Schimmel oberhalb Balkontüre im Neubau?
Schönen guten Tag zusammen. Ich hoffe, ich bin im richtigen Forum.
Mein Problem ist folgendes. Würde mich gerne hier vorab informieren, bevor ich mit dem Bauträger spreche bzw. einen Gutachter hole. Ich habe eine neue Eigentumswohung gekauft, welche ich am Samstag zum erstenmal besichtigen durfte (Wegen Küche ausmessen). Da ich schlüsselfertig (Es ist ein MFH mit 4 ETW) gekauft habe, darf ich nicht ständig auf die Baustelle. Diese soll in 2 Monaten fertiggestellt werden. Bisher sind die Wände verputzt (Kalk), die Fliesen drinnen. Das Laminat kommt diesen Monat. Ich habe die ETW also im fast fertigen Zustand gekauft.
Meine Frage/Problem: Im Wohnzimmer an der Außenwand wo die Balkontüre ist (nach Süden), ist im linken oberen Eck eine dunkle Stelle. (Siehe Foto.Leider nicht waagrecht. sorry). Dieses Eck grenzt also an die Wand zur Balkontüre und zur Wand eines Sichtfensters. Also beides Außenwände! Oberhalb befindet sich eine Dachterasse. Ich bin im OG. Wir haben an der Balkontüre und am Sichtfenster Rollädenkasten! Sieht so aus, als ob dieses Problemeck ein vorgefertiges Element war. (Hat von außen unverputz so ausgesehen) Die Ziegelbauweise ist Poroton mit Kalkputz. Der Außenputz ist seit 2 Monanten drauf, der Innenputz seit 1 Monat (Kalk).
Ich habe auch die Oberflächentemperatur gemessen. Im Problemeck ist die Temperatur ca. 3 Grad niedriger als an den anderen Außenecken. Der Bau ist eigentlich schon ziemlich trocken. Die Heizung (Fussboden) läuft seit 6 Wochen. Es wird auch regelmäßig gelüftet (lt. BT).
Ich weiß jetzt nicht, ob dieser Fleck (sieht man auf Foto nicht so gut wie vor Ort) ein Schimmelfleck ist bzw. ob diese Stelle schimmelanfällig ist! Möchte mich also hier erkundigen, was ich tun könnte, ohne mit dem BT Probleme zu bekommen (Ich kaufe ja schlüsselfertig sagt er immer) Bei der Abnahme in 2 Monaten werde ich diese Stelle (falls dann noch vorhanden bzw. falls überstrichen) ins Protokoll nehmen und einen Gutachter holen.
Frage: -Ist dies ein Schimmelfleck? -Ist diese Stelle generell eine Problemstelle (Schimmelanfällig)? -Falls Schimmel durch Wärmebrücke, gibt es eine Art Wand-Elektroheizung, welche man an diese Problemstelle anbringen kann? Und wer muß das zahlen? BT? -Oder sollte man außen (Balkon eine Isolierung anbringen)
-Wie reklamiert man solche Probleme richtig??? Bereits jetzt, oder erst zur Abnahme?
Vielen vielen lieben Dank!
2 Antworten
Die Antwort von Igel ist richtig - so schnell es geht schriftlich Deine Bedenken anzeigen. Da muss der Bauunternehmer reagieren und Stellung dazu nehmen. Vom Bild her kann ich schlecht beurteilen, was hier die Ursache ist. Es könnte ganz einfach restliche Baufeuchte sein, die da oben ( vielleicht auf Grund zu geringer Lüftung ) kondensiert, es könnte aber auch ein "versteckter" Baumängel sein - nicht richtig außen gedämmt, Thematik Wärmebrücke. Um das genau zu klären müsste die Oberflächenfeuchte gemessen werden und dann ca. 1 cm tiefer nochmal messen. Dadurch kann man ableiten, ob das wasser von außen oder innen kommt ( Tauwasserkurve ). Ansonsten kann man auch relativ einfach ein Wärmebild machen - da sieht man, ob in dem Bereich außen schlecht gedämmt wurde. Oder das die Fenster nicht richtig luftdicht eingedichtet wurden ( Fenster Einbau Richtlinie Uni Rosenheim ). Wenn alles nach neuestem Standart gebaut wurde, würde ich zu einem Bloor Door Test raten. Da sieht man dann ganz deutlich, wo der Bauunternehmer evtl. geschlampt hat. Wenn Du das dem Baunuternehmer sagst, dass Du auf diesen Test bestehst, ( würde ich heute jedem sofort anraten ! ) kriegt der bestimmt weiche Knie :-) Außerdem siehst Du so noch viel mehr Schwachstellen, die sonst erst viel später oder nie bemerkt werden. Red mit Deinem Bauunternehmer über den Test - wenn der nichts zu verstecken hat, wird der damit kein Problem haben und wenn doch, kannst Du Dir diese Kosten durch Deine vorher schriftlich eingereichte Bedenkenanzeige wieder reinholen, bzw. von der Schlussrechnung abziehen. Das würde ich dann aber auch nicht zu spät machen, wenn dabei viel gefunden wird, sollte der finanzielle Aufwand zur Beseitigung der versteckten Mängel ( und dann anschließend nochmal den Test durchführen als Grundlage für eine Abnahme und daraus ableitender Zahlung der Schlussrechnung) mindestens in Höhe der noch ausstehenden Zahlungen sein.
VG, Minavida
Schriftliche Mangelmeldung an BT mit Fristsetzung erstellen! Bitte nichts (!!) mündlich. (Wenn irgendetwas per Telefon besprochen wird, umgehend Telefonnotiz erstellen und faxen. Geht daraufhin kein Wirderspruch ein, ist die Notiz rechtsgültig.)
Da ist die Frage ob BGB-Vertrag vorliegt (was ichvermute, oder ein VOB-Vertrag). Such das mal raus, dann kann ich dir sagen, auf welchen Paragraphen du dich beziehen musst.
Muss natürlich alles vom Bauträger beseitigt werden. Du hast schließlich keine Wohnung mit Schimmel gekauft.
Falls der nicht in die Puschen kommt, hol dir selbst einen Gutachter und das Geld für das Gutachten später wieder. (Vorab musst du allerdings zahlen.)
Und lass dir später nachweisen, wie der Schaden behoben wurde!