Was kann ich tun bei bezahlter nicht erhaltener Ware?
Ich habe Ware per vorlasse bei Facebook bezahlt aber die Ware kommt nicht und der Verkäufer hält mich seit 2 Monaten hin. Was kann ich tun?
3 Antworten
Gekauft habe ich bei einem deutschen Verkäufer/ Fanartikel-Shop über Facebook, der angeblich mit seiner Firma in Spanien sitzt, aber auch eine Firmenadresse in Deutschland hat und auch aus Deutschland versendet, das merkt man an den Portokosten. Da Paypal nicht funktioniert hat, habe ich per Vorkasse bezahlt, was ich sonst nie mache, aber er Schiiten vertrauenswürdig.
Eine genaue Versandart war nicht angegeben, nur Versand durch deutsche Post oder ein vom Verkäufer gewählter Paketdienst.
An Facebook kann ich mich da wohl nicht wenden und auf meine Nachrichten über den Messenger wird vom Verkäufer nicht mehr reagiert. Ich wurde wochenlang vertröstet und dann kam nichts mehr.
Es war ein deutsches Konto. Es geht nicht um viel Geld, aber ums Prinzip. Bin einfach nur enttäuscht. Danke.
- Bei wem hast Du gekauft, bei einem gewerblichen oder einem privaten Verkäufer?
- Verkäufer aus Deutschland oder ausländischer Verkäufer?
- Wie hast Du bezahlt, per Überweisung oder per PayPal?
- Welche genaue (!) Versandart war vereinbart?
Danke für die Rückmeldung. Ich habe meine Antwort versehentlich über das Feld Antwort abgesendet, s.oben.
Dem Verkäufer eine Frist zur Lieferung per Einschreiben senden. Frist 2 bis 6 Wochen ab Zugang.
Bei Nichtlieferung trittst du automatisch vom Kauf zurück. In dem Fall fordere das Geld zurück und gib mit an, wohin er überweisen soll.
Wenn nach 30 Tagen Wartezeit das Geld nicht da ist, Anzeige bei der Polizei.
Rette alle Daten, die du vom Verkäufer kennst. Auch die Einschreibquittung.
Dankeschön.
Reicht eine Fristsetzung per email nicht aus? Der Verkäufer sitzt angeblich in Spanien. (Vermutlich damit es die anzeigenerstattung etc erschwert). Er Hat wohl aber laut Recherche auch eine deutsche firmenanschrift, über die ich es erst mal probieren werde, wenn eine email nicht reicht.
Email ist wie das Werfen mit Wattebäuschen.
Es ist wichtig, dass du die Zustellung zur Not auch beweisen kannst. Du musst, wenn du was von einem Gericht möchtest, alles beweisen. Die Übergabe eines Einschreibens wird mit Unterschrift quittiert. Diese gibt es bei einer Email nicht.
Je nach Richter, falls es zu einem Prozess kommt. Es gab schon Entscheidungen, wo eine Einwurfeinschreibquittung nicht anerkannt wurde.
Hast Du auf ein deutsches Bankkonto, erkennbar am DE in der IBAN überwiesen?
Dann warte noch ein paar Tage ab, wenn dann nichts kommt, erstattest Du Anzeige wegen Warenkreditbetruges gegen den Bankkontoinhaber.
Das bringt Dir zwar Dein Geld nicht wieder, das musst Du zivilrechtlich einfordern oder einklagen; es zeigt der Gegenseite aber, dass Du es ernst meinst:
http://iceolli.de/mahn/
Und bei Zahlung auf ein ausländisches Konto dürfte es das für Dich gewesen sein.