Das was du meinst ist eine Transkription.

Schaue mal hier:

https://de.wikipedia.org/wiki/Japanische_Transkription

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An sich ist das strafrechtlich nicht zu beanstanden, im Einzelfall könnte man natürlich Dinge wie Beleidigung, Nötigung oder gar Körperverletzung (z.b. Brüllen ins Ohr) prüfen, aber im Regelfall dürfte da nichts davon zutreffen.

Ansonsten bliebe noch der dienstrechtliche Weg, aber auch dort wirst du bzw dein Freund wohl im Regelfall eher mäßigen Erfolg haben.

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