Was ist der Unterschied zwischen den Verben "schaden"und" schädigen"?

5 Antworten

Einen echten, einen "greifbaren" Bedeutungsunterschied gibt es zwischen diesen beiden Worten nicht.

Wenn ich jemandem schade, so schädige ich ihn ... und ... wenn ich jemanden schädige, so schade ich ihm.

Der Unterschied liegt - wie das obige Beispiel zeigt - hauptsächlich in der Grammatik. Akkusativ/Dativ (Ich schade IHM/IHR ... ich schädige IHN/SIE ...)

Aber ... selbstverständlich sind da auch die ganz "feinen" Unterschiede, die - wie immer, wenn Sprache dazu verwendet wird, ihr innewohnende Töne (sowohl klanglicher als auch farblicher Natur) zu einem - nicht für alle "Ohren" - hörbaren klangmalerischen Ganzen zu formen ... hörbar werden.

Aber ... das ist eine ganz andere und eine eigene Geschichte.

Denn so wie es Menschen gibt, die extrem sensibel auf Musik, Bilder ... etc. reagieren, so gibt es auch Menschen, die extrem sensibel auf Sprache reagieren. Und was der eine als gut und harmonisch empfindet, das kann einem anderen „Schmerzen“ bereiten.

earnest  16.09.2014, 19:48

DH - grundsätzliches Einverständnis.

"Schädigen" würde ich aber, anders als "schaden", als eine konkret meßbare Zufügung eines Schadens interpretieren.

"Schädigen" ist finanztechnisch und versicherungstechnisch "greifbar".
Der durch Schädigen zugefügte Schaden ist zumeist justiziabel, er kann gerichtlich diskutiert und per Urteil festgeklopft werden.

Wenn mir hingegen jemand schadet, KANN das weniger greifbar sein.

Gruß, earnest

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Majumate  16.09.2014, 20:01
@earnest

Ich erspare mir die Antwort und stimme euch beiden zu mit jeweils einem Daumen zu - also zwei Daumen hoch.

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Entdeckung  17.09.2014, 11:07
@earnest

Lieber earnest ... seufz ... wenn es nur so einfach wäre, wie es scheint...;)

Die Rechtswissenschaft hat ihre eigene Sprache, ihre eigenen Formulierungen, welche überspitzt formuliert, sogar die Grammatikregeln „außer Kraft“ setzen können ... und was im normalen Sprachgebrauch richtig, zutreffend, passend oder auch nur üblich ist, das ist es noch lange nicht in der Sprache der Juristen.

Die Juristerei verwendet, Worte und Begriffe, welche man als fachsprachliche Zuordnung erkennt.

So sind zum Beispiel die Worte

Besitz und Eigentum für jeden Juristen etwas anderes, als das, was der Normalsprachler darunter versteht.

Dann gibt es auch noch Worte wie

Fruchtgenuss ... Nutznießung ... und viele andere mehr ...

Die Erklärung für diese Unterschiede liegt

° zum einen daran, dass sich in der "modernen" (angepassten) sich in stetigem Wandel befindlichen Umgangssprache im Laufe der Zeit Worte "aussterben" und/oder deren begriffliche Zuordnung verändert wird.

° zum anderen geht es in der Juristerei am Ende IMMER um "monetäre" Werte ... jede Gesetzesübertretung muss man unter anderem auch in Geldwert beziffern können (darauf beruhen zu einem Großteil auch die Prozesskosten, deren Höhe sich auch nach DEM Streitwert richtet).

Und die Worte „schädigen“ und „schaden“ ... werden vermutlich deswegen „irgendwie“ für viele von uns entweder mit einem materiellen Schaden ... oder mit einem „rein gefühlsmäßen“ Schaden verbunden sein.

Und ... um bei deinem Beispiel zu bleiben, wenn dir jemand schadet, dann kann das sehr wohl auch finanziellen Schaden mit sich bringen, nach sich ziehen, oder im Falle einer Klage vor Gericht, nach einem bestimmten Streitwert eingestuft werden.

Es muss aber nicht so sein ... der Schaden kann sich durchaus "NUR" auf dein persönliches Wohlfühlen, auf deine Seelenlage, auf deinen nächtlichen Schlaf auswirken.

Das kann bedeuten, dass dieser "jemand" dir mit seinem Verhalten dir gegenüber schadet bzw. dass er dich schädigt ... beide Worte kann man als "gleichwertige" Begriffe ansehen. Wenn der Fall jedoch vor Gericht gehen sollte, dann wäre nach dem Ausmaß des Schadens, der Schädigung welcher dir der Schädiger zugefügt hat, zu urteilen ...

Huch ... so viel wollte ich gar nicht schreiben ... aber kürzer ging es leider nicht. Bleibt mir nur zu hoffen, das es mir gelungen ist, mich halbwegs verständlich auszudrücken.

lg

e

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derdorfbengel  17.09.2014, 16:31
@Entdeckung

Nach diesseitiger Sprachauffassung wird davon ausgegangen, dass hier kein rechtswidriger Niessbrauch an der Sache vorliegt, ein Schädigungersatz ist nicht zu leisten.

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Abgesehen von grammatischen Unterschieden ( Dativ/Akkusativ) ist "schädigen" meinem Empfinden nach substanzieller und länger wirksam. Wenn jemand einem anderem etwas wegnimmt, schadet er ihm auf jeden Fall, eine Schädigung ist es aber nur, wenn die Sache für den Benommenen so wichtig ist, dass es ihm dadurch an die Substanz geht bzw dass der Schaden für ihn langfristig ist.

Schaden z.B. "Ich hab einen Schaden am Auto" oder "Ich schade dir" Schädigen z.B. "Es schädigt der Katze"

Kaenguruh  16.09.2014, 19:07

Es muß heißen "er schädigt die Katze", bzw. "er schadet der Katze".

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earnest  17.09.2014, 06:32
@Kaenguruh

... wobei ich bisher noch nie vom "Schädigen" einer Katze gehört oder gelesen habe.

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Sie schadet ihm

Ich schade ihm

Sie beschädigt (konjugieren) das Auto

Ich beschädige (konjugieren) das Fenster

Fällt dir was auf?