Was kosten eine Stunde eines Architekten?

8 Antworten

juhu, wo bekommt man diese stundensätze die hier genannt werden ? papier ist geduldig und wenn du als kleines büro überhaupt einen auftrag haben willst, wird gefeilscht dass es nur so kracht. nur auf dem basar gehts netter zu.

Honorarordnung würde ich in einem solchen fall vergessen, da du nur den entwurf + statik brauchst. handle einen festpreis aus, dann kannst du das auch mit anderen büros vergleichen. so mancher hat auch was fertiges in der schublade liegen.

kommt immer auch auf den Architekt an, ich würde sagen zwischen 55 und 120 Euro die Stunde.

Die Regelhonorierung geht nach der HOAI 2009 - http://www.hoai.de/. Darin sind Stundenleistungen ausgeschlossen. Allerdings gilld die Honorartabelle nur für Leistungen, welche unter 26.000 EUR (Handwerkerleistung) liegen. Der Rest ist freie Vereinbarungssache. Es gibt eine recht aktuelle Schrift einer Vereinigung von Freiberuflern (zu denen Architekten zählen), welche aktuell von mindestens 71 EUR/h (netto) ausgeht. Das ist aber regional und der Schwere des Anliegens entsprechend unterschiedlich. Übrigens haben Mitarbeiter des Architekten (Büroleiters, GF) geringere Honorarsätze - Ing. so um 55 EUR/h, Zeichner/Bürokraft ca. 40 EUR/h.

pl0815  02.11.2010, 19:34

@ hansjoerg1961 : Die Tabelle §34 HOAI 2009 regelt Leistungen mit Baukosten von 25.565 bis 25.564.594 Euro Baukosten. Wo hat Du denn die Aussage her, dass über 26.000 Euro alles frei verhandelbar ist? Dann bräuchten wir ja keine HOAI. Stundenleistungen werden in der HOAI zwar nicht erwähnt. Aber schließt die HOAI Stundenleistungen aus?

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hansjoerg1961  03.11.2010, 08:08
@pl0815

sorry - selbstverständlich sollte es ÜBER heissen. der satz war wohl erst anders gedacht. danke für den hinweis. Stundenleistungen schliesst die neue HOAI tatsächlich aus.

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Die Antwort von Bentley Boy ist falsch, sorry. Die aktuelle HOAI schließt nämlich nicht "Stundenleistungen" aus, sondern trifft - im Gegensatz zu früheren Fassungen keine Regelungen hierzu. Architekten und Bauherren können daher Stundensätze frei vereinbaren.

Ein Architekt wird, wie andere Freiberufler (z. B. Anwalt, Steuerberater) auch, für sich selbst zwischen 120 und 200 EUR ansetzen, für andere Beteiligte (z. B. Bauzeichner, Schreibkraft) entsprechend weniger.

Bei Leistungen für kleinere Objekte (unter ca. 25.000 EUR Baukosten) kann auch ein Pauschalhonorar vereinbart werden. Bei ordnungsgemäßer Kalkulation wird dies jedoch stets höher liegen als eine Abrechnung nach Aufwand.

Ich würd mal sagen du kannst so ab 70 Euro aufwärts rechnen. Natürlich gibt es regionale und saisonale Unterschiede aber so als groben Mittelwert würde ich das mal veranschlagen. Allerdings würde ich in solch einem Fall einen Pauschalvertrag verhandeln.