dreht und wendet

Ziemlich gewagte Behauptung, ohne die Situation gesehen zu haben...

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HH1887  06.02.2014, 13:42
@Rollin81

Das kann unmöglich eine Beleidigung sein. Egal wie man es dreht und wendet

Ziemlich gewagte Behauptung, ohne die Situation gesehen zu haben...

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Ich würde das, wenn überhaupt, eher als Drohung bewerten. Die Aussage ist ja zunächst einmal neutral. Aber je nach dem in welchen Kontext Du sie gesetzt hast, kann das auf jeden Fall Konsequenzen haben.

"Beamtenbeleidigung" gibt es nicht und ob er in Uniform ist oder nicht spielt auch keine Rolle. Wenn er für sein Handeln eine entsprechende Rechtsgrundlage hat musst du dich daran halten, ob er da eine Unifrom anhat oder nicht spielt für dich da keine Rolle.

Und "machen" im Sinne von jemanden zusammenschlagen oder sonstwas (ich weiß ja nicht worauf du hinauswillst) darfst du ohnehin nicht, auch bei keinem x beliebigen "Zivilisten"; wäre das allerdings eine normale Person und selbige würde etwas machen oder von dir verlangen für das sie keine Rechtsgrundlage hat, so müsstest du dieser Handlung natürlich nicht nachkommen.

"Man sieht sich immer zweimal im Leben" ist sicher keine Beldidigung. Es könnte maximal eine Bedrohung nach § 241 stgb sein. Die Frage ist aber ob die Aussage gezielt genug war um zu sagen das du damit ein Verbrechen gegen den Polizisten bzw eine ihm nahestende Person verübst bzw das der Polizist das daraus schließen konnte. Dafür muss man natürlich die genauen Umstände und ggf sonstige stattfindende Handlungen kennen. Die Aussage an sich dürfte dafür imo kaum ausreichen. So oder so sehe ich aber den Sinn hinter einer solchen Aussage nicht: Helfen bzw irgendwas bringen wird dir diese in keinem Falle - ganz im Gegenteil.

Das ist eine sehr gute frage die ich siederum sehr lustig finde.

Wieso lustig?

Ganz einfach. Im Gesetz mit dem ich mich eig gut auskenne gibt es keinen Artikel zum Thema Beamtenbeleidigung und somit existiert es auch nicht. Du solltest aber trotzddm vorsichtig sei man weiß nie wie der staat sowas behandelt. Auserdem war es keine beleidigung sondern eher eine drohung.