Was ist der Unterschied zwischen Teilmöblierung und Möblierung bei Wohnungen?

5 Antworten

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Grundsätzlich wird im juristischen Sinn nicht zwischen möbliertem und teilmöbliertem Wohnraum unterschieden und das Mietrecht findet die übliche Anwendung, jedoch ist der Mieterschutz eingeschränkt.

Das Gesetz spricht in § 549 Abs.2 Nr.2 BGB nicht von möbliert vermietetem Wohnraum, sondern macht zur Voraussetzung für den eingeschränkten Mieterschutz, dass der Vermieter den vermieteten Wohnraum überwiegend mit Einrichtungsgegenständen auszustatten hat.
Unter "Überwiegend" wird hier verstanden, dass mindestens die Hälfte aller Einrichtungsgegenstände vorhanden ist. Welche Möbel/ Einrichtungsgegenstände das dann beinhaltet ist im Einzelfall durch den Mietvertrag geregelt.

Soweit es sich um eine möblierte Wohnung handelt - also keine Einliegerwohnung - sind mietrechtlich an sich keine Besonderheiten zu beachten. 

Bei möbliertem Wohnraum ist der Vermieter auch nicht an den ortsüblichen Mietspiegel gebunden

Bei der Bemessung der Miete wird für die Bereitstellung (und Abnutzung) der Einrichtung selbstverständlich ein Zuschlag vorgenommen, der bis zu 40% der Gesamtmiete betragen darf.


OlliP 
Fragesteller
 09.05.2017, 20:51

Also ist es im Prinzip egal, ob ich in den Mietvertrag teilmöbliert oder möbliert schreibe, oder? Oder ist es besser von möbliert zu sprechen?

 

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rotreginak02  10.05.2017, 23:54
@OlliP

Ich nutze immer die Mietvertragsvordrucke vom Haus & Grund, und meine, dass dort gar keine Auswahlmöglichkeit zwischen den beiden besteht. Alle "speziellen" Dinge schreibe ich unter dem Punkt "Sonstige Vereinbarungen". Da würde ich den o.g. Paragraphen nennen, dass dieser Anwendung findet (wenn er zutrifft) und die Einrichtungsgegenstände benennen.

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Teilmöblierung heißt dass nur ein Teil der Notwendigen Möbel (Küche, Tisch, Bett etc.) vorhanden ist. Bei Möbliert bzw. eher Vollmöbliert ist alles eingerichtet.


OlliP 
Fragesteller
 06.05.2017, 19:01

Was gehört bei Vollmöblierung dazu? Bett, Schrank, Sofa? Couchtisch oder Esstisch?

 

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anitari  06.05.2017, 19:48
@OlliP

Dafür gibt es keine rechtlichen Vorgaben.

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Teilmöblierung - ein Teil der Wohnung wird mit Möbeln vermietet.

Möblierung - kann sein das die ganze Wohnung mit Möbeln vermietet wird.

Teilmöböierung besteht häufig aus einer Kücheneinrichtung, und evtl Einbauschränke.


OlliP 
Fragesteller
 06.05.2017, 19:54

Und wie hoch darf die Miete dann festgelegt werden gegenüber der Vergleichsmiete?

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Eine möblierte wohnung ist komplett möbeliert, eine teilmöblierte eben nur in einem teilbereich.


OlliP 
Fragesteller
 06.05.2017, 19:00

Ja das wird so sein aber was macht das rechtlich beim Preis und beim Kündigungsschutz aus. Darf bei Teilmöblierung auch über den Mietspiegel Miete verlangt werden.

 

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