Hallo Sando,

die Sachlage ist höchst einfach - auch, wenn sie sich Dir gerade nicht von dieser Seite zeigt:

  1. Verantwortlich ist der/die Inhaber/in des Nutzungsrechtes an der Grabstelle PUNKT
  2. Sollte das Nutzungsrecht an dieser Grabstelle qua Erbe an Dich übergegangen sein, wüßtest Du wohl davon....
  3. Derartiges nicht telefonisch debattieren - wie oben bereits erwähnt, hat es sich ein/e Mitarbeiter/in der zuständigen Verwaltung da augenscheinlich sehr einfach gemacht und "den Erstbesten" mit gleichem Nachnamen in der näheren Umgebung "zu verhaften versucht" - also SCHRIFTLICH widersprechen und die Einspruchsfrist (ist hoffentlich angegeben in dem dubiosen Anschreiben, ansonsten eben so schnell wie möglich) beachten.
  4. Übrigens werden von Nutzungsberechtigten regelmäßig der komplette Name und Adresse, meist sogar das Geburtsdatum (falls mal wer umzieht und vergißt, seine neue Adresse dort anzugeben) erfaßt - sollte diese Behörde dabei zu schlampig gewesen sein und nicht alle Angaben aufgenommen haben, ist das ihr Problem, aber nicht Deins - im Zweifelsfalle läge die Nachweispflicht, Du seiest der Nutzungsberechtigte, bei ihnen und nicht bei Dir, daß Du es nicht bist!

Am besten, Du schreibst den Widerspruch gleich an den/die entsprechenden Amtsleiter/in, damit nicht der/die nicht adäquat arbeitenden Behördenmitarbeiter/in das gleich wieder auf den Tisch kriegt, sondern ob seiner/ihrer miesen Arbeit vielleicht sogar einen Rüffel "von oben"....

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Hallo TatthiMau,

da weiß ich nicht, ob eher zum Tode Deines Vaters oder dazu zu kondolieren, "weil mein Vater mich nie gut behandelt hat"....

Den entscheidenden Satz hast Du selbst geschrieben: "Ich will zwar selbst auch nicht hin"....

"Eine Art Pflicht, da ich ja auch das Erbe antreten werde", gibt es nicht.

Hast Du andererseits Bedenken, "daß man über Dich schlecht spricht", Deine Mutter vielleicht sogar andere Trauergäste "aufhetzt", so nach dem Motto "das Erbe nimmt er/sie, kommt aber nicht einmal, um ihm die letzte Ehre zu erweisen" und möchtest solches verhindern, dann geh' hin, halte Dich aber betont abseits.

Ist Dir derartiges allerdings egal, geh' nicht hin, da Du es 1. selbst nicht willst und so 2. einen Affront Deiner Mutter gegenüber vermeidest.

Alles Gute für Dich!

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Ob dies "bei Beerdigungen angebracht" ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Man bringt seine Wertschätzung gegenüber der verstorbenen Person zum Ausdruck - egal mit welchen Anzahl Blumen....

Aber das war ja nicht Kern der Frage - der Grund, eine ungerade Anzahl von Blumen zu verschenken kommt aus der Historie, ist sicher den meisten Menschen unbekannt bis egal und wird, obwohl längst überholt, einfach nicht hinterfragt:

Diese Tradition stammt aus Frankreich. Früher wollte man damit zeigen, dass die Blumen nicht auf dem Markt gekauft worden waren. Während Blumen auf dem Markt nämlich immer in gerader Anzahl angeboten wurden, verkauften sie die Blumengeschäfte, die sich von den Marktfrauen abheben wollten, in ungerader Anzahl. Der Brauch, eine ungerade Anzahl Blumen zu schenken, hat sich bis heute gehalten. Allerdings nur dann, wenn die Blumen auf den ersten Blick zählbar sind.

Übrigens läßt sich eine ungerade Anzahl von Blumen in einer Vase für viele Menschen auch "schöner arrangieren".... andererseits dürfte mancher/m dies aber herzlich egal sein, insofern auf Deine Frage ein klares JEIN.

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Moin Imaook,

ich weiß zwar nicht, was Du mit "berufsbegleitend kommt für mich nicht in Frage" meinst, aber prinzipiell geht es schon so - Du bewirbst Dich bei Bestattern, legst am besten auch gleich offen, daß Du die Berufsschule in Bad Kissingen absolvieren möchtest und hoffst auf eine Zusage.

In Bad Kissingen ist die Ausbildung "blockweise", also immer mehrere Wochen zusammenhängend organisiert. Bist Du nicht dort, ist Praxis im Ausbildungsbetrieb angesagt. Dies wird in der Anfangsphase höchstwahrscheinlich mit festen Arbeitszeiten organisiert, aber bald wirst Du auch Schichten, Nacht- und Wochenendarbeit haben - wenn Du z.B. das Abholen von Verstorbenen lernst.

Der ganze Bürokram - Buchhaltung, Betriebswirtschaft, Marketing, Beratungsgespräch, Bestattungsvorsorge etc. findet natürlich Mo-Fr zu üblichen Bürozeiten statt.

Möglicherweise hast Du bzw. hat Dein Gesprächspartner während des Praktikums mit "festen Arbeitszeiten" ja auch gemeint - nicht nur ein Minijob bzw. als Aushilfe - diese sind in der Branche zwar verbreitet, für eine Ausbildung aber tatsächlich zu wenig.

Ich wünsche Dir viel Glück - es ist ein abwechslungsreicher und anspruchsvoller Beruf, dem nicht jede/r gewachsen ist.

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Ja das passt so

Meine herzliche Anteilnahme zu Deinem/Euren Verlust.

Es ist immer gut, bei der Verabschiedung eines geliebten Menschen selbst mitzuwirken - das nennt sich auch "aktive Trauerarbeit".

Deine Umsetzung des Vorschlages ist eine schöne, individuelle Geste, auch ästhetisch (Farbwahl) gut überlegt und dem Anlaß angemessen.

Alles Gute für Dich.

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Hallo FredForster,

ich denke, am besten ist es, bei der einfachen Wahrheit zu bleiben - mit der Bitte um Verständnis könntest Du sagen, Du möchtest die verstorbenen Person in Erinnerung behalten, wie Du sie zu Lebzeiten gekannt hast und das gelänge nicht mehr, würdest Du zu der offenen Aufbahrung erscheinen.

Jeder vernünftige Mensch kann diesem Argument folgen und es ist nicht pietätlos.

An Trauerfeier/Beisetzung kannst Du ja dann teilnehmen und hälst Dich, so lange der Sarg noch offen ist, im Hintergrund, etwas abseits oder - sollte die offene Aufbahrung in einem separaten Raum stattfinden - bleibst Du einfach vor der Tür.

Das zeigt allen, daß Dir die/der Verstorbene nicht gleichgültig ist, Du aber für Dich Grenzen setzt. Das dürfte niemand übel nehmen oder "in den falschen Hals kriegen".

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Hallo Honey,

dieses Lied klingt sehr gut und auch dem Anlaß entsprechend.

Eines aber solltest Du Dir vorher genau überlegen - kannst Du es auch spielen?

Damit meine ich natürlich nicht, ob Du es eingeübt hast, sondern Deine emotionale Verfaßtheit bei der Trauerfeier.... manche sind dann doch derart überwältigt von der Trauer und dem Schmerz über den Verlust, den sie mit dem Tode der Person erleiden müssen, daß sie vorbereitete Reden nicht mehr halten können oder eben auch ein Instrument nicht mehr spielen....

Ich will hier nicht den Teufel an die Wand malen, halte dies aber sehr wohl für wichtig und deshalb bedenkenswert.

Meine herzliche Anteilnahme Dir und Deiner Familie und alles Gute.

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Hallo,

ich finde Dein Anliegen, Ihr helfen, sie trösten zu wollen klasse - vielleicht schreibst Du Ihr statt der "üblichen" Standardkarte einen (handschriftlichen) Brief und schilderst einfach, wie nahe Dir ihr Leid geht und, daß Du in Gedanken bei ihr bist, wo es jetzt gerade nicht persönlich geht - Du gern mal mit Ihr telefonieren würdest.... eher "normale" Sachen eben, die aber mehr sagen und besser helfen, als so abgeklapperte Trauersprüche....

Geld, eine so genannte Kranzspende, kann man beilegen, muß man nicht - wenn, dann nicht mehr als 20,-€, damit es nicht zu protzig wirkt.... sollte doch eher eine Geste sein und nicht ausdrücken, man denke, die Person sei bedürftig.

Den Brief kannst Du in einen Blumentopf stellen - z.B. mit einer Phalaenopsis und neben Ihrer Tür platzieren. Am besten schreibst Du Deine eigene Telefonnummer gleich mit rein, damit sie merkt, daß es Dir ernst ist.

Alles Gute Euch.

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Hallo,

es tut mir wirklich leid, daß Ihr Euch nach einem Verlust mit derartigen Problemen herumschlagen müßt - die Polemiken, die hier teilweise abgesondert worden sind und das gepflegte Halbwissen aber erschrecken mich....

Also:

  1. Kosten für Miete und Ausbildung müssen selbstverständlich berücksichtigt werden - prüft also die Berechnung im Bewilligungsbescheid dahingehend und legt ggf. Widerspruch ein.
  2. Erbe ausschlagen oder nicht ist für Bestattungskosten völlig irrelevant.
  3. Der Bruder Deines Freundes ist GENAUSO BESTATTUNGSPFLICHTIG, WIE ER - so er denn auch ein Sohn der Verstorbenen ist - das heißt, auch er muß an das gleiche SozAmt einen Antrag auf Kostenübernahme stellen, alle Unterlagen beibringen ud schon könnte eventuell die nächsten 1.000€ bewilligt werden....
  4. "Das Kind liegt ja offensichtlich bereits im Brunnen" - aber der Bestatter hätte Euch echt den Hinweis geben sollen, ERST einen Antrag auf Kostenübernahme zu stellen und DANACH den Bestattungsauftrag IM RAHMEN DES SOZAMTES zu erteilen (natürlich nur, sofern Ihr mit ihm über die finanzielle Situation geredet habt) UND - das Sozamt hätte Euch darauf hinweisen sollen, daß auch der Bruder einen Antrag stellen soll.... also - Bruder Antrag stellen und Bestatter ein bißken an der Ehre kratzen und ggf. einen Nachlaß von zwei-/dreihundert Euro einfordern.
  5. Kredit aufnehmen sollte die letzte Option sein.

Ist wirklich 'ne besch....eidene Situation - ich wünsche Euch viel Kraft.

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Moin,

Urnen aus Kunststoff dürfen nicht in der Erde beigesetzt werden.

Aschenkapseln sind immer aus Metall, das sich bekanntlich durch Korrosion zersetzt, oder natürlichen, verrottbaren Stoffen (z.B. Friedwald-Aschenkapseln).

Keramikurnen, die in der Erde beigesetzt werden dürfen, sind nicht hartgebrannt, so daß sie feinste, nicht sichtbare Poren aufweisen, in die Wasser dringen kann, so daß diese Keramik auch "zerbröselt". Diese Keramikurnen müssen extra ein Zertifikat der Bundesanstalt für Materialprüfung haben, daß dem auch so ist - ansonsten werden sie nicht beigesetzt.

Was die in Erwägung gezogene Grabbeigabe in der Überurne angeht - natürlich sollte sich soetwas auch zersetzen....

Haben sich derartige Beigaben nicht zersetzt/sind nicht verrottet, werden sie, wenn die Grabstelle erneut vergeben wurde und ein weiterer Beisatz vorbereitet, im Müll entsorgt.

Allerdings werden die wenigsten Gräber nach Ablauf der Ruhefrist gleich erneut vergeben - Angehörige verlängern ihr Nutzungsrecht z.B. oder pflegen die Grabstelle ohne dies weiter, so daß Friedhofsverwaltungen die Stellen nicht gleich neu vergeben.... da ist vieles möglich nach zwanzig Jahren.

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Moin,

mit Deinem Alter hast Du schon einmal eine gute Voraussetzung - Bestatter bilden lieber "reifere" junge Leute aus, die dann auch schon ein wenig mehr Lebenserfahrung haben....

Zum Berufsbild gehört:

  • Abholung der Verstorbenen am Sterbeort (Wohnung/Krankenhaus) oder aus der Rechtsmedizin - das heißt schon einmal - schwere körperliche Arbeit
  • Bestattungsberatung mit den Angehörigen - sehr anspruchsvolle psychische UND Verkaufsarbeit (wie soll bestattet werden, wo, mit welchen Ritualen etc., Verkauf der passenden Handelswaren (Sarg, Urne, Trauerkarten, ggf. Blumen u.ä.m) und der Dienstleistungen (die eigenen z.B. Kondolenzdienst, Dekoration der Trauerhalle sowie möglicherweise Redner, Musiker, Traueranzeigen in Zeitungen...))
  • hygienische Grundversorgung (säubern - z.B. von Ausscheidungen, reinigen und verschließen SÄMTLICHER Körperöffnungen - Nase, Ohren, Mund (wird zugenäht), After, Scheide und Harnröhre bei Frauen werden tamponiert, Penis abgebunden - einsetzen von Augenschalen (damit diese beim Austrocknen nicht einfallen)), ggf. tanatopraktische Maßnahmen wie Gesichtsrekonstruktion nach Unfällen und bekleiden mit Talar oder eigener Kleidung (wenn noch möglich - bei Unfallopfern nicht generell gegeben),
  • herrichten des Sarges - also auskleiden mit Sargausschlag, anbringen der Griffe und Verschlüsse
  • einbetten in den Sarg
  • Transport desselben zum Friedhof oder Krematorium
  • auf dem Friedhof ggf. Grabmacherarbeiten - öffnen der Gruft (bei Erdbestattung auch schon mal mit dem Spaten oder einem Kleinbagger, abstützen der Seitenwände etc.), senken von Sarg oder Urne, schließen der Gruft
  • vorher bzw. parallel: Todesanzeige bei den Meldebehörden, einholen der Bestattungsgenehmigung, je nach dem, wie weit der Service reicht - abmelden von Renten, Krankenkasse, Zeitungsabos etc.
  • nach der Beisetzung ansprechen der Angehörigen auf Danksagungskarten
  • Abrechnung des Trauerfallauftrages und falls nötig (sehr selten) Einleitung gerichtlicher Schritte, wenn nicht gezahlt wird
  • außerhalb dieses ganzen Kapitels gehört dazu natürlich auch die Beratung zu Lebzeiten, wenn jemand für sich selbst die Bestattung schon regeln will (Bestattungsvorsorgevertrag) einschließlich der Beratung zur Finanzierung desselben und ggf. der Abschluß einer Sterbegeldversicherung

Die beruflichen Anforderungen sind besonders in Kleinstädten/Dörfern besonders breit gefächert. In Großstädten gibt es auch Bestattungsfuhrunternehmen und ähnliche Dienstleister, die den Part "direkte Arbeit am/mit dem Verstorbenen und dem Sarg", sowie das Gruften anbieten, so daß der Bestatter dann "nur" die Beratungs- und Organisationsaufgaben sowie alles rund um die Trauerfeierlichkeiten übernimmt.

Paß also auf, daß Du beim Praktikum ALLE Facetten des Berufes erlebst....

Wie Du dann mit allem umgehst, ob Du Albträume bekommst oder es "gut wegsteckst", liegt ganz maßgeblich daran, wie weit Du in der Lage bist, zu realisieren, daß es nicht DEIN Angehöriger ist, um den es geht - Hinterbliebene wollen gar nicht, daß Du mit ihnen mittrauerst - wäre auch unglaubwürdig - sie möchten freundlich und kompetent beraten sowie nicht "über'n Tisch gezogen" werden - bekommst Du das hin, sind sie Dir regelrecht dankbar und es kommt vor, daß sie Dich noch wegen Deiner schweren Arbeit bedauern, obwohl sie gerade den Trauerfall haben....

Viel Erfolg!

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Guten Tag Anisstern,

jede/r die/der bei einem Bestattungsinstitut arbeitet, nennt sich in aller Regel kurz und schmerzlos Bestatter/in. Diese Bezeichnung umreißt das Berufsbild/Tätigkeitsfeld, dazu muß man nicht "der Chef" sein.

Bestattungsfachkraft ist nur die/der, welche/r die Ausbildung mit Berufsschule etc. erfolgreich mit bestandener IHK-Prüfung in Theorie und Praxis (wie bei jeder anderen Lehrausbildung) absolviert hat und daher diese Berufsbezeichnung tragen darf.

Übrigens gehört zur Ausbildung und in Kleinstädten bzw. ländlichen Gegenden das Öffnen und Schließen der Gruft (was hier kurz mit "baggern" bezeichnet worden ist, sehr oft aber auch noch traditionell mit Schaufel erledigt werden muß - z.B. aus Platzgründen) und auch die Überführung Verstorbener, deren Einsargung etc. sehr wohl dazu.

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Hallo mulano,

ich muß hier ganz dringend mal einiges klar stellen:

Wo meinst Du wählen die meisten die Erdbestattung - in Bayern? Ja. In Berlin - nein. Auf dem Lande - eher. In Großstädten - eher nicht - außer Bayern.... Glaubensfragen, Traditionen etc. spielen hier eine maßgebliche Rolle (inzwischen auch die Kosten) und dazu wurde hier einiges Richtige geschrieben.

Auch zu den unterschiedlichen Ruhefristen, die teilweise (in anderen Ländern) übrigens unbegrenzt sind, steht hier schon verschiedenes.

ABER:

  1. Natürlich entsteht bei der Einäscherung zunächst mal hauptsächlich Asche. Größere, nicht vollständig verbrannte Knochen(teile) kommen in eine Knochenmühle und dann auch noch mit zur Asche - also gibt es auch Kochensplitter.
  2. Nach abgelaufener Ruhefrist, wenn auf der Stelle eine erneute Beisetzung stattfinden soll, WIRD KEIN KNOCHEN AUS DER ERDE GEHOLT - so es denn eine Erdbestattung gewesen ist - VERBRANNT UND IN EINER FRIEDHOFSECKE ANONYM BEIGESETZT - Horrormärchen!

       In Erdgräbern vor einer erneuten Beerdigung aufgefundene Knochen kommen in eine Gebeinkiste (so eine Art Minisarg) und werden in der gleichen Grabstelle tiefer wieder beigesetzt - Erde drüber und darauf kommt der neue Sarg.

Mit Resten von Urnen wird ähnlich verfahren.

3. Bestattungswünsche für einen selbst ins Testament zu schreiben, ist eine denkbar ungünstige Variante - wenn das nicht gefunden oder wegen Behördenlaufzeiten vielleicht erst nach Wochen eröffnet wird, ist die Bestattung meist schon erledigt.

Hat man Vorstellungen, wie die eigene Bestattung ablaufen soll, bespricht man die am besten mit einem Bestatter, es wird alles schriftlich fixiert, auch (ganz wichtig - weil sonst nicht garantiert) die finanzielle Absicherung bereits geklärt, die Angehörigen davon informiert, daß man soetwas gemacht hat - alle 4-5 Jahre mal mit dem Bestatter überarbeitet (Wünsche ändern sich, Preise ändern sich....) und dann wird man auch so bestattet, wie man selbst will.

Wie gesagt - Deine Frage - so arg allgemein gestellt, läßt sich nicht pauschal beantworten.

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Hallo Kabeltante,

es tut mir leid - für die Familie Eures Freundes in erster Linie, aber natürlich auch für Euch - Freunde können einem genauso fehlen, wie Familienangehörige....

Selbstverständlich kannst Du die Sonnenblume mitnehmen.

Du mußt auch keine Schilder, Schleifen oder sonstwas als Erklärung für andere (die das höchstwahrscheinlich ohnehin nicht lesen würden) ranhängen.

"Jahreszeitlich korrekte" Blumen sind nicht nötig - überhaupt - was nimmt man dann im Winter....

Es gibt nur drei Prämissen

  • paßt es zum Verstorbenen - ja
  • ist es angemessen - ja
  • drückt es Deine Gefühle aus - ja

Alles andere ist ohne jede Bedeutung (also z.B. ob der Verstorbenen eine "besondere Beziehung" zur Sonnenblume hatte und, daß sie schnell verwelken wird - im Gegenteil - die Vergänglichkeit ist ja gerade das, was jeder Friedhof "lebt"....)

Ich wünsche Dir und den Angehörigen viel Kraft für den schweren Gang und die folgende Zeit. Möge es Euch gelingen, mit diesem Verlust leben zu lernen....

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Hallo noblehostel,

die bereits gegebenen Antworten beziehen sich mehr oder weniger alle auf das hier und heute.

Traditionell ist es so, daß - jedenfalls in sich als christlich gebenden Gebieten - die Friedhöfe gesegnet worden sind. Man wurde "in heiliger Erde" oder "auf heiligem Boden" bestattet.

Selbstmördern allerdings und Verbrechern oder gar Andersgläubigen egal welcher Religion wurde dieses Privileg "natürlich" vorenthalten, ihre Seelen hatten dann auch nicht die Hoffnung auf "Erlösung im Himmelreich".

 Diese Ausgrenzung im wahrsten Sinne des Wortes klappt natürlich nur durch "Grenzen", wenn also um den "Gottesacker", wie Friedhöfe dereinst auch oft genannt worden sind, irgendeine Art von Begrenzung existiert. Hecken müssen dauernd gewässert und beschnitten werden, Mauern und Zäune sind einfach pflegeleichter und langlebiger.

Vandalen, Grabräuber und einfach pietätlose, dumme Menschen hat es natürlich immer gegeben und die lassen sich auch nicht durch einer wie auch immer geartete Einfriedung von ihrem Tun abhalten....

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Hallo BEMO,

nach 9 Monaten ist vermutlich sehr vieles noch da, nach 2 Jahren zumindest das Skelett. Große Knochen u.a. Beckenknochen oder die Schädeldecke oder Teile davon kann man nach vielen Jahren noch auffinden, wenn die Gruft, z.B. wegen einer erneuten Beerdigung geöffnet wird.

Daß Särge so gebaut sind, daß sie möglichst schnell zusammenbrechen stimmt nicht. Tun sie es wirklich schon beim Schließen der Gruft, ist meist das Erdreich neben dem Sargunterteil, dessen "Wände" ja schräg von der Wand der Gruft weg verlaufen, nicht richtig verfüllt worden - ansonsten ist nämlich gar kein Platz für's sofortige Zusammenbrechen.

Es gibt Särge, die aus 36mm dickem Eichenholz bestehen - die brechen auch in 20 Jahren kaum zusammen. Außerdem haben die für die Erdbestattung vorgesehenen Särge oft extra Kantenverstärkung.

Neben der Bodenbeschaffenheit kommt es auf die Gieß-/Regenhäufigkeit und -menge an. Die Särge befinden sich allerdings auf ca. 1,20 Metern unter der Erde - da muß schon sehr viel Wasser drauf, damit es in der Tiefe noch ankommt.

Sicher verwesen die Weichteile (also das Fleisch) schneller - bei den Knochen dauert's aber.

In extrem nassen Böden (Lehmschicht drunter - Wasser kann schlecht abfließen oder allgemein hoher Grundwasserstand) kann auch eine so genannte Wachsleiche entstehen - da verwest gar nix.

Diese Frage läßt sich also nicht so pauschal beantworten, wie mach eine/r sich das wünscht.


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Hallo AdmiralKirk, ich vermute mal, Du meinst nicht wirklich "wieder aufsteht", sondern "sich aufrichtet".

Dieser Vorgang - eigentlich ist es ein Zusammenkrümmen, weil Muskeln bzw. Sehnen zusammengezogen werden - tritt eigentlich nur bei plötzlicher, sehr starker, nicht gleichmäßiger Hitzeeinwirkung auf.

Daher ist er in Krematorien eher nicht zu beobachten, weil es sich dort um eine gleichmäßige Hitzeentwicklung handelt.

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Hallo AdmiralKirk, das ist bei den Särgen wie bei jedem anderen Produkt - es gibt billig - also niedriger Preis für wenig Qualität, Durchschnitt - durchschnittliche Qualität für durchschnittlichen Preis und hochwertig - sehr gute Qualität für höhere Preise.

Dies betrifft sowohl das Material (z.B. zusammengepreßte Holzspäne, Kiefern- oder Pappelholz, Eiche oder Nußbaum - um mal in den drei Kategorien zu bleiben) als auch die Verarbeitung/Konstruktion (5-10mm "Brettdicke", 10-20 oder 20-35mm/getackert, verleimt und geschraubt, verleimt, geschraubt und mit Kanten-/Eckenverstärkung in Sargunter- und Oberteil).

Haben die Hinterbliebenen also kein Geld, muß vielleicht sogar das Sozialamt einspringen oder sind sie schlicht geizig, wird der Sarg schneller einbrechen (manchmal schon, bevor die letzte Schippe Sand drauf ist - immerhin reden wir hier von 2-3 Tonnen).

Ein hochwertiger Sarg dagegen wird, wie Du schon festgestellt hast, lange nicht "nachgeben".

Es kommt allerdings zusätzlich und ganz maßgeblich darauf an, wie das Friedhofspersonal verfüllt: Achten sie darauf, daß unter den meist abgeschrägten Seiten des Sargunterteils die Erde gut verfüllt ist, stabilisiert dies den Sarg zusätzlich und er hat gar keinen Platz, um so schnell einzubrechen.

Ist an den Seiten schlecht verfüllt, kann er natürlich viel leichter einbrechen, weil da einfach Platz ist, wo er "hin kann".

Also irgendwie wieder ein Qualitätskriterium - wenn auch von der Arbeit des Friedhofspersonals (oder wer immer die Gruft verfüllt).

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Hallo Tanja, ich kann mir vorstellen, daß das schwer für Dich ist. Es gibt mehrere Möglichkeiten, wobei Dir keine/r Auskunft geben MUß, aber irgendwer wird's sicher tun:

1. Frag beim zuständigen Standesamt, welcher Bestatter den Todesfall angezeigt hat und dann eben diesen Bestatter.

2. Wenn es ein "Armenbegräbnis" - ich nehme mal an - Sozialbestattung - war, weiß das zuständige Sozialamt, auf welchem Friedhof er liegt - die haben nämlich die Rechnung bezahlen müssen.

3. Selbst das Pflegeheim könnte wissen, wo er bestattet worden ist, auch die zuständige Kirchengemeinde, so er einer Religionsgemeinschaft angehört hat.

4. Sollte die Stadt nur eine Friedhofsverwaltung haben, kannst Du Dich auch bei dieser erkundigen - haben sie verschiedene, bleibt Dir nur, ausdauernd zu sein und alle abzutelefonieren.

Natürlich ist es auch möglich, daß er nicht in der Stadt, wo er zuletzt gelebt hat, bestattet worden ist - aber das kannst Du, wenn 1. klappt, auch herausbekommen.

Nur, wenn Dein Stiefsohn bei Verwaltungen (Standesamt/Friedhof) oder dem Bestatter ausdrücklich eine Auskunftssperre angeordnet hat, wird es schwer werden.

Ich drücke Dir jedenfalls ganz fest die Daumen, daß Du Erfolg hast und dadurch einen Abschluß finden kannst.

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Hallo Unpronounceable, sicher ist dieser Wunsch (noch) selten, aber durchaus nicht ungewöhnlich.

Du hast zwar nur einen schwarzen ANZUG, aber ganz sicher noch viele andere Kleidungsstücke, die nicht alle nach Hawaihemd aussehen.

Wenn die Sachen sauber und heil (also nichts ausgefranstes, mit Dreiangeln oder fehlenden Knöpfen) sind, kannst Du doch vielleicht ein Paar Jeans mit einem einfarbigen oder dezent gemusterten Hemd, Pullover oder T-Shirt eventuell dazu passender Krawatte (oder auch ohne) und - schon wegen der Temperaturen - einer Übergangsjacke oder einem Mantel tragen.

Und wenn Du nur Jeansjacken und Holzfällerhemden hast, ist das in diesem konkreten Fall immer noch besser, als besagter schwarzer Anzug.

Es gibt zunehmend Menschen, denen wichtiger ist, daß und wer sie bei ihrem letzten Gang begleitet, als Äußerlichkeiten.

Vielleicht wußte die Person auch einfach, daß sich nicht jede/r nur aus Anlaß einer/ihrer Beerdigung eine schwarze Garderobe zulegen kann und hat diesen Menschen die Scham, sich das nicht leisten zu können, ersparen wollen.

Oder sie meinte, daß Schwarz einfach nicht zu ihrem Naturell paßt und man sich so an sie erinnern solle, wie sie im Leben gewesen sei und nicht nur traurig sein, daß sie nun nicht mehr leibhaftig, sondern nur noch in den Gedanken der Hinterbliebenen existiere.....

Da gibt es viele Möglichkeiten. Das Wichtigste ist zweifellos die Respektierung des letzten Willens dieser Person, den sie ja nicht umsonst hinterlassen und kundgetan hat.

Ich wünsche Dir viel Kraft für diesen schweren Gang und die nachfolgende Zeit.  

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