Hallo Sando,
die Sachlage ist höchst einfach - auch, wenn sie sich Dir gerade nicht von dieser Seite zeigt:
- Verantwortlich ist der/die Inhaber/in des Nutzungsrechtes an der Grabstelle PUNKT
- Sollte das Nutzungsrecht an dieser Grabstelle qua Erbe an Dich übergegangen sein, wüßtest Du wohl davon....
- Derartiges nicht telefonisch debattieren - wie oben bereits erwähnt, hat es sich ein/e Mitarbeiter/in der zuständigen Verwaltung da augenscheinlich sehr einfach gemacht und "den Erstbesten" mit gleichem Nachnamen in der näheren Umgebung "zu verhaften versucht" - also SCHRIFTLICH widersprechen und die Einspruchsfrist (ist hoffentlich angegeben in dem dubiosen Anschreiben, ansonsten eben so schnell wie möglich) beachten.
- Übrigens werden von Nutzungsberechtigten regelmäßig der komplette Name und Adresse, meist sogar das Geburtsdatum (falls mal wer umzieht und vergißt, seine neue Adresse dort anzugeben) erfaßt - sollte diese Behörde dabei zu schlampig gewesen sein und nicht alle Angaben aufgenommen haben, ist das ihr Problem, aber nicht Deins - im Zweifelsfalle läge die Nachweispflicht, Du seiest der Nutzungsberechtigte, bei ihnen und nicht bei Dir, daß Du es nicht bist!
Am besten, Du schreibst den Widerspruch gleich an den/die entsprechenden Amtsleiter/in, damit nicht der/die nicht adäquat arbeitenden Behördenmitarbeiter/in das gleich wieder auf den Tisch kriegt, sondern ob seiner/ihrer miesen Arbeit vielleicht sogar einen Rüffel "von oben"....