Was ist der Unterschied zwischen dem Deutschen Reich und Preußen?

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Das Deutsche Reich war ein Bund der deutschen Monarchen. Die Bundesstaaten waren alle deutsche Staaten - mit Ausnahme von Österreich, das nicht zum Deutschen Reich gehörte.

Preußen war ein Bundesstaat im Deutschen Reich, allerdings der flächenmäßig größte und wirtschaftskräftigste mit der höchsten Bevölkerungszahl. Der König von Preußen bzw. i. V. der Reichskanzler war Vorsitzender im Bundesrat, der Versammlung der Monarchen bzw. ihrer Vertreter. In dieser Stellung führte der König von Preußen den Titel "Deutscher Kaiser".

MfG

Arnold

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ich arbeite als Historiker.

Die "hilfreiche Antwort" ist zum größten Teil falsch.

1. Das Deutsche Reich war kein Staatenbund (Verwechslung
mit dem Deutschen Bund von 1815 bis 1848), sondern ein Bundesstaat, bestehend aus Reichstag und Bundesrat.

Der Reichstag wurde durch allgemeines, freies, geheimes Wahlrecht gewählt. Der Bundesrat war die Vertretung der Fürsten der Bundesstaaten. Ohne seine Zustimmung konnte kein Reichsgesetz, vom Reichstag beschlossen, in Kraft treten.

Der preußische König war Kaiser des Deutschen Reiches. Der Ministerpräsident von Preußen, Bismarck, wurde erster Reichskanzler.

Der Reichskanzler wurde vom Kaiser ernannt und konnte von ihm auch wieder abgesetzt werden (1890 wurde Bismarck von Kaiser Wilhelm II. abgesetzt.) Der Reichstag konnte zwar dem Reichskanzler das Vertrauen entziehen, aber absetzen konnte er ihn nicht, auch wählen konnte er ihn nicht. Das Deutsche Reich war also eine konstitutionelle Monarchie.

2. Im Königreich Preußen gab es den preußischen Landtag, bestehend aus Herrenhaus und Abgeordnetenhaus. Im Herrenhaus saßen die erblichen und die vom König ernannten, meist adligen Vertreter, im Abgeordnetenhaus die durch das Volk via Dreiklassenwahrrecht gewählten Abgeordneten; Gesetze kamen durch Beschluss des Abgeordnetenhauses zustande, dem das Herrenhaus und der König zustimmen mussten. Das Herrenhaus stimmte meistens den von Ministern und Abgeordneten ausgehandelten Gesetzen zu.

Der Hauptunterschied war das Wahlrecht: in Preußen galt das Dreiklassenwahlrecht, im Deutschen Reich das demokratische allgemeine, gleiche und geheime Wahlrecht. Das Deutsche Reich war also etwas demokratischer als das Königreich Preußen. Zur Demokratie fehlte aber die Volkssouveränität, d.h. der Reichskanzler wurde nicht vom Volk, sondern vom Kaiser bestimmt, die Gesetze nicht allein von der Volkskammer (= Reichstag) beschlossen, sondern bedurften der Zustimmung des Bundesrates, in dem die Fürsten der Länder saßen.

Preußen war ein Bundesstaat im Deutschen Reich. Im deutschen Kaiserreich war der König von Preußen zugleich Deutscher Kaiser.

Preußen war ein Königreich und später ein Bundesland des Deutschen Reiches.