Wie weit darf die Miete gemindert werden?
Hallo,
Ich lebe in einer 40qm großen, 2 Zimmerwohnung, in der (Regen)Wasser von der Wohnzimmerdecke tropft. Über dem Teil meines Wohnzimmers befindet sich der Balkon des Nachbars über mir. Dieser Balkon ist undicht, so dass das Wasser von dort zu mir durchsickert, wodurch ein unangenehmer Geruch in meinem Wohnzimmer entsteht. An der Zimmerdecke bilden sich schon mehrere Wasserflecken ab. An einer anderen Wand in meiner Küche bildet sich Schimmel und feuchtet meine Küchenschränke an. Meinem Vermieter haben mein voriger Nachbar (der oben wohnte) und ich, dies per Email mitgeteilt, ca. Anfang diesen Jahres. Bis jetzt wurde nichts dagegen unternommen. Als es vor ca. 20 Tagen wieder regnerischer wurde, habe ich dem Vermieter ein Einschreiben geschrieben, in dem ich ihn darüber in Kenntnis setzte dass es rein regnet. Bis Heute ging er auf dieses Thema nicht ein.
Ich würde nun eine Mietminderung von 20-25% ansetzen, und ihm das natürlich per Einschreiben mitteilen. Wie erfahre ich nun, wie hoch genau ich die Minderung ansetzen darf?
Hinzu kommt noch, dass das Licht im Hausflur seit etwas mehr als 1 Jahr nicht funktioniert, und der Türsummer samt Gegensprechanlage auch seit langer Zeit defekt ist, so das ich ständig aus dem 2. OG (mit Taschenlampe, am Abend) runter rennen muss um die Tür zu öffnen.
Mein Hauptproblem betrifft den ersten Absatz mit der Feuchtigkeit und dem Schimmel, dennoch, wenn ich schon eine Mietminderung ankündigen muss, würde ich gerne alle Mängel miteinbeziehen
Anbei 2 Fotos, eins zeigt den Schimmel in der Küche, das andere zeigt 7 wasserflecken, durch die das Wasser kommt im Wohnzimmer.
12 Antworten
Geh bitte noch heute zum Mieterverein und lass dem Vermieter NIEMALS so lange Zeit.
Du hast das mehr als 8 Monate hingenommen und damit indirekt diesen Zustand akzeptiert.
Dadurch verwirkt man am Ende die Minderung!
Also sofort zum Mieterverein.
An deiner Stelle würde ich zum Mieterschutzbund gehen und mich genau informieren, was du tun kannst.
der Schaden muß ja auch schnell behoben werden, bevor der Winter kommt und das einfriert
https://www.immobilienscout24.de/umzug/ratgeber/mietrecht/mietminderung/mietminderung-schimmel.html
https://www.rechtsanwalt-bach.de/mietrecht-leipzig/mietminderung/mietminderung-schimmel/
Die Höhe der Mietminderung hängt davon ab, wie viel Wohnungsfläche betroffen ist.
Dazu gibt es aber keine verbindliche Liste, sondern eine Vielzahl höchst unterschiedlicher Gerichtsurteile. Sie reichen von 10% Mietminderung (bei einer Schimmelfläche von 20 x 20 cm) bis zu über 90% Mietminderung (bei einer gravierenden Durchfeuchtung der gesamten Wohnung mit Schimmelbefall).
Da du nur 40 m² hast, ist es weit aus mehr an Minderung möglich.
die wand schimmelt. das ist gesundheitsgefährdend; der raum ist zZ unbewohnbar.
mein tipp: geh so schnell wie möglich zum mieterschutzbund und lass dich beraten! ich glaube, eine miteminderung von bis zu 100% ist nicht allzu unrealistisch. wenn du es richtig anstellst, muss dir der vermieter für die dauer der sanierung das hotelzimmer bezahlen.
20-25% ist viel zu wenig! er nimmt dich aus wie ne weihnachtsgans und zwar auf kosten deiner gesundheit! das problem ist, dass du schon viel zu lange gewartet hast ...