was muss ich der Grundsicherung von meinem Gasguthaben zurück zahlen?

4 Antworten

Wenn das Wasser auch durch Gas erwärmt wird, dann kommt das zu den Heizkosten und ergibt für die Oma 90,13 Euro im Monat.

Da die Warmmiete im Regelfall dann durch 2 Personen geteilt wird, würde das bei 2 Personen dann 180,26 Euro ergeben.

Macht also bei einem gezahlten monatlichen Abschlag von 238 Euro einen Differenzbetrag von 57,74 Euro pro Monat.

Nun müsste man diesen Betrag Mal die Monate nehmen, ab wo der Enkel diese 238 Euro an Abschlag gezahlt hat.

Angenommen das wären 5 Monate gewesen, also im Abrechnungszeitraum, dann käme man auf 288,70 Euro und die stünden dann schon einmal dem Enkel zu, egal ob es sich um das Jobcenter oder das Sozialamt handelt.

Denn er hat ja freiwillig mehr Abschlag gezahlt, er bzw.die Oma muss es dem Sozialamt nur nachweisen und das muss sie mit der Abrechnung in Kopie machen, denn darauf steht ja was an monatlichem Abschlag gezahlt wurde und das Sozialamt weiß was die Oma bekommen hat.

Der Differenzbetrag von dem was der Enkel von sich aus mehr gezahlt hat, bis zum Guthaben der BK - Abrechnung muss dann durch 2 Personen geteilt werden.

Dieser Betrag darf dann das Sozialamt mindernd auf die Leistungen für die Unterkunft bei der Oma angerechnet werden.

Ich denke nicht, dass ich da einen Denkfehler in meiner Antwort habe.

Das Guthaben gehört dem Amt ist bei Hartz4 genauso. Die haben es bezahlt und es wurde nicht benötigt also holen sie es zurück.

Wenn die Gasrechnung im Rahmen der "Kosten der Unterkunft" von offizieller Seite gezahlt wird, wird auch ein evtl. Guthaben wieder an diese öffentliche Stelle ausgezahlt.

Soweit ich weiß muss alles zurückgezahlt werden, da das Sozialamt die Grundsicherung abdeckt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung