Was passiert nach der Ausbildung bei Bundespolizei (gehobener Dienst)

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Hallo A123mir,

wo Du herkommst ist eigentlich relativ unerheblich.

Die Bundespolizei ist eine Bundesbehörde und Du kannst dementsprechend auch nur bei der Bundespolizei anfangen und nicht bei der Bundespolizei NRW. Du kannst zum Ende des Studiums aber Verwendungswünsche wie z.B. Bereitschaftspolizei oder halt andere Tätigkeitsbereiche wie Standortwünsche angeben und mit etwas Glück kommst Du dahin, wo Du auch hin willst.

Das bedeutet. Du bewirbst Dich bei der Bundespolizei für den gehoben Dienst. Hast Du den dreitägigen Einstellungstest bestanden beginnst Du mit dem Dualen Studium an der Bundespolizeiakademie

Die dreijährige Laufbahnausbildung** wird in einem Studiengang an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl und Lübeck durchgeführt und wird von Fachpraktika im Bereich der Bundespolizei unterbrochen. Nach erfolgreich abgelegter Laufbahnprüfung bestehen in der Bundespolizei gute berufliche Entwicklungs- und Aufstiegsmöglichkeiten.

In der Akademie erfolgt dann das Studium, was folgende Punkte (leichte Abweichungen möglich, da sich der Text auf den mittleren Dienst bezieht, aber nicht großartig abweichen dürfte:

§ 5 Grundausbildung

(1) Die Grundausbildung vermittelt die für eine erfolgreiche Weiterführung der Ausbildung erforderlichen theoretischen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten und dient der Steigerung der körperlichen Leistungsfähigkeit.

(2) Die Grundausbildung umfasst

  1. die Wissensvermittlung in den Fächern

    a) Staats- und Verfassungsrecht/politische Bildung,

    b) Einsatzrecht (Polizei- und Ordnungsrecht, Strafrecht/Strafprozessrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht)/ Verkehrsrecht,

    c) öffentliches Dienstrecht,

    d) Führungslehre/Psychologie,

    e) Einsatzlehre/Polizeidienstkunde/Verkehrslehre,

    f) Kriminalistik,

    g) Deutsch und

    h) Englisch,

  2. die praktische Ausbildung in den Fächern

    a) Einsatzausbildung,

    b) Zwangsmitteleinsatz (Einsatztraining, Waffen- und Schießausbildung),

    c) Polizeitechnik und

    d) erste Hilfe,

  3. die Ausbildung im Fach Dienstsport einschließlich Schwimmen und Retten,

  4. ein Verhaltenstraining,

  5. Fragen der Berufsethik,

  6. eine Projektwoche und

  7. ein Informationspraktikum in Dienststellen der Bundespolizei.

(3) Die Vermittlung der theoretischen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten soll auf der Grundlage der in Absatz 2 Nr. 1 und 2 genannten Fächer fächerübergreifend in Handlungsfeldern polizeilicher Tätigkeiten erfolgen.

§ 6 Leistungsanforderungen

(1) Während der Grundausbildung sind in den Fächern

  1. Staats- und Verfassungsrecht/politische Bildung,

  2. Einsatzrecht/Verkehrsrecht,

  3. öffentliches Dienstrecht,

  4. Führungslehre/Psychologie,

  5. Einsatzlehre/Polizeidienstkunde/Verkehrslehre,

  6. Kriminalistik,

  7. Deutsch,

  8. Englisch,

  9. Polizeitechnik,

  10. Dienstsport,

  11. Einsatzausbildung und

  12. Zwangsmitteleinsatz Leistungsnachweise zu erbringen.

(2) Leistungsnachweise sind

  1. schriftliche Aufsichtsarbeiten,

  2. Leistungstests in schriftlicher und mündlicher Form sowie

  3. praktische Überprüfungen.


Und wie bereits oben angeführt erfolgen neben dem Studium welches hauptsächlich in Lübeck stattfindet, Praktika im

  • bahnpolizeilichen Bereich

  • grenzpolizeilichen Bereich

  • Luftsicherheitsbereich, sprich am Flughafen

  • im Verband, sprich Einsatzhundertschaft

statt. Hier kann man auch Wünsche angeben, wo man das Praktikum gerne machen will. Dem wird oftmals auch zugestimmt.


Wenn Du das duale Studium erfolgreich hinter Dich gebracht hast erhältst Du Deine feste Stelle.

Auch hier kannst Du Verwendungswünsche angeben. Leider zeigt die Erfahrung, das diesen Wünschen oftmals nicht entsprochen wird, sondern dass Dich der Dienstherr da einsetzt wo er gerade Leute braucht.

Die die jetzt gerade fertig geworden sind, sind zum Beispiel fast alle ohne Ausnahme nach Frankfurt am Main versetzt worden.

Dagegen kann man sich auch nicht wirklich wehren, den bereits zu Einstellungsbeginn musst Du dafür Unterschreiben, dass Du bereit bist bundesweit eingesetzt zu werden.

Also drauf verlassen würde ich mich nicht unbedingt da drauf, dass Du nach der Ausbildung bzw. nach dem Studium eine Stelle in NRW erhältst.

Schöne Grüße
TheGrow

Auf der Polizeischule bleibst du ganz sicher nicht. Was sollst du denn da noch, wenn die Ausbildung beendet ist? Vielleicht schickt man dich dann in den Vor-Ruhestand?

A123mir 
Fragesteller
 07.12.2014, 14:41

Ich hab auch nicht gefragt, ob ich dort bleibe!!!!!

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DerHans  07.12.2014, 14:42
@A123mir

Wenn du schon dort bist, warum fragst du nicht dort?

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