Was heißt "Gutsherrliche Gerichtsbarkeit" und "Flurzwang"?
Hallo,
ich würde gerne wissen, was "Gutsherrliche Gerichtsbarkeit" und "Flurzwang" bedeutet. Ich weiß nur, dass sie während der preußischen Reformen 1807 aufgehoben wurden. Leider habe ich keine Ahnung, was das vorher bewirkt hatte. Würde mich über eine detaillierte Antwort freuen.
Danke im Voraus!
2 Antworten
"Gutsherrliche Gerichtsbarkeit": In einigen deutschen Ländern, z. B. Preußen oder Sachsen, hatten die Gutsherrn in ihren Gutsbezirken die niedere Gerichtsbarkeit (die sog. "Patrimonialgerichtsbarkeit") über alle Einwohner inne. Im 19. Jh. übte der Gutsherr diese Gerichtsbarkeit i. d. R. nicht mehr selbst aus, sondern er bestellte lediglich den Richter seines Gutsbezirkes. Der Gutsbesitzer übte auch die Polizeigewalt aus. Im Kaiserreich wurden überall in Deutschland diese Rechte der Gutsherrn abgeschafft und sämtliche Gerichtsbarkeit und Polizeigewalt vom Staate bzw. seinen Bediensteten ausgeübt.
"Flurzwang": Die dörflichen Gemeinschaften im Deutschland regelten in eigener Verantwortung bzw. zusammen mit dem Grundherren die Organisation und Ordnung der Bearbeitung der Felder. Bei der bis weit ins 19. Jh. fortdauernden Bewirtschaftungsform der "Dreifelderwirtschaft" musste genau geregelt werden, welche Felder bebaut, welche brach liegen, was angebaut, wann geerntet werden sollte und wie die Zugänge zu den Feldern zu regeln waren. Diese Festlegungen mussten von allen Bauern akzeptiert werden und wurden ggf. mit Zwangsmaßnahmen durchgesetzt. Der Flurzwang wurde in Deutschland überall bis um 1850 abgeschafft.
MfG
Arnold
Ich weiß nur was Gutsherrliche Gerichtsbarkeit bedeutet hat.
Die Gutsherren hatten damals bis glaub sogar bis ins 19. Jahrhundert rechte die keine andere Gerichte anzweifeln durften.
im Netz habe ich nur dieses gefunden. http://www.verfassungen.de/de/by/bayern18-vi.htm