Was passiert mit Urnen aus Kunststoff oder Keramik nach Ablauf der Liegezeit?

2 Antworten

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Moin,

Urnen aus Kunststoff dürfen nicht in der Erde beigesetzt werden.

Aschenkapseln sind immer aus Metall, das sich bekanntlich durch Korrosion zersetzt, oder natürlichen, verrottbaren Stoffen (z.B. Friedwald-Aschenkapseln).

Keramikurnen, die in der Erde beigesetzt werden dürfen, sind nicht hartgebrannt, so daß sie feinste, nicht sichtbare Poren aufweisen, in die Wasser dringen kann, so daß diese Keramik auch "zerbröselt". Diese Keramikurnen müssen extra ein Zertifikat der Bundesanstalt für Materialprüfung haben, daß dem auch so ist - ansonsten werden sie nicht beigesetzt.

Was die in Erwägung gezogene Grabbeigabe in der Überurne angeht - natürlich sollte sich soetwas auch zersetzen....

Haben sich derartige Beigaben nicht zersetzt/sind nicht verrottet, werden sie, wenn die Grabstelle erneut vergeben wurde und ein weiterer Beisatz vorbereitet, im Müll entsorgt.

Allerdings werden die wenigsten Gräber nach Ablauf der Ruhefrist gleich erneut vergeben - Angehörige verlängern ihr Nutzungsrecht z.B. oder pflegen die Grabstelle ohne dies weiter, so daß Friedhofsverwaltungen die Stellen nicht gleich neu vergeben.... da ist vieles möglich nach zwanzig Jahren.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung