Was kostet ein Schimmelgutachten?
Ich habe vor knapp fünf Jahren angebaut. Mit Baugenehmigung, Architektin, Bauleitung und diversen Baufirmen. Ich habe heute entdeckt, dass ich in meinem Wohnzimmer (das ist der Neubau) auf mehreren Metern schwarzen Schimmel hinter der Fußbodenleiste habe und zwar an einer Außenwand. Ich gehe davon aus, dass das eklatanter Pfusch am Bau ist. Entweder ist die Wärmedämmung an der Stelle nicht korrekt oder die Horizontalsperre ist fehlerhaft.
Ich würde gerne einen Gutachter fragen, weiß aber nicht mit welchen Kosten ich rechnen muss. Ich weiß aber, dass das teuer ist.
Wie lange hat man überhaupt Gewährleistung? Wann endet die? Kann ich überhaupt noch klagen?
Wie aussichtsreich wäre überhaupt eine Klage? Ich vermute, dass es schwierig ist, den Mangel nachzuweisen.
Hat jemand Erfahrung damit?
P.S. Das Wohnzimmer ist mein Austritt zum Garten und die Tür steht meist offen, also handelt es sich nicht um ein Lüftungsproblem. Der Schimmel befindet sich auch direkt neben der Tür, da wo am meisten gelüftet wird. Der Schimmel befindet sich unmittelbar an der Außenbrüstung ca. 10 cm unterhalb der beiden sehr großen Heizkörper die da hängen - also ist es kein Heizungsproblem. Der Estrich hat über ein Jahr offen gestanden, bevor da Parkett drüber gelegt wurde, also sollte jedwede Feuchtigkeit entwichen sein. Und nein, ich habe auch keinen offenen Küchenbereich im Wohnzimmer. Die Küche befindet sich in einem separaten Raum.
5 Antworten
Kommt drauf an, ob BGB oder VOB vereinbart wurde, was die Gewährleistung betrifft.
In der HOAI sind die Kosten für Sachverständige vor Jahren ersatzlos gestrichen worden, was bedeutet: Freie Vereinbarung.
Ich nehme für ein Kurzgutachten 239,00 €, für ein ausführliches Gutachten 599,00 €. Es gibt Kollegen die ähnlich abrechnen, aber auch teilweise erheblich mehr.
Nein 5 Jahre bei BGB. Bei BGB hat man meist das "Rundumsorglos-Paket" :-)
Hallo
Gewährleistung nach Vob 4 Jahre
Nach bgb 5 Jahre
Aber bei einem Technischen Fehler. Z. B. Eine mangelhaft fehlerhafte Horizontalsperre verlängert sich die Gewährleistung auf bis zu 30 Jahre. Je nach dem kann man die Bauleitung oder den Architekten zur Verantwortung ziehen
Laut vob/b beträgt die gewährleistung 4 jahre, wobei es wichtig ist welcher stand auch vertragsstand ist, da diese sich in den Jahren geändert hat.
" wobei es wichtig ist welcher stand auch vertragsstand ist, da diese sich in den Jahren geändert hat."
Ich verstehe nicht was Sie damit meinen.
Es ist entscheidend welche fassung der VOB Grundlage für den Bauvertrag war.
Die frist für die gewährleistung ist nämlich in den letzten Jahren verändert worden.
Man muss also schauen was im vertrag steht. Eventuell ist sogar eine Frist speziell genannt worden.
Denn die vob gilt nur wenn nichts im Vertrag steht
Hallo,
ich bin selbst Gutachter und habe des öfteren mit solchen Dingen zu tun. In meinem Profil findest du auch meine Kontaktdaten.
Erst mal solltest du abklären nach welchem Vertragsrecht du deine Aufträge für den Neubau vergeben hast. Wenn VOB vereinbart ist, dann muss der Auftragnehmer diese dir schriftlich zur Verfügung stellen.Gewährleistung ist dann 2 Jahre nach Abnahme. (VOB 2012 ist die neueste Fassung)( Wird fast immer nur zwischen Unternehmern gemacht) Ansonsten gilt das Werkvertragsrecht nach BGB. Gewährleistung 5 Jahre.
Sollten die 5 Jahre nach mängelfreier Abnahme noch nicht vergangen sein, dann schnellstmöglich einen Gutachter einschalten und der Baufirma einen Termin zur Nachbesserung schriftlich setzen.. Auch wenn das erst mal was kostet. Stell dir vor, dass der Anbau komplett abgerissen werden muss. Was kostet es dann ? Dazu kommen dann jahrelange Rechtsstreitigkeiten. Anwaltskosten, Gerichtskosten usw.
Übrigens 30 Jahre Gewährleistung ist ein Märchen ! Das wäre nur bei einem arglistig verschwiegenen oder vorsätzlich eingebautem Mangel möglich. Das ist aber so gut wie nicht durchsetzbar.
Wichtig ist festzustellen, welche Ursache die Schimmelbildung hat. Es kann auch durchaus sein, dass der Neubau einfach noch nicht vollständig ausgetrocknet ist.
Der Gang zum Anwalt bleibt dir immer noch.
Die Preise nach dem JVEG (Justizvergütungs -und Entschädigungsgesetz) findest du auch auf meiner Homepage. Mit einer Ausschreibung auf einem Portal, dessen Inhaber (lt. Impressum) in Miami sitzt , wäre ich eher vorsichtig. :-)
Bei weiteren Frage kannst du dich jederzeit an mich wenden.
Auf https://www.gutachterundsachverstaendige.de/ kannst du ne Auschreibung machen, kostenlos. Und dann eben den besten oder billigsten aussuchen
Ich muss den Vertrag erst noch raus suchen. Habe den Schimmel erst vor einer Stunde entdeckt. Ich erinnere mich an einen sehr schlichten Vertrag. Kein Kleingedrucktes. Da wurde nichts extra vereinbar, also gehe ich davon aus, dass es gem. BGB gehandhabt würde. Wie lange wäre denn da die Gewährleistung? Auch vier Jahre? Dann hat sich das erledigt und ich bleibe auf dem Schaden sitzen.